Krankenversicherung,befristeter Arbeitsvertrag,wie gehts danach weiter?

Hallo

ich hab da mal ein paar fragen. Und zwar ich habe ein befristeten Arbeitsvertrag der endet am 24.11.12 mein ET wäre aber der 19.1.2013. Das würde also heißen das wenn ich in Mutterschutz gehen würde gar nicht mehr versichert wäre oder nicht? Und was würde dann auf mich zu kommen.

Kann mir jemand helfen?

Lg

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wenn der vertrag nicht verlängert wird...musst du ALG 1 beantragen und bist dort versichert

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JA aber geht das? Denn ich bin doch dann gar nicht mehr vermittelbar?

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Das spielt keine Rolle, du musst ja von etwas leben! ;-) Das geht in jeden Fall also keine Sorge...

LG #winke

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Also ich bin in der gleichen Situation wie du.
Mein Vertrag läuft am 31.7.12 aus und durch meine Schwangerschaft wird dieser nicht verlängert, ich habe ET am 18.11.12.

Zum einen bist du gesetzlich verpflichtet dich bei auslaufendem Vertrag 3 Monate vorher beim Arbeitsamt zu melden. Ich bin momentan auch nicht vermittelbar, auch weil ich von der Ärztin für meine Berufsbranche ein Berufsverbot habe. Dennoch bekomme ich ganz normal Arbeitslosengeld etc und bin somit über das Amt versichert.

Damit bin ich auch nicht glücklich aber ich will sehen das ich zumindest bei dem Elterngeld hinterher nach der Geburt noch was dazu verdienen .

Was ich also damit sagen möchte ist, daß du dich ab September aufjdenfall beim Arbeitsamt melden musst

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ich ignorier jetzt mal das gezeter von den beiden und schreib dir mal alles was ich in den letzten wochen rausgefunden habe. bei mir endet der vertrag am 30.6. und der mutterschutz beginnt am 15.7.
zuerst dachte diese zwei wochen kann ich ja überbrücken und dann bin ich ja eh im mutterschutz aber dann hat mir die krankenkasse mitgeteilt, dass ich dann nicht mehr bei ihnen versichert bin. also muss ich mich arbeitslos melden.
arbeitslos melden tust du dich am besten jetzt gleich, weil du einige unterlagen vom arbeitsamt für die krankenkasse brauchst.
am einfachsten geht das bei der (leider kostenpflichtigen) hotline anzurufen vom arbeitsamt, dort werden die grunddaten aufgenommen und du kannst gleich einen termin bei deinem zuständigen arbeitsamt ausmachen. dorthin mitbringen musst du dann folgende unterlagen:

*einen nachweis von deinem arbeitsgeber, was du bei ihm so verdient hast
*deinen vertrag, wo das befristungsdatum draufsteht
*deine steueridentifikationsnummer (bekam man mal aus brief ansonsten steht das auch auf deiner bezügemitteilung drauf)
*deine sozialversicherungsnummer
*ob und wie du rente einzahlst

so wenn das durch ist, dann bekommst du vom arbeitsamt so lange geld bis dein mutterschutz beginnt. ab dem mutterschutz beziehst du mutterschaftsgeld von der krankenkasse in höhe deines arbeitslosengeldes. für den antrag zum muttschaftsgeld brauchst du dann wieder folgendes:
*bewilligungsschreiben vom arbeitsamt (bekommst du sobald du erfolgreich arbeitslos gemeldet bist)

*aufhebungsbescheid vom arbeitsamt (den schreiben sie dir dann wohl kurz vor ende, dass sie jetzt nicht mehr für dich zuständig sind da mutterschutz und somit nichts mehr zahlen werden)
*und ein schreiben mit dem erwarteten entbindungstermin vom frauenarzt (dieses schreiben kann der frauenarzt erst 7 wochen vor dem errechneten entbindungstermin rausrücken, also quasi eine woche vor mutterschutz, ich frag mich ja an der stelle wie die das schon so schnell bearbeiten wollen)

was du jetzt noch wissen solltest ist, dass dir das arbeitslosengeld NICHT angerechnet wird wenn du elterngeld beantragst. in meinem und wohl auch deinem fall sind das ja nur zwei wochen, also haut das finanziell nicht so rein.

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Am einfachsten ist es sich online bei der Agentur für Arbeit zu melden, das geht schnell und ist kostenlos ;)