Krankenversicherung / Elterngeld bei befristetem Beschäftigungsverhältnis *hilfe*

Mädels wer kennt sich aus, ich weiß grade nicht mehr weiter.

Hab bis 31.8.12 nen befristeten Arbeitsvertrag. Anfang August beginnt aber schon der Muschu. Das heißt ja das ich bis Ende August noch normal krankeversichert bin. Aber was ist dann?
Die Frau bei der Krankenkasse konnte mir mit der Frage nicht weiterhelfen. Die bei der Agentur für ARbeit haben auch gesagt das se mich nicht Arbeitssuchend melden, sondern das ich micch 3 Monate vor Ende der Elternzeit erst melden soll. Dann bin ich ja über die quasi auch nicht versichert. ABer was wird dann sonst aus mir zwecks Krankenversicherung? Geht das dann irgendwie übers Elterngeld?

Oh man irgendwie dacht ich ich bekomm irgendwo gesagt so und so, aber alle sagen nur hm das ist n komischer Fall und sie wissen auch nicht weiter.

Ich hoffe jemand von euch hat mehr Durchblick und kann mir helfen?!
Danke schonmal #winke ein verzweifelter kuschelkeks

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hallo

du brauchst dir keine sorgen machen,wenn du anfang august in MUSCHU gehst,bist du versichert über deinen MUSCHU,wenn du entbunden hast,bist du über deine Krankenkasse normal weiter versichert

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Danke schonmal :) Aber wer zahlt das dann nach August? Wieso weiß die das von der Krankenkasse denn nicht :( Immer diese Ämteraufreger...

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Aber nur bis Ende Muschu ist sie das, so wurde mir das von der KK in meinem Fall gesagt - danach müsste ich in die Familienversicherung bei meinem Mann, so wurde mir das erklärt.

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Hey was ist das denn für ne Trine bei der Krankenkasse gewesen? Du bleibst in der Krankenkasse bis Ende des Muschu, egal ob der Vertrag schon beendet ist oder nicht. Das weiss ich genau, weil es bei mir auch so ist und ich extra gefragt hab. In der Zeit kriegst du Krankengeld, ca. 80% des alten Nettogehalts. Und dann Elterngeld. Hier müsste die KK dir aber auf jeden Fall sagen, wie es nun weitergeht, wenn du Elterngeld beziehst.

Verheiratete deren Mann in der GKV sind wechseln in die Familienversicherung. Das ist dann für die Frau und das Kind beitragsfrei. Privat versicherte Ehemänner müssen ihr Kind mit versichern, soviel ist auch klar. Über das Elterngeld selbst wird keine KV laufen, das ist eine reine Geldleistung. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass du dich über die Grundsicherung (in dem Fall Sozialamt, nicht Jobcenter - logisch) krankenversichern lassen musst. Dazu müsstest du aber die Ansprüche erfüllen. Wenn du z.B. 1800.- EUR Elterngeld bekommst, musst du sicher "freiwilliges Mitglied" der GKV werden und halt deinen Beitrag selbst zahlen. Bei 300.- EUR Elterngeld aber nicht, da würden sie weitere Leistungen zustehen. Sofern du keinen Partner hast, der das Familieneinkommen zusammenbringt.

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Das ist Unsinn, verheiratet wechseln auch erst nach dem Ende des Elterngeldes in die Familienversicherung!

Nach dem selben Absatz im SGB wie während des Mutterschutzes ist sie beitragsfrei weiter versichert!

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__192.html und http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__224.html

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Hey,

bei mir sieht es ähnlichaus wie bei dir:

Mein Vertrag läuft am 31.12.2012 aus, der MuSchu beginnt am 07.08.

Ich habe folgende Infos:

- spätestens 3 Monate vor Auslaufen des Vertrags muss ich mich beim Arbeitsamt melden
- während des MuSchu bin ich weiterhin "normal" sozialversichert
- nach MuSchu gehe ich in Elternzeit und bin, solange ich Elterngeld bekomme, ebenfalls sozialversichert.
- nach Ablauf des Elterngeldes kann ich mich entweder über meinen Mann familienversichern oder aber freiwillig gesetzlich versichern.

Der Mann von der Krankenkasse sagte, dass es beim Elterngeld darauf ankommt, wie lange ich es bekomme, also je nach dem ob ich es auf ein oder zwei Jahre aufteile bin ich ein oder zwei Jahre weiter versichert. Das lasse ich mir aber noch mal bestätigen, da ich mir denke, dass der sich evtl. vertan hat und man nur für ein Jahr versichert ist.

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Oh das wurde mir anders erklärt, dann könnte man also während der Elternzeit tatsächlich in der eigenen KV bleiben? Davon hat mir meine KV nix gesagt, obwohl ich das Thema extra angesprochen habe. Und wer zahlt den Beitrag zur Sozialversicherung in der Zeit? Bitte erkläre das mal genauer!

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Ja ich denke das sagt wohl auch jede KK anders:-)

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Schaut mal hier:

"Krankenversicherung und Elternzeit
Die gesetzliche Krankenversicherung in der Elternzeit

Die gesetzliche Krankenversicherung in der Elternzeit

Nun stellt sich aber hierbei die Frage, wie es mit der Krankenversicherung in dieser Zeit aussieht. Lag während der Schwangerschaft eine versicherungspflichtige Beschäftigung vor, steht einem für die drei Jahre eine beitragsfreie Versicherung zu. Wird nach der Elternzeit wieder eine Beschäftigung aufgenommen oder Arbeitslosengeld bezogen, so erfolgt automatisch wieder der Übergang in die gesetzliche Krankenversicherung.

Trifft aber Beides nicht zu, so kann man sich und das Kind über den Partner in der Familienversicherung anmelden. Wer freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, und bis zur Inanspruchnahme des Erziehungsgeldes zudem berufstätig, bekommt auch eine beitragsfreie Versicherung." Das hab ich auf die Schnelle gefunden bei http://www.vorname.com/ratgeber/finanzielles/gesetzliche-krankenversicherung-elternzeit-1614/

Also stimmt es, man bleibt in der GKV einfach weiter drin ohne Beiträge zu zahlen. Das hat meine mir verschwiegen! :-) Um so besser aber!

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Wie ich es liebe, dass die KK keine Ahnugn von ihrem Job haben.

Also solange du Muttershcaftsgeld erhältst bist du über dieses versichert, solange es Elterngeld dann gibt, über das Eltrerngeld, somit lohnt sich evtl. eine Splittung, weil du dann länger beitragsfrei versichert bist!

Elternzeit hast du gar keine, somit müsstest du dich eigentlich eben doch jetzt melden bzw. lass es dir schriftlich geben, dass du das nicht sollst. Bei mir gabs dann auch Ärger.