dauer anklage - verhandlung?

hallo ihr lieben mitschwangeren,

ich hatte letztens schon mal geschrieben, dass ich kein gehalt mehr bekommen (seit aussprache des BV), also mein ag zahlt mir meinen lohn nicht mehr und angeblich ist niemand zustaendig fuer voruebergehende ueberbrueckung von geld bis ich endlich mein geld bekomme.. aber das ist wieder ne andere geschichte

wisst ihr, wie lange es dauert, wenn anklage erhoben wird, bis es zur verhandlung kommt?! ich mein 1. bin ich im 7. monat schwanger 2. haette ich vor 2 wochen geld bekommen muessen und 3. hat mein freund den monat auch sehr wenig, weil saftige nk-nachzahlung kam, die er erstmal allein gezahlt hat

Ich hoffe bis zur verhandlung dauerts nicht laenger als 1-2 wochen? denn auf das schreiben (dass es vor gericht geht, wenn er bis 13.10. nicht ueberwiesen hat) von meinem RA hat mein chef nicht mal reagiert... :(

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Rechne mal so mit ca einem halben Jahr (habe bei Gericht gelernt und gearbeitet).

Barrik

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Waaaaaas?? aber das ist doch ne eilsache oder nicht? stehe dann ja n halbes jahr ohne geld da? bzw. bis MuSchu o.O

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Das ist davon abhängig wo man wohnt und ob ein Eilantrag bei Gericht gestellt wurde. Ich habe bei Gericht in einer Großstadt gearbeitet und da dauerten auch die Eiltsachen ca drei Monate.

Barrik

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Bei mir ging das damals ganz schnell, aber ich denke das kommt vielleicht auch darauf an, wo man wohnt?! Ich drück dir die Daumen, das du nicht so lange warten musst.

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Danke :)

hoffe auch dass es schnell geht, muessen ja noch die ganze babyausstattung kaufen.. :(

bloede arbeitgeber :(

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Meiner war auch so:-[ Aber am Ende musste er zahlen und ich hatte meine Ruhe:-p Schön blöd hat er dann geschaut und mehr als ein Piep kam bei ihm auch nicht mehr raus#rofl

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Das geht eigentlich schnell, in ein paar Wochen dürfte das erledigt sein. Übrigens gibt es eine "Anklage" nicht, in Deinem Fall ist es eine "Klage" vor einem Arbeitsgericht. Hat Dich der Rechtsanwalt aufgeklärt, dass Du die Kosten selbst tragen musst in erster Instanz, sofern das nicht in einem Vergleich anders vereinbart wird?

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Wie? was fuer ein vergleich? sorry versteh nur bahnhof?

er ist doch verpflichtet zu zahlen und aussergerichtlich konnte ich mich nicht mit ihm einigen (geht nie ans handy und wenn doch "gehts mich an scheissdreck an ob er zahlt" und wird aufgelegt) und auf den brief vom anwalt hat er sich auch nicht geruehrt :/

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Trotzdem. In erster arbeitsgerichtlicher Instanz trägt jede Partei ihre Kosten selbst, außer das Gericht beschließt anderes. Würdet Ihr also z.B. vor Gericht einen Vergleich schließen, sollte eine Kostenregelung darin aufgenommen werden.

Hat Dich Dein Rechtsanwalt nicht belehrt?

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Ich würde auch sagen, dass Du eher in Monaten rechnen kannst/musst. Vor allem kann Dein Chef ja gegen das Urteil eventuell auch noch in Berufung gehen. Dann geht es wieder von vorn los.

Ich würde an Deiner Stelle erstmal vorrangig überlegen, wie Du JETZT über die Runden kommst. Irgendwer muss doch einspringen. Arbeitsamt? Sozialamt? Telefonier Dich dort mal durch. Vielleicht ist irgendwas über Vorschuss/Kredit machbar, was Du dann zurück zahlst, wenn Dein Chef gezahlt hat.

Ansonsten geht es vielleicht schneller über eine einstweilige Verfügung bei Gericht?!
Vielleicht kann Dein Anwalt auch Insolvenz für Deinen Chef anmelden. Das hilft ihm dann auch etwas auf die Sprünge...

Viele Ideen, aber leider aufgrund nötigen Grundwissens nicht ausgefeilt. Aber da wird Dein Anwalt Dich sicherlich beraten können...

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Ne keiner ist zustaendig und ich meine echt niemand! :(

weder gewerbeaufsichtsamt, krankenkasse, arbeitsamt, arge noch caritas etc. und kredit bekomm ich keinen weil ich noch nicht lange genug dort arbeite und der vertrag auch bald auslaeuft.

Von der einstweilige verfuegung hat mir mein anwalt abgeraten, da sowas nur selten durchgeht und wenns eben nicht durchgeht muss ich gerichtskosten tragen :(

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Hi,

Du müsstest vor dem Arbeitsgericht klagen. Termine dort werden sehr schnell bestimmt (meinst innerhalb zwei bis drei Wochen). Ich arbeite in einer Kanzlei für Arbeitsrecht; deshalb kenn ich mich da bissi aus ...:-)

Zuerst findet der Gütetermin statt. Hier wird es nie ein Urteil geben. Die einzige Möglichkeit, sich zu einigen, ist der Vergleich, den ihr in diesem Gütetermin abschließen könntet. Wenn ihr nicht zu einem Vergleich kommt, dann wird der so genannte "Kammertermin" bestimmt. Und das kann länger dauern, bis der stattfindet. Hier musst Du eventuell mit vier bis fünf Monaten rechnen. Im Kammertermin ergeht dann ein Urteil.

Kosten entstehen Dir nur in Form Deiner eigenen Anwaltskosten. Im Arbeitsrecht in der ersten Instanz zahlt jede Partei, also jede Seite, ihre Anwaltskosten selber. Dein Anwalt hat bestimmt schon geprüft, ob Dir eventuell Prozesskostenhilfe zusteht. Wenn nicht, dann musst Du die Kosten Deines Anwalts selber zahlen.

Was Du aber nicht vergessen darfst: Wenn Du einen rechtskräftigen Vergleich in der Hand hast oder eben das Urteil, und Dein Arbeitgeber zahlt immer noch nicht, dann müsstest Du in die Zwangsvollstreckung gehen. Und das dauert dann natürlich auch nochmal ein paar Wochen ...

Ich hoffe, ich konnte Dir etwas Licht ins Dunkle bringen ... :-p

LG :-D

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Ach du liebe zeit.. so wie das aussieht und ich meinen ag kenne, zahlt er erst in letzter instanz :( super :(

n halbes jahr keine kohle und niemand ist zustaendig fuer solche faelle.. und da heissts immer deutschland ist ein sozialstaat -.-' :(

aber danke du hast mir super weitergeholfen

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Ne ... ich denke, er wird schon in erster Instanz zahlen. Halt spätestens, wenn Du ein rechtskräftiges Urteil in der Hand hältst, mit dem Du vollstrecken kannst.

Stimmt! Wir haben immer wieder Fälle, in denen Arbeitnehmer monatelang auf ihr Gehalt warten und der AG einfach nicht zahlt und schlimmstenfalls dann auch noch Insolvenz anmeldet. Auch hier springt leider niemand ein ... Aber irgendwie verständlich ... wer will schon für einen Arbeitgeber einspringen, der nicht zahlt ... ? Ist alles irgendwie nicht ganz so einfach ...

Am Besten redest Du mal mit Deinem RA und besprichst mit ihm, dass er dann gleich am 14.10. Klage einreicht ...

LG #sonne

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Hallo,
ich gehe davon aus, dass du Arbeitslosengeld II zur Exitenzsicherung beantragen kannst/musst. Sollte dein AG dein Gehalt rückwirkend zahlen, musst du es zurückzahlen. Viel Erfolg!

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meine Verhandlung beim Arbeitsgericht ging eigentlich ganz fix, ich glaube es waren gerade mal 3-4 Wochen.