Wann muss ich angeben wie lange ich in Elternzeit gehe?

Hallo!

Wann muss ich denn spätestens angeben wie lange ich in Elternzeit gehe?
ich habe diese Woche mein Teamlead eingeweiht dass ich schwanger bin (10.Woche). Seitdem liegt sie mir in den Ohren wie lang ich denn wegbleiben würde.

Das nervt mich - ich hab mir noch null Gedanken gemacht!!

Danke im voraus.

1

Huhu :)
erstmal herzlichen Glückwunsch!!!

Den Antrag kannst du (zumindest ist es im öffentlichen Dienst so) erst 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, also vor Ende des Mutterschutzes einreichen. U. a. deshalb, weil eine Kopie der Geburtsurkunde beigelegt werden muss...

Wie das in einem privaten Unternehmen bzw. in der freien Marktwirtschaft ist, weiß ich nicht. Aber ich denke nicht so viel anders und schon gar nicht in der 10. SSW!!!

Lass dich nicht unter Druck setzen und dir und deinem Bauchzwerg alles Gute!!!
LG
schwizer-mami

6

Hallo.

Wie formuliert man denn so was im ö.D.?
Ich muss das nächste Woche auch machen und weiß nicht wie ich das schreiben soll.

Danke!

9

Hallo,
bei uns an der Uni gib es auf der Seite der Personalabteilung ein Formular zum Ausfüllen. Ansonsten würde ich da einfach nur schreiben: Hiermit beantrage ich ab dem xx.xx.xxxx x Monate/ Jahre Elternzeit. Beiliegend sende ich Ihnen eine Kopie der Geburtsurkunde.

weiteren Kommentar laden
2

Also ich mache es jetzt in paar Wochen, das ist dann so 3 Monate vor Geburt. Aus rein formellen Gründen. Bei uns ist es egal.

10

Da du für die Anmeldung der Elternzeit das Geburtsdatum brauchst, wäre das´, wie du es machst, formal falsch.:-)

11

Das schicke ich meiner Chefin nochmal extra direkt nach der Geburt zu. So war es damals auch und es gab kein Problem. Zumal wir es eine kleine Praxis ist und dort keine großen Anstalten gemacht werden. Ganz formlos usw

weiteren Kommentar laden
3

Huhu

Ich mache es 7 Wochen vor Elternzeit, also in der ersten Woche nach der Geburt.

LG Vanny

4

Hallo,
also ich habe es paar Wochen vor der Entbindung gemacht bei der Elterngeldstelle.HAbe dann auf der Arbeit mitgeteilt das ich zwar 3 Jahre Elternzeit nehme aber im 2ten Jahr wieder langsam anfange für paar Stunden in der Woche zu arbeiten.
lg
würmli mit Lenny 14 Wochen

5

Also bisher war es so,
dass man 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit diese schriftlich mitgeteilt haben muss.

Und...

Die ersten beiden Jahre Elternzeit (je nach dem, wie lange du machen möchtest), müssten am Stück "beantragt" werden. Das 3. Jahr kann man bis zum 6. Lebensjahr des Kindes schieben. Bzw. dann 3 Monate vor Ende der 2 Jahre dann das 3. Jahr beantragen.
Also man muss es dem AG schriftlich mitteilen, ablehnen darf er nicht.

Also wenn du nur ein Jahr machen möchtest, dann auch nur ein Jahr beantragen.
Ich hatte damals 2 Jahre beantragt und hab dann aber auch wieder nach einem Jahr 50 % gearbeitet. Mein Chef war recht kulant, was das angeht. Der hat mich kommen lassen, muss er aber nicht (soviel ich weiß).

7

Das ist allerdings falsch. Gemäß Gesetz muss die Elternzeit 7 Wochen vor Beginn erklärt werden, dass ist in der ersten Lebenswoche des Babys, da der Mutterschutz ja 8 Wochen nach der Geburt endet. Ebenso kannst du im Rahmen der Elternzeit arbeiten, 15-30 Stunden sind da möglich und haben auch nichts mit Kulanz des Arbeitgebers zu tun. Am besten fährt man mit der Variante erst mal die zwei Jahre zu erklären, da sonst kein Jahr Anspruch verloren geht. Arbeiten kann man dann ab dem zweiten Jahr oder früher bereits im Rahmen dessen was ich bereits geschrieben habe.

8

Innerhalb einer Woche nach der Geburt(also 7 Wochen VOR Beginn der Elternzeit) musst du die Elternzeit schriftlich anmelden.

also kannst du, wenn sie dir weiter in den Ohren liegt einfach sagen, dass du es noch nicht weiss, sie aber rechtzeitig erfahren wird.

lg, verena