Formaljuristisch korrekt Elternzeitantrag beim AG einreichen

Hallo Zusammen,

ich brauche mal Eure konkrete Hilfe, wie es formaljuristisch einigermaßen sauber formuliert ist, den Elternzeitantrag beim AG einzureichen. Ich arbeite bei einer Zeitarbeitsfirma (Hintergrundinfo für Euch). Derzeit bin ich entliehen als Vollzeitarbeitskraft, hätte also keinen rechtlichen Anspruch auf Teilzeit, soweit ich das weiß.

Hier mein Textvorschlag:

"wie bereits mündlich mit Ihnen besprochen, beantrage ich für mein voraussichtlich am 5. Dezember 2013 geborenes Kind im Anschluss an meinen Mutterschutz Elternzeit nach dem Elternzeitgesetz für die Dauer von einem Jahr mit der Bitte, ab dem 5. Dezember 2014 in Teilzeit bei einer Wochenarbeitszeit von 25 Stunden meine berufliche Tätigkeit bei Ihnen wieder aufnehmen zu können.

Falls dies so nicht möglich ist, behalte ich mir vor, nach rechtzeitiger Rücksprache mit Ihnen die Elternzeit gegebenenfalls schriftlich zu verlängern."

Ich möchte gerne in Teilzeit erstmal wieder einsteigen, wenn das aber nicht geht, dann müsste ich Elternzeit auf 2 Jahre beantragen. Habe ich das dann so richtig formuliert oder muss ich gleich 2 Jahre beantragen und ankündigen, dass ich nach Möglichkeit auch gerne früher Teilzeit arbeiten möchte?
Wer kennt sich da aus? Oder wen könnte ich um Rat fragen? Die Krankenkasse?

Ich danke Euch!

Viele Grüße
aggard

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Also, erstmal beantragst du NICHT sonder meldest an! Außerdem kannst du den ja jetzt noch nicht angeben, sondern hast 1 wochen nach der Geburt Zeit dafür.

Ich persönlich würde tatsächlich 2 Jahre anmelden und die Option mir vorbehalten nach einem Jahr auf Teilzeit wiederzukommen. Wenn du nur 1 Jahr beantragt, kannst du nicht einfach verlängern weil du damit automatisch aufs 2. Jahr verzichtet hast.

lg, verena

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Bis eine Woche nach Geburt muss die Elternzeit angemeldet sein, das heißt nicht, dass man das nicht vor der Geburt schon machen kann. Den tatsächlichen Geburtstermin muss man dann halt noch mitteilen.

Ich habe in der 1. Woche nach der Geburt anderes zu tun als irgendwelche Papiere aufzusetzten, die ich auch schon vorher erledigen kann...

Liebe Grüße beev

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Huhu,

hab selber nicht so viel Ahnung, aber beginnt die Elternzeit nicht erst 8 Wochen nach ET, demnach irgendwann Anfang Februar und würdest du dann, wenn du ein Jahr EZ nimmst nicht erst ab Februar 2015 wieder mit der Arbeit beginnen?

Lg
neumel

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Nein, die Elternzeit und Mutterschutz ergeben zusammen 12 Monate. Das heißt, streng genommen hat man 2 Monate Mutterschutz und 10 Monate Elternzeit.

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Danke für die Info....
also müsste man dann schreiben 10 Monate EZ? Muss das alles ja auch noch in Angriff nehmen.
Lg

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Es hört sich gut an, aber

1. würde ich den Antrag erst abgeben, wenn´s Baby geboren ist. Du hast zum Einreichen 1 Woche nach Entbindung Zeit.

2. würde ich 2 Jahre Elternzeit beantragen. Elternzeit im Nachhinein zu verlängern geht nicht so einfach oder gar nicht...Verkürzen geht aber immer.

Du kannst dich beim Jugendamt erkundigen. Da reichst du ja die Elternzeit ein.

Lg

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Danke Dir!

Da ich per Kaiserschnitt entbinden werde und bestimmt 4 Tage im KH liegen werde, ist mir das zu kurzfristig geplant. Außerdem habe ich im Netz gelesen, man muss es 7 Wochen vor ET beim AG einreichen/bekanntgeben.

Wieso muss ich das beim Jugendamt einreichen? Hatte ich beim letzten Kind nicht gemacht...

Punkt 2 hilft mir weiter. Ich dachte immer, verlängern geht immer, nur verkürzen eher nicht, weil der AG das nicht annehmen muss...

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Bis 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, nicht des Entbindungstermins. Deshalb hast du nach der Geburt noch eine Woche Zeit, da man vor der Elternzeit ja 8 Wochen im Mutterschutz ist.

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Mein Textvorschlag:

Sehr geehrter Herr xx,

hiermit melde ich Elternzeit in Höhe von zwei Jahren ab Geburt meines Kindes an.

Der errechnete Geburtstermin ist der 12.11.13. Über das tatsächliche Geburtsdatum werde ich sie zeitnah informieren.

Gerne bin ich bereit nach einem Jahr in Teilzeit wieder in der Firma mitzuarbeiten.

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Vorschlag 2 nach Euren Anregungen:

"wie bereits mündlich mit Ihnen besprochen, reiche ich für mein voraussichtlich am 5. Dezember 2013 zur Welt kommendes Kind im Anschluss an meinen Mutterschutz Elternzeit nach dem Elternzeitgesetz für die Dauer von 2 Jahren ein.
Falls dies möglich sein sollte, möchte ich gerne nach rechtzeitiger Rücksprache mit Ihnen ab dem 5. Dezember 2015 in Teilzeit bei einer Wochenarbeitszeit von 25 Stunden meine berufliche Tätigkeit bei Ihnen wieder aufnehmen. "

Wäre das so sinnvoller und besser?

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Pass auf, du kannst trotzdem nach einem Jahr auf 25 Stunden/Woche arbeiten gehen (bis 30 Stunden ist erlaubt)
Es ist nur so, dass dir dein Arbeitgeber nach den 2 Jahren dann wieder deine bisherige Stundenzahl anbieten muss. Wenn du das nicht willst, ist das ne andere Sache...

Liebe Grüße beev