Befristeter Arbeistvertrag,wie läuft es dann mit Mutterschaftsgeld weiter??

Hallo ihr lieben da draußen,

ich weiß nicht ob das hier so wirklich hin gehört,aber ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen,denn ich bin irgendwie durch einander.

Also mein Arbeitsvertrag endet am 25.11.12,da ich im März und April eine Fehlgeburt erlitten habe,hat mich mein Frauenarzt gleich ins Beschäftigungsverbot gesprochen.

Jetzt meine Fragen:
Ich muss mich dann ja jetzt im August Arbeitslos melden(wegen 3Monate vor ablauf des Vertrages)wie läuft das dann jetzt weiter wenn ich ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur verfügung stehe? Bekomme ich dann überhaupt arbeitslosengeld?? Oder steht mir das dann überhaupt noch zu?

Ich hoffe das mir hier jemand weiter helfen kann. Es würde mir hier sehr helfen. Danke schon mal für eure antw.

Lg

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hallo... also gut wäre es erstmal zu wissen wann du in mutterschutz gehst?! :-)

aber kann dir ja mal kurz berichten wie es bei mir war...

mein vertrag lief bis 31.juli 2012 und ich bin ab 25. juli in mutterschutz gegangen... auf dem arbeitsamt war ich zwar, aber die haben mich niht mehr aufgenommen da ich ja eh zum 1. august schon in mutterschutz war....

habe dann bis 31.juli normal die 13 euro von meiner kasse erhalten und ab 1. august mutterschaftsgeld in höhe krankengeld...
sprich du bekommst dann mehr pro tag als nur die 13 euro...

arbeitsuchend musst du dich dann wieder melden, 3 monate bevor deine elternezit rum ist... dir steht dann auch ganz normal dein jahr alg I zur verfügung!! :-)

hoffe konnte dir etwas weiter helfen :)

#winke

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mein mutterschutz würde am 08.12.12 beginnen

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na dann musst du dich natürlich schon auf dem amt melden...
dir steht ja in der zeit auch geld zu....

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hallo sunybea.

Es kommt ganz darauf an ob und wieviel Anspruch auf Arbeitslosengeld du dir erarbeitet hast.
Also ich habe 1,25 Jahre gearbeitet und habe somit laut Arbeitsamt 8 Monate Anspruch auf Alg 1 erarbeitet.

Mein Arbeitsvertrag ist am 29.06. abgelaufen. Da ich ab 6.08. in den Mutterschutz gehe bekomme ich bis dahin Alg 1.
Ab dem 6.08. bekomme ich dann Mutterschaftsgeld (in der selben Höhe wie Alg 1) von der Krankenkasse. Die Krankenkasse bezahlt bis 8 Wochen nach der Entbindung. Danach bekomme ich Elterngeld. Das Elterngeld kann ich dann noch durch Alg 2 aufstocken lassen.
Die restlichen 7 Monate Alg 1 bleiben bestehen und können nach Ablauf der Elternzeit genommen werden sofern die Elternzeit nicht die 3 Jahresgrenze überschreitet (d.h. wenn du 3 Jahre Elternzeit machen würdest dann verfällt der Anspruch auf Alg 1).
So wurde es mir vom Arbeitsamt und von der Krankenkasse erklärt.

Ich hoffe es war verständlich für dich und ich konnte dir damit weiterhelfen.

Lg kruemeltaxi #winke

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ich habe am 16.3.11 dort bei meiner arbeit angefangen

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"Die restlichen 7 Monate Alg 1 bleiben bestehen und können nach Ablauf der Elternzeit genommen werden sofern die Elternzeit nicht die 3 Jahresgrenze überschreitet (d.h. wenn du 3 Jahre Elternzeit machen würdest dann verfällt der Anspruch auf Alg 1)."
Ist Unsinn, wenn du länger als 2 Jahre zu Hause warst, hast du einen neuen Anspruch!
Dann ist nicht mehr nur der Restanspruch sondern es sind 12 neue Monate an Anspruch da.

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Es gibt da wohl leider unterschiedliche Auslegungen :-( Du darfst als Arbeitslose wohl keinesfalls eine Beschäftigungsverbot haben, denn somit bist Du nicht mehr vermittelbar und bekommst nichts (weder ALGI noch Mutterschaftsgeld), denn Du giltst dann quasi als Hausfrau #schock Als normale Schwangere würdest Du Dich arbeitslos melden und theoretisch bis zum Beginn des Mutterschutzes vermittelbar sein und dann gibts auch ALGI und dann Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Die einzelnen Ämter handhaben meiner Erfahrung nach die Auflagen wie Bewerbungen schreiben usw. unterschiedlich. Meine Beraterin vor 5 Jahren bei meiner 1. SS hat mich in Ruhe gelassen, die gesamten 6 Monate bis zum Mutterschutz. Andere sind wohl anders drauf. Krank schreiben geht im Übrigen für Arbeitslose Schwangere. Das ist kein Thema. Nur Beschäftigungsverbot ist wohl doof. Vielleicht am besten gleich mal bei einem Anwalt informieren, weil da einiges im Argen liegt, gesetzlich gesehen. Und bevor das AA versucht, Dir einen reinzuwürgen, lieber noch mal alternativ informieren und erst danach zum Arbeitsamt.

Beste Grüße
Sooza mit Zwergi 12+3

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Ja, du solltest dich trotzdem melden, evtl. schicken sie dich weg, aber dann kann es hinterher keinen Streß geben,
Wenn dein Mutterschutz erst nach Vertragsende beginnt, dann musst du dich melden, damit du ALGI und in selber Höhe Mutterschaftsgeld erhältst!

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Huhu #winke

also bei mir war es so mein vertrag ging bis zum 01.08 jetzt und mein mutterschutz beginnt ab 22.08 sprich für die 14 tage oder wieviel es sind bekomme ich arbeitslosengeld. Vermitteln wollen sie mich nicht da ich ja ein beschäftigungsverbot habe und es auch für die paar wochen mich kaum jemand einstellen wird. Ich habe aufstockend noch hartz 4 beantragt weil ich ja irgendwie meine miete zahlen muss.
Wie das dann mit dem mutterschutzgeld und dem elterngeld berechnet wird bin ich auch mal gespannt weil ich ja die paar tage leistungen erhalten habe.
Abwarten :-)

grüße #winke

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Elterngeld macht bei dir keinen Unterschied, Mutterschaftsgeld ist soviel wie ALGI!

Beim ALGII müsste Elterngeld in Höhe von maximal 300 Euro anrechnungsfrei sein.