Teilbeschäftigungsverbot, wer kennt sich aus?

Hallo,

aufgrund vorzeitiger Wehen und starkem Druck nach unten war ich zuletzt krank geschrieben. Da es mir etwas besser ging, wollte ich gerne auf eigenen Wunsch noch etwas arbeiten, bis es ohnehin mit noch ausstehendem Urlaub in den Mutterschutz gehen würde. Nun hat mein FA mir ein Teilbeschäftigungsverbot ausgestellt, ich soll nur noch 6 Stunden täglich arbeiten, anstatt 8-10 Stunden, sollte dies nicht klappen, würde er es sofort auf 4 Stunden reduzieren oder ggf. weiter krank schreiben. Nun war ich wieder an meinem Arbeitsplatz und habe mit meinem AG gesprochen. Meine bisherigen Arbeitszeiten sind dienstags bis freitags eben 8-10 Stunden täglich, bei einer Gesamtarbeitszeit von knapp 30 Stunden/Woche. Nun sieht mein AG es so, dass ich meinen Arbeitsvertrag erfüllen muss und er sich auch an das Teilbeschäftigungsverbot hält, was bedeutet, dass ich als Therapeutin nicht mehr wie gewohnt alle Patienten an den vier Tagen versorgen kann, also zusätzlich montags (an meinem bislang freien Tag) sechs Stunden arbeiten kommen soll. Das würde für mich bedeuten, jeden Tag 8-14 Uhr, mit letztenendes viel mehr Stress als bei den vier Arbeitstagen, viel weniger Zeit zur Erledigung von Befunddoku, Teams etc. Hinzu käme der organisatorische Aufwand mit Betreuung meiner Tochter, Wahrnehmung von Arztterminen. Da ich nur bis 14 Uhr arbeiten würde, dürfte ich auch nicht während der Arbeitszeit Arzttermine wahrnehmen, da ich die ja dann nachmittags wahrnehmen könnte. Bislang liegen die natürlich montags vormittags. Die Frage nun: Darf mein AG das so umlegen? Was würde er dann machen, wenn ich jetzt ab morgen nur noch vier Stunden arbeiten dürfte - soll ich dann wohl auch samstags und sonntags arbeiten, um meine vertragliche Stundenzahl zu erreichen?

Vielen Dank für eure Rückmeldungen!

Gruß,
tirreg

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Hallo, soweit ich weiß, bekommt Dein Arbeitgeber den Teil der Lohnkosten erstattet, den er durch das Teilbschäftigungsverbot hat. Das heíßt, er zahlt Dir weiter Lohn wie gehabt und bekommt die 2 bzw. 4 Stunden pro Tag erstattet.

Und Teilbschäftigungsverbot heißt auch, dass Du nicht an anderen Tagen arbeiten darfst bzw. musst sondern das Du deine wöchentliche Arbeitszeit reduzierst, von 30 auf 20 meinetwegen. Und diese Zeit stehst Du dann zur Verfügung. Das hat auf Deinen freien Tag keinen Einfluss.

Ich habe ein volles Beschäftigungsverbot aufgrund einer Risikoschwangerschaft und alle meine Patienten haben das verstanden - ist zwar schwer im laufenden Therapieprozess, aber jetzt geht das Baby einfach vor. Schade, dass Dein Chef sich so aufführt. Was wäre denn, wenn Du auch ein volles BV erhalten würdest. Dann könnest Du auch nicht mehr arbeiten.

Ich würde an Deiner Stelle mit dem Chef nochmal reden und falls er nicht einlenkt, frag den Arzt nach einen 100% BV.

liebe Grüße

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Hi,
Lass dich bloß nicht unter Druck setzen. Er muss dich für die Arzttermin freistellen, ob sie nun morgens oder mittags sind.
Ich würde an deiner Stelle mit deinem Frauenarzt reden und dies mit ihm besprechen und mir dann ein komplettes Arbeitsverbot ausstellen lassen.
Ich denke, das sollte kein Problem sein, den meiner Meinung ist es reine Schikane was dein Arbeitgeber macht.

Kg
Jusi

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Hsllo,

meines Erachtens ist das TBV so zu verstehen, dass Du Dienstag-Freitag anstatt 8-10 nun 6 Stunden gehst. Punkt.

Wenn es auf 4 reduziert wird, dann eben Dienstag-Freitag 4 h. wieder Punkt.

Dein AG hat sich daran zu halten. er bekommt deinen Ausfall von der KH bezahlt, indem die KH die Differenz deines Gehaltes übernimmt.

Lass Dich nicht unterkriegen.

LG

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So ist es auch!! Ich hatte auch ein TBV mit 4 Std. Der AG bekommt das Geld erstattet. Ich habe auch mit meiner Krankenkasse telefoniert, um mir die gleichen Fragen beantworten zu lassen. DU arbeitest Di-Fr ab sofort 6 Std, nicht mehr und auch nicht Montag!!! Diese beschissene Gesellschaft!Sprich auch nochmal mit dem FA, soll er ein komplettes Beschäftigungsverbot ausstellen, dann hat Dein Chef viell den Kopf voll ;)

Alles Gute für Dich und denk dran, es geht um Dich und Dein Baby!!!!!!!!!!!!!!!!!

LG

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Ich denke, wenn Deine Arbeitstage nicht in Deinem Vertrag fixiert sind darf er die Arbeitszeitstunden innerhalb der Vetriebsöffnungszeiten frei verfügen. Das hieße auch, wenn der Betrieb Samstags auf hat kannst Du auch Samstags zu Arbeit rangezogen werden.
Es geht nur um die Stunden an einem Arbeitstag, die Du nicht überschreiten darfst.
Sonst hätte Dein FA das im Beschäftigungsverbot auch festhalten müssen. Sprich er häte schreiben müssen: max 6 Arbeitszeitstunden an 4 Arbeitstagen.

Liebe Grüße
Roeschen

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Ja, leider sind die Arbeitstage nicht im Vertrag fixiert, sondern wurden mündlich abgesprochen. Der FA hat mit so einer Reaktion sicher nicht gerechnet, da er es mit eben auch anders erklärt hatte. Da der AG das Geld ja über die Kasse bekommt, würde es eben einfach die Reduzierung bedeuten - so seine Worte. Tja, mein AG sieht das anders und beruft sich auf Einhaltung des Vertrages von meiner Seite und des Attestes von seiner Seite.

Gruß,
tirreg

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Vielleicht solltest du dann nochmal mit deinem FA reden, dass er es umformuliert und vielleicht eine Höchststundenzahl reinschreibt oder eben eine 4-Tage-Woche - wenn so etwas möglich ist.

Bei mündlich abgesprochenen Arbeitszeiten hast du sonst wohl kaum eine Handhabe und rein vertraglich gesehen, wäre dann dein Arbeitgeber ja sogar im Recht :-/

Lg Lia

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Huhu #winke

Ich habe ein TBV bekommen. Ich arbeite eigentlich immer von 08.00 bis 16.30 also 8 Std Tag+ Pause von einer 1/2 Std. Jetzt arbeite ich nur noch von 08.00 bis 12.00 Uhr. Also genau die Hälfte meiner Std. Und es wurde eine Neue eingestellt die meine anderen 50 % übernimmt weil ja die andere Hälfte des Lohnes den ich trotzdem bekomme, bekommt mein AG wieder von der KK zurück erstattet. Hoffe ich konnte dir helfen :-)

LG baby-12 + #baby inside 19+6