Beschäftigungsverbot vom AG

Hallo ihr Lieben,

da ich im Lager tätig bin, und somit täglich schwere Kisten tragen muss, hat mir mein Frauenarzt geraten, dass wenn der AG mir keine andere Tätigkeit geben kann (kann er nicht, habe mit dem AG gesprochen) er mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen muss nicht Sie.

So nun meine Fragen:
-Ergibt sich hierbei ein Nachteil für den AG?
-Gibt es einen Unterschied ob nun der FA oder der AG einen Beschäftigungsverbot ausspricht?
-Kriegt man bei beidem das volle Gehalt von dem AG, und er kriegt alles wieder zurück von der Krankenkasse? Wenn ja, monatlich wieder zurück?
-Und mir wird ja der Nettolohn überwiesen, was ist mit den Bruttoabzügen (Sozialversicherungsbeiträge) die der AG zum Teil zahlen müsste im Normalfall, muss er das beim BV auch zahlen?

Ich möchte einfach wissen ob es einen Nachteil für den AG gibt wenn er mir einen Beschäftigungsverbot ausspricht oder ob es keinen Unterschied macht vom finanziellen für ihn als wenn der FA es tut.

Ich bedanke mich im Voraus. #hund

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Hallo.

Deinem Arbeitgeber entstehen durch das BV keine Nachteile. Da er dir einen sicheren Arbeitsplatz gewähren muss und du in der Schwangerschaft nun mal nicht schwer heben darfst und er dir keinen anderen Arbeitsplatz anbieten kann, ist das ein absoluter Grund für ein generelles Beschäftigungsverbot.

Ich habe auf Grund von mehreren Beschwerden nach längerer Krankschreibung ein individuelles BV von meiner Hausärztin bekommen.

Du erhälst weiterhin dein volles Gehalt, also deine Nettoauszahlung. Der Arbeitgeber bekommt dieses, inklusive den für dich gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen, von der Ausgleichskasse (U2) erstattet. Dort zahlt jeder Arbeitgeber monatlich etwas für alle Mitarbeiter ein. Daher ist der "Topf" dieser Kasse quasi voll.
Mein Arbeitgeber hat für die Zeit meines BV's die Zahlung direkt komplett (für 3 1/2 Monate) im Voraus bekommen.

Und das mit dem BV ist ja generell so geregelt, dass weder dir als Schwangeren noch dem Arbeitgeber Nachteile entstehen sollen.

Da der Arbeitgeber dann dein Gehalt erstattet bekommt, könnte er somit auch einen Ersatz für dich einstellen.

Ich hoffe, ich konnte dir etwas weiterhelfen! :)

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Eigentlich entstehen dem AG keine Nachteile. Er überweist dir deinen Lohn und führt die Abgaben ab wie bisher und bekommt dann das Geld von der Umlagekasse der KK wieder zurück

Unterschiede gibt es keinen nur dein FA wird Regresspflichtig wenn er dir eins ausstellt obwohl es der AG tun müßte.

nuckenack

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Danke für die Antworten.

Eine Frage hab ich noch, was meinst du mit der Frauenarzt macht sich "Regresspflichtig"?

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D.h. dein Frauenarzt müsste deinem Arbeitgeber deinen Lohn ersetzen, wenn sich nachweislich herausstellt, dass er dir fälschlicherweise ein Beschäftigungsverbot ausgeschrieben hat. Das betrifft dich allerdings selber nicht.

Soweit ich weiß, sollten Ärzte nur dann das BV aus, wenn eine unmittelbare Gefahr für Schwangere und Kind ausgeht. Wenn es allerdings darum geht, dass dein Job einfach nicht den Mutterschutzrichtlinien entspricht, ist es die Aufgabe deines Arbeitgebers, dir einen leichteren Job zu geben oder halt, wenn nicht möglich, das BV auszusprechen.

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BV ist BV - egal von wem.

Der Unterschied ist, dass dein AG dir ein BV ausspricht, wenn er dir keinen ss geeigneten Arbeitsplatz bieten kann.
Der FA darf ein BV eigentlich nur dann aussprechen, wenn es medizinische Gründe gibt und er das Leben des Kindes oder der Mutter in Gefahr sieht.

lg mondlicht

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Hallo,

ich habe in der 6.ten Woche ein BV bekommen...
Ich arbeite ebenfalls in der Produktion/Lager und meine AG konnte mir keinen "passenden" Arbeitsplatz anbieten. Ich hatte dann, drei Tage nachdem ich es dort gesagt hatte einen Termin in der Firma mit einem sehr netten Herrn vom Arbeitsschutz (manchmal macht es auch der Betriebsarzt), und der ist mit mir u meinem Vorgesetzten meinen Arbeitsplatz "abgelaufen", hat sich alles erklären lassen und dann fing er mit einem Fragebogen an. Es sind ca 40Fragen aber bei der zweiten Frage, ob ich häufiger als einmal in 60min, mehr als 5 kg bewege war schon klar das ich ein BV bekomme. Die Frage wurde nämlich mit Ja beantwortet und somit konnte ich direkt nach hause gehen.

Für deinen AG hat es keinerlei negative Auswirkung, er bekommt alle Kosten von der KK erstattet.

LG Andrea