Elterngeld berechnen bei nebenberuflicher Selbstständigkeit???

Hallo ihr Lieben,

nun muss ich auch mal eine Frage zum Elterngeld stellen. Habe zwar noch etwas Zeit, komme aber gerade ziemlich durcheinander.

Ich bin Angestellte mit einem ganz annehmbaren Netto-Lohn. Habe bisher immer diesen Lohn bei der Berechnung des Elterngeldes verwendet.
Jetzt mach ich mir aber Gedanken, da ich seit 1.1.2012 als nebenb. selbstständig nach der Kleinunternehmerregelung angemeldet bin. Durch einige Ausgaben zu Beginn der Selbstständigkeit habe ich 2012 jedoch ein Minus anstatt Plus erwirtschaftet.
Fällt mein Elterngeld jetzt geringer aus??? Oder wird in diesem Fall nur das Angestelltenverhätnis gezählt??? Muss ich die nebenberufliche Selbsbständigkeit ohne Gewinn überhaupt angeben?

Vielleicht kann mir ja jemand helfen??!!

Vielen Dank
jolie85

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huhu!
ich denke, du musst es angeben inkl. einkommensnachweis, aber dein eg wird nach dem nettolohn aus dem angestelltenverhältnis berechnet. ruf doch am besten mal die elterngeldstelle an am montag, die können dich da am besten beraten. falls du in der elternzeit den nebenjob noch ausübst, wird der gewinn jedoch aufs eg angerechnet.
lg julia

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Super, vielen Dank. Da werd ich mich wohl wirklich mal an die EG-Stelle wenden.

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Als Kleinunternehmer gibst du doch keine Umsatzsteuer an, folglich kannst du bei der Steuer auch nichts absetzen, also kannst du auch kein Minus erwirtschaften, oder?

Ich hab das so verstanden. Ich bin z. z. In Elternzeit, arbeite aber auch nebenher auf kleinunternehmerbasis freiberuflich ein paar Stunden. Mich würde dein Ergebnis, falls du bei der Elternstelle was erfährst sehr interessieren.

Gruß honeybunny

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Hallo honeybunny,

so gesehen hast du recht und ich erwirtschafte kein Minus.

Bei mir werden die Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt und je nachdem ob ich Gewinn oder Verlust gemacht habe erhalte ich Lohnsteuer zurück oder muss nachzahlen. Wenn ich diese Gegenüberstellung betrachte habe ich Verlust gemacht, da ich mehr Ausgaben als Einnahmen hatte.

Habe bisher heraus gefunden, dass ein Minus nicht auf das Angestelltenverhältnis angerechnet wird.

Bei mir ist nur wichtig, dass ich meine Selbstständigkeit vor der Geburt für eine gewisse Zeit abmelde, sonst zählen für das Elterngeld nicht die 12 Monate vor dem Mutterschutz sondern das Lohnsteuerjahr 2012 (dies ist wenn beide Tätigkeiten ununterbrochen 12 Monate vor Mutterschutz ausgeübt wurden)....dies würde bei mir deutlich weniger Elterngeld zur Folge haben, da ich bis Juni 2012 nur 35 Stunden gearbeitet habe und jetzt im Januar 2013 noch 5 % Gehaltserhöhung erhalte....die Monate 2013 würden dann ja auch nicht einfließen....
Ob das jetzt so alles stimmt weiß ich aber nicht genau, da werd ich mich auf jeden Fall noch einmal informieren.

LG
jolie

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DAs mit dem Abmelden geht leider mit den Änderungen ab Januar 2013 nicht mehr. Es zählt, wenn ich das richtig verstanden habe, nun mit Selbstständigkeit immer der letzte Vernalagungszeitraum, sprich dann hier 2012.
Wird mich auch treffen, weil dann eben auch die Einnahmen aus dem Angestelltenverhältnis aus 2012 zählen.

Früher ging das eben so einfach mit dem Abmelden!

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