Beschäftigungsverbot

ich hab eine frage, die mir sehr am herzen liegt.
ich bin in der 9. woche schwanger und arbeite in einem getränkemarkt als verkäuferin. es gibt dort nur noch sehr wenige aufgaben, die ich ausführen darf. deswegen will mein chef, dass ich eigenverantwortlich weiterhin kisten schleppe, allein arbeit, mehr als 6 stunde stehe etc.

es gibt auch noch eine schwangere kollegin, die in der 12. woche schwanger ist und die selbe anstellung hat wie ich. jedoch hat sie sich geweigert, diese aufgaben durchzuführen und hat nun ein generelles beschäftigungsverbot bekommen. nun meine frage: wenn ich mich weigere diese arbeiten durchzuführen und mir mein ag keinen schonplatz anbieten kann, muss er mir da auch ein beschäftigungsverbot geben? er darf doch da keine unterschiede machen oder?

danke und liebe grüße

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Natürlich solltest du dich weigern Tätigkeiten auszuüben die gegen die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes gehen! Dieses Gesetz gibt es nicht zum Spaß sondern zum Schutz von Mutter und ungeborenem Kind. Wenn dein AG dir keinen geeigneten Arbeitsplatz bieten kann dann muss er dir ein BV ausstellen. Wenn er das nicht tut wende dich an die zuständige Behörde.

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Ja, er muss dir ein Arbeitsplatz anbieten der den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Wenn er das nicht kann muss er dich ins BV schicken.

Was heißt eigentlich dich weigern, das ist keine Ermessensache, das steht im Gesetz dass schleppen über 5kg verboten ist z.B. ebenso die Alleinarbeit und das dauerhafte Stehen.

nuckenack

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Schau mal, so steht's:

§ 4 Weitere Beschäftigungsverbote

(1) Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.
(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden
1.
mit Arbeiten, bei denen regelmäßig Lasten von mehr als fünf Kilogramm Gewicht oder gelegentlich Lasten von mehr als zehn Kilogramm Gewicht ohne mechanische Hilfsmittel von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden. Sollen größere Lasten mit mechanischen Hilfsmitteln von Hand gehoben, bewegt oder befördert werden, so darf die körperliche Beanspruchung der werdenden Mutter nicht größer sein als bei Arbeiten nach Satz 1....

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Wie du siehst darf er gar nicht unterscheiden und nach Sympathien gehen. Er muss dafür Sorge tragen dass du nur Tätigkeiten ausübst, die dich nicht belasten. Und wenn dies nicht zu bewerkstelligen geht, folgt eben ein BV.

Du hast dieselben rechte wie deine Kollegin! Lass dich nicht unterkriegen. #liebdrueck

Und alles gute und herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft!! :)

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Ja, wenn er dir keinen MuSchu konformen Arbeitsplatz anbieten kann, muss dein AG dich ins Beschäftigungsverbot schicken.

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Weigert er sich, dir die Arbeit so zu gestalten, das sie den Mutterschutzgesetzen entspricht (kannst du im Netz ja leicht nachlesen) wende dich an das Gewerbeaufsichtsamt. Die werden zur Not schon dafür sorgen, das er sich daran hält.

Kann er dir die Arbeit nicht so gestalten, oder dir Ersatz-Aufgaben anbieten, muss er ein Berufsverbot ausstellen. Manchmal macht das auch der FA aber eigentlich nur bei medizinischen Problemen die die Schwangerschaft ansich betreffen.

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Wie schon alle gesagt haben musst du die Aufgaben nicht machen.
Und dein Chef muss sich ja auch keine Sorgen machen wenn er dir ein BV ausstellt, da er dein Gehalt + 20% (bin mir bei dem Zuschlag nicht 100% sicher) von der Krankenkasse erstatten bekommt.

Von daher würde ich an deiner Stelle auf keinen Fall machen, wenn sie deinem Baby schaden können.

Alles liebe und Gute für die weitere Schwangerschaft #blume

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"deswegen will mein chef, dass ich eigenverantwortlich weiterhin kisten schleppe, allein arbeit, mehr als 6 stunde stehe etc."

Alleine für diese Aussage muss dein Chef bereits mit rechtlichen Konsequenzen rechnen! Er ist für die Einhaltung des Mutterschutzgesetztes verantwortlich und darf dich nicht anweisen, oben genannte Aufgaben auszuführen. Dein Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass dein Arbeitsplatz den Mutterschutzrichtlinien entspricht. Wenn er das nicht kann und kann dir keinen alternativen Arbeitsplatz anbieten, dann muss er dir ein Berufsverbot ausstellen.

Das Berufsverbot wird vom Arzt nur dann ausgestellt, wenn es gesundheitliche Gründe hierfür gibt, was bei dir derzeit nicht der Fall ist.

Ich an deiner Stelle würde den Arbeitgeber DRINGEND auf seine Verpflichtungen nach dem Mutterschutzgesetz aufmerksam machen und dass er diese einzuhalten hat - diese Verpflichtung oder eine "Eigenverantwortlichkeit" kann er nicht auf dich übertragen! Stellt er sich quer, würde ich mich an deiner Stelle an das Gewerbeaufsichtsamt wenden. Die werden deinem Arbeitgeber dann schon über seine Pflichten aufklären. ;-)

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Du machst diese Aufgaben nicht, wenn dich dein Chef dazu zwingt ist es eine strafbare Nötigung. Ab zum FA und BV. Er darf natürlich keine Unterschiede machen. Du musst die Möglichkeit haben dich nach 3-4Stunden zu setzen. Darfst natürlich keine Getränkekisten bewegen, egal ob Tragen, ziehen oder schieben...

Lg