An Alle mit Beschäftigungsverbot

Hallo ihr Lieben!!

Ich weiß, das es vielleicht nicht ganz hierher gehört, aber hier tummeln sich wohl die Meisten mit BV#huepf

Also: ich hab seit 2 Wochen BV vom AG.(ZMF) Meine Frage: steht mir immer noch die Regiokarte (Monatskarte) zu, die wir immer zusätzlich bekommen haben???? Und wie siehts mit Weihnachtsgeld aus??

Liebe Grüße...sunfield mir Krümel 14+1#winke

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HI,
Weihnachtsgeld steht Dir 100%ig zu, bei der Monatskarte bin ich mir nicht ganz sicher, würde aber eher ja meinen.
VG
Adjanie

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Hallo,

auf Deine Frage hab ich leider keine Antwort. Ich hatte vor 4 Jahren auch ein BV aber da hab ich die Füße still gehalten.

Ich finde, man sollte da nicht so die Hand aufhalten und auf Regiokarte und Weihnachtsgeld pochen. Wozu Weihnachtsgeld? Das ist eine Belohnung für die Arbeit des Jahres die Du dann ja mit dem BV nicht erbracht hast.

Ich finde das schlimm dass man neben dem regulären Gehalt dass du ja während des BV bekommst immer noch mehr fordert.

Das ist nicht böse gemeint aber ich finde das zwischenmenschlich nicht ok.

LG putput

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Kann sein dass dein AG Weihnachtsgeld zahlt, verpflichtet ist er aber nicht dazu. Oder es kann sein dass Du Weihnachtsgeld nur anteilmässig bekommst umgerechnet auf die Monate die du gearbeitet hast.

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Also ich bekomme auch mein Weihnachtsgeld und Sonderzulagen wenn die anderen sie bekommen in meinem BV.
das soll ja der sinn eines BV sein, das man als Schwangere keinerlei Nachteile hat.

Wenn ein Chef das nicht macht ist das so, aber ich beklage mich nicht wenn ich es bekomme :-)

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Wenn es bislang Weihnachtsgeld gab, musst du es auch diesmal bekommen.
Die Regiocard wirst du wohl nicht mehr bekommen. Wozu auch? Sie dient dir dazu deinen Arbeitsplatz zu erreichen und das musst du ja nicht mehr.
Wer im BV ist, bekommst zwar sein normales Gehalt weiter, inkl. Urlaubs- und Weihnachtsgeld, aber weder den Fahrtzuschuss noch das Verpflegungsgeld...

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hallo,

ich bin auch im bv (mfa). anspruch auf weihnachtsgeld hast du auch weiterhin, wenn es dir per vertrag zusteht bzw. jedes jahr regelmäßig weihnachtsgeld gezahlt wurde.

ich habe von meinem chef bis zum bv eine fahrkostenpauschale bekommen. diese ist dann natürlich weggefallen. also ich glaube nicht, dass du anspruch auf die regiokarte hast. sie soll ja für den weg zur arbeit sein und ist somit nicht mehr nötig.

lg junimond#winke

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hmm also ich hab ein jobticket und das wird weiterhin bezahlt..

#winke

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ich bin TAH. ich habe vor dem BV immer fahrgeld (benzingeld) bekommen. seit dem BV bekomme ich es nicht mehr, da ich ja auch keine umkosten mehr habe zur arbeit zu kommen. daher kann ich mir schon gut vorstellen, dass dir die monatskarte vielleicht nicht mehr zusteht.

was das weihnachtsgeld angeht, bin ich selbst mal gespannt. ich hab gelesen, es würde einem zustehen. aber das glaub ich erst, wenn ich es schwarz auf weiss auf meinem gehaltszettel sehe ;-)

#winke
kaschdi #ei 34+5

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PS:

in meinem arbeitsvertrag sind urlaubs- und weihnachtsgeld fest verankert. urlaubsgeld habe ich z.B. bekommen, also müsste es mit dem weihnachtsgeld bei mir genauso sein.

wenn sowas vertraglich nicht geregelt ist, kann es sein, dass man keinen anspruch auf diese zusatzleistungen hat. denn kein AG ist verpflichtet diese zu zahlen, wenn sie nicht ausdrücklich im vertrag enthalten sind.

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Bei mir ist das auch vertraglich geregelt. Meine Kollegin im MuSchu hat letztes Jahr auch Weihnachtsgeld bekommen, hab ich mitbekommen. Aber erst auf Nachfrage#nanana

Regiokarte wird mir wohl wirklich nicht mehr zustehen...naja, brauch ich ja auch nicht mehr wirklich.

Danke#winke

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ich werds bei mir mal abwarten. ich bin nämlich jetzt schon im MuSchu... mal kucken, ob da weihnachtsgeld kommt. das kommt nämlich bei uns immer mit dem oktobergehalt. also dann jetzt bald.
und ET hab ich ja erst im november... naja, abwarten #rofl

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hab noch was zum thema gefunden:

http://www.wallstreet-online.de/ratgeber/finanzen-steuern-und-versicherung/geld-und-gehalt/kinder-und-unterhalt/auf-das-weihnachtsgeld-bei-mutterschutz-bestehen

somit steht einem, wenn es vertraglich festgelegt ist, weihnachtsgeld nicht nur im mutterschutz zu, sondern auch in der elternzeit...

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Soweit ich weiß ist Weihnachtsgeld eine freiwillige Leistung des AG´s somit ist er theoretisch nicht verpflichtet Weihnachtsgeld zu zahlen. Und wozu brauchst Du ne Monatskarte? Mußt doch nicht mehr auf Arbeit.....