elternzeit verdoppeln?? und vater dazu??

hallo,
weiss nciht ob ich hier richtig bin..bzw wird bestimmt auch etwas durcheinander sein.
ich hab mal eine frage...

wenn ich elterngeld beantrage..bekomme ich doch eigentlich für 12monate...kan die zeit auf 24monate für halbes geld verdoppeln....soweit ist es mir klar.

wenn mein partner nun auch 2monate elternzeit mindestens nimmt bekommt man ja 14monate elterngeld....verdoppelt sich das auch automatisch auf 28 monate??? oder wären das dann quasi 22 monate für mich und 2(volle)für ihn????

und: ist es möglich, das mein partner 2monate elternzeit nimmt während ich die 8wochen mutterschutz habe??? oder geht beides gleichzeitig nicht??

hab zwar noch zeit...aber wollen schon mal besprechen wie und wann er die zeit nehmen will..möchte gern, aber mehr als 6monate kann er nciht, dann wäre er aus seinem beruf raus...

danke schon mal

glg jenny mit bauchzwerg 19.ssw

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Ich bin mir ziemlich sicher, dass Dein Partner das Geld nicht splitten kann (aber da fragst Du besser die Elterngeldstelle).

Dein Partner kann die EZ auf jeden Fall nehmen, während Du in MuSchu bist.
Auch kann er die Zeit splitten. Viele Väter nehmen den ersten LM und nochmal, wenn das Kind ein Jahr alt ist.

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Natürlich können auch die Monate gesplittet werden!

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* Wenn dein Partner 2 Monate Elternzeit nimmt, bekommt er 2 Monate Elterngeld
* Diese zwei Monate bekommt er "voll" ausgezahlt (halbieren macht hier wenig Sinn für die Behörde)

* Du kannst dir dein Elterngeld auf 2 Jahre hin auszahlen lassen (was wenig sinnvoll ist, weil es "angelegt" mehr Zins bringt... aber das sei mal dahingestellt)
* Du bekommst also 24 Monate lang das "halbe" Elterngeld

* Er kann während deiner Mutterschutzzeit gern Elterngeld beziehen / Elternzeit machen. Hierfür gibt er einfach als Bezugszeitraum den ersten und zweiten Lebensmonat des Kindes an. Dann kann er dich in dieser Zeit toll unterstützen!

* Elterngeld könnt ihr gleichzeitig oder auch abwechselnd beziehen.

Und damit du auch einen Gesetzestext dazu hast:

http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html#BJNR274810006BJNE000402308

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Den Partner kann das Geld auch splitten lassen oder komplett auszahlen lassen. Aber der Auszahlungszeitraum verlängert sich dadurch nicht!