Änderung Steuerklasse von Mann nach Geburt?

Hallo,

ich habe mal eine Frage zu Steuerklassen, wie ihr es denn handhabt?

Ich und mein Mann verdienen zur Zeit etwa gleich. Deswegen haben wir auch beide die Steuerklasse 4.

Wenn ich nicht nach der Geburt mehr arbeiten gehe, ist es doch sinnvoll die Steuerklasse von meinem Mann auf 3 und meine auf 5 zu ändern, oder?

Bei meinem Mann fallen dann bei SK 3 nicht mehr so hohe Steuern an, oder?

Kann man gleich nach der Geburt überhaupt die Steuerklasse ändern?

Wie/was plant ihr denn in der Hinsicht?

LG und vielen Dank

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Hallo,

ich glaube du kannst diese zwar ändern, aber ist es nicht so das dein Elterngeld dann per steuerklasse 5 berechnet wird?

Ich weiß es nicht, mich Interessiert es aber schon. Ich könnte auf die 3 wechseln, da mein Mann im Ausland arbeitet. Nur bzgl. der Besteuerung (Steuererklärung) haben wir uns das bis dato nicht getraut.

LG Isabelle

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Nein, das Elterngeld wird nach der Steuerklasse in mindestens 7 von 12 Monaten vor dem Mutterschutz berechnet!

Ja, du kannst wechseln, aber das würde ich davon abhängig machen, wie ihr nachzahlen müsst bei der Einkommenssteuererklärung. Müsst ihr das eh, dann wechselt nicht!

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Du kannst die Steuerklasse immer ändern lassen. Wir lassen die SK zum Beginn meiner Schutzfrist ändern, denn das Mutterschsftsgeld unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt, nicht der steuerpflicht.

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hallo, lass dir erst dein elterngeld berechnen bevor ihr die steurklasse ändert. dann wird dein elterngeld noch in steurklasse 4 berechnet und danach ist es dann egal ob du fünf hast. die berechnung bleibt.

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was gibt man bei der elterngeldkasse an? sein nettogehalt durchschnittlich der letzten 12 monate oder sein Brutto und die steuerklasse?

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Du musst die letzten 12 lohnabrechnungen beilegen und anhand dessen wird es berechnet.

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Also wir waren auch beide in 4. Da das Elterngeld nach deinem Nettoeinkommen berechnet wird, würde ich mindestens bis zur Geburt in Steuerklasse 4 bleiben.

Wir haben dann nach Ablauf des Mutterschutzes die Steuerklassen gewechselt, so dass mein Mann jetzt 3 hat und ich 5. da das Elterngeld ja nach deinen letzten 12 Monaten vor der Geburt berechnet wird, ist das also gar kein Problem.

Da ich mindestens zwei Jahre Zuhause bleibe, haben wir das Elterngeld auf 24 Monate gesplittet. So sind wir erstmal finanziell abgesichert

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Ihr hättet zu Beginn des Mutterschutzes wechseln können, wenn du nicht Beamtin bist, denn die Zeit zählt ja dann nicht mehr fürs Elterngeld!

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Steuerklassen können jeder Zeit geändert werden.

Man sollte aber bedenken, wenn man in der Elternzeit in 3-5 wechselt, es zu erheblichen Nachzahlungen bei der Steuererklärung kommt.

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Ich würde es so lassen, da ja das Elterngeld und das Mutterschaftsgeld dem Progressionsvorbehalt unterliegen (also die Steuern, die auf das normale Einkommen zu zahlen sind, erhöhen).

Es kommt sonst oft zu Nachzahlungen nach der Einkommenssteuererklärung durch das Elterngeld. Bei 3/5 hättet ihr im Jahr dann zwar erst mal mehr, aber letztendlich zahlt ihr eh die selbe Summe Steuern, egal welche Steuerklasse!

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Vielen Dank euch für die vielen Antworten!!
Es waren doch so ein paar Anregungen dabei. :) :)