Mutterschutzgesetzt ...was darf ich nun???

Hallo ihr Lieben,

ich muss nochmal auf das Thema zurück kommen.
Komme grad vom Arzt!!Wir erwarten Zwillinge#huepf#huepf

Alles ist gut entwickelt.Nun hab ich seit der 5 SSW starken Schwindel.Ich muss bei der Ärztin schon um eine Krankschreibung betteln.
Sie meint das es keine Krankheit ist.Recht hat Sie.....blos mein Job ist nicht der tollste. Und mit Schwindel geht das erst recht nicht!!!

8 bis 12 Stunden Arbeit.Schwer heben....Leiter rauf und viel hocken. Pause nur 15 min....egal wie lange die Arbeitzeit geht.

Dazu kommt noch wechselnde Einsatzorte!!! Wir fahren immer gemeinschaftlich. Das heisst, wenn mal was ist mit mir.....komme ich nicht so einfach weg.Muss immer warten bis alle fertig sind mit der Arbeit.

Nun wenn ich Pech habe muss ich dann ab übernächste Woche wieder arbeiten und das mit Schwindel.

Wieviel Stunden darf ich arbeiten wenn im Vertrag steht:

- die regelmäßige Arbeitszeit beträgt jahresdurchschnittlich 15 Stunden pro Woche.
Beginn und ende der täglichen Arbeitszeit einschliesslich der Pausen und die Verteilung der Arbeitszeit auf die einz. Wochentage richten sich nach den Betrieblichen Erfordernissen.Es wird eine variable Arbeitszeit vereinbart.

So was heisst das jetzt für mich?Wieviel Stunden MUSS ich arbeiten?Und wieviel Tage die Woche bin ich verpflichtet.
Habe dort erst frisch angefangen.

Wäre Super wenn jemand einen Rat weiß.

Lg Sanyy#blume

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Hallo!!
Ich möchte nichts Falsches sagen... Mit den Arbeitszeiten weiß ich nicht, aber 15 Stunden pro Woche sind nicht viel. Oder aber du hast dich vertan und meinst pro Tag?? Dann ist es sehr viel und unzumutbar.

Aaaaber: du darfst nicht schwer heben! Das würde ich zum Beispiel nicht machen. Egal was gesagt wird.
Viel hocken darf man auch nicht, laut MuSchG.

Und Pause steht dir ebenfalls mehr zu, wenn du lange arbeitest.
LG

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jahresdurchschnittlich... kann also sein sie muss im Sommer 50 Stunden ran und hat im Winter frei...

@sanyy: Dürfen darfst Du alles, aber müssen musst Du nicht mehr alles.

Ich rate Dir, Dir die Broschüre zum Mutterschutzgesetz zu besorgen, da kannst Du genau lesen, was auf Dich zutrifft.
Auch dieser thread im Juraforum it ganz interessant: http://www.juraforum.de/forum/arbeitsrecht/auslegungssache-muschg-maximal-zu-leistende-arbeitszeit-226541

Auf jeden Fall ist das mit dem Leiter hoch und runter m.E. ne ziemlich ungesunde Sache, wenn man gerade unter Schwindelanfällen leidet.

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Dürfen tut sie auch nicht mehr alles!

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Glückwunsch!!!

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/__4.html

hier steht doch alles drin!!

Wenn Du Dich nicht krankschreiben lässt gelten die o.g. Beschäftigungsbeschränkungen...

Kannst Du Dich nicht in den "Innendienst" versetzten lassen?

Krankschreiben finde ich auch übertrieben, wie Deine FA sagt, du bist ja nicht krank...

LG

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Vielleicht hast du ja Glück und ein Jurist ist Online ;-)

Also für mich klingt der Vertrag nicht gut, ev. verstößt da das ein oder andere sogar gegen die Guten Sitten und ist damit nichtig (der Rest des Vertrages aber nicht, keine Angst).

Habe mal schnell ins Gesetzt geguckt: Arbeitszeitgesetz (ArbZG), da steht unter §4 "Ruhezeiten z.B. Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden."
Link dazu: http://dejure.org/gesetze/ArbZG/4.html

In der SS ist das Gesetzt allerdings generell strenger, da steht z.B. im Mutterschutzgestz: Schutz vor Gefahren – Arbeitsplatz und Arbeitsablauf: Der Arbeitsplatz und Arbeitsablauf der Schwangeren müssen laut Mutterschutzgesetz so gestaltet sein, dass keine Gefahren für die werdende oder stillende Mutter und das Kind entstehen. Muss die Schwangere bei der Arbeit ständig stehen, hat sie laut Mutterschutzgesetz Anspruch auf Ruhepausen im Sitzen. Umgekehrt dürfen Schwangere, die hauptsächlich im Sitzen arbeiten, ihre Arbeit zur Entspannung unterbrechen.
Schutz vor Gefahren – verbotene Tätigkeiten: Für Schwangere sind bestimmte Arbeiten verboten. Dazu zählen laut Mutterschutzgesetz alle Aufgaben, bei denen Mutter und Kind gesundheitsgefährdenden Stoffen sowie Strahlen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte, Nässe, Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind. Akkordarbeit oder Fließbandarbeit mit vorgeschriebenem Arbeitstempo ist Schwangeren laut Mutterschutzgesetz ebenfalls nicht gestattet. Mehrarbeit oder Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist außer in der Gastronomie und bei Musik- und Theateraufführungen ebenfalls nicht erlaubt. Ausnahmen gelten laut Mutterschutzgesetz unter anderem im Hotel- und Gaststättengewerbe, in der Krankenpflege und in Familienhaushalten. Das Gewerbeaufsichtsamt kann weitere Ausnahmen zulassen.

Google einfach mal, da findest du bestimmt auch was zu den Pausen!!!!

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Hi du,

ganz kenne ich mich damit auch nicht aus. Schau doch mal bei Wikipedia.

Und die Seite habe ich noch gefunden. Damals bei meiner ersten SSW war irgendwo noch die rede von nicht mehr als acht stunden am Tag.

http://www.familie.de/schwangerschaft/schwanger-sein/artikel/mutterschutzgesetz-kurz-zusammengefasst/mutterschutz-schutzfrist-beschaeftigungsverbot-gefahrenschutz/

LG

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Vielen Dank schonmal für die Antworten.

Also es ist so das wir mehr arbeiten als diese 15 Stunden. Wir arbeiten in der Woche zwischen 40 und 60 Stunden.

Meine Frage ist jetzt was muss ich tatsächlich arbeiten.Ich werde aus diesen Vertrag nicht schlau.

Und sc hwindel macht sich nicht wirklich gut,wenn ich auf eine Leiter muss#zitter

Er meinte zu mir das er mir wenig Arbeit nicht anbieten kann!!! Ja was nun?

Habe natürlich Angst die zwei zu verliehren! Habe 12 Jahre gebraucht um schwanger zu werden. Ich hoffe das kann einer nachvollziehen. Ich möchte blos nichts falsch machen.

Vielen Dank ;-)

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Hi sanyy!

Hmm, #kratz du und deine Kollegen arbeitet teilweise (zumindest du) bis zum vierfachen der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit - dann kriegt ihr/du auch entsprechend mehr Kohle oder? So von wegen Überstunden und so, oder?
Oder habt ihr dann ggf. im Laufe des Kalenderjahres entsprechende Tage/Wochen frei und erhaltet dennoch den vollen Lohn?

Naja, falls bei den wechselnden Einsatzorten mal Probleme auftauchen, werden die anderen sicherlich für dich einen Arzt rufen oder den Rettungswagen, meinst du nicht? Oder du fährst selbst...

Weiß dein AG denn überhaupt schon von der Schwangerschaft und hatte er Gelegenheit zu reagieren?
Bestimmt gibt es auch einen Betriebsarzt und sowas wie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit an die du dich wenden könntest!?

Schwer heben ist relativ! Die Richtlinien für Mutterschutz gestatten, dass du anfangs bis zu 10kg und später nur noch bis 5kg heben musst auf der Arbeit...
Die Leiter lässt sich vielleicht erstmal geschickt mit irgendwelchen Ausreden wie "irgendwie hab ich Kreislauf..." oder so umgehen?

Wieviele Tage du verpflichtet bist, hängt davon ab in welcher Branche du tätig bist! Z.B. in der Gastronomie oder im Gesundheitswesen sind teilweise durchaus mehr als die 5 Wochentage am Stück zulässig!!!

Ist unter den Kolleginnen nicht eine, die während ihrer Arbeit in dem Unternehmen auch schon mal Schwanger war?
Vielleicht kann die dir ja das ein oder andere verraten!?

Wünsche dir auf jedenfall alles Gute!!!

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Hallo,

ja mehr Stunden bedeutet mehr Kohle. Das ist schon richtig.Wir werden nach Stunden bezahlt.

Aber was heisst das nun......müssen tuh ich nur 15 stunden???Ich arbeite erst ein Monat da. Die Mitarbeiter wechseln da ständig.

Der Arbeitgeber weiß Bescheid und drängt weiterhin auf die hohe Anzahl an Stunden.

Lg Sanyy

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