Bei geplanten Kaiserschnitt ab wann Mutterschutz?

Hallo an alle Murmelbäuche #winke,

ich hab da mal eine Frage.

Werde wohl einen geplanten Kaiserschnitt bekommen (medizin. notwendig - nur um unnötige Diskussionen zu vermeiden *g*).

Nun meine Frage: Welcher Entbindungstermin wird da für den Mutterschutz genommen? Der vorraussichtliche? Oder der Termin, wenn ich einen Termin vom KH für den Kaiserschnitt bekomme? Der kann ja durchaus bis zu 14 Tage früher sein.

Bei meiner ersten Geburt (nach 14 Stunden KS) war das egal, weil mein Kleiner eh 12 Tage über ET war.
Aber dieses Mal steht schon vorher fest, dass es ein KS wird.

Vielleicht hat eine von Euch Erfahrungen?

Vielen Dank im Voraus.

Conny (30. Woche)

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Der eigentliche ET.

Aber frag doch nochmal deinen FA.

LG

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Ja, werde ich machen. Bin aber erst wieder in 2 Wochen dort.
Deshalb wollte ich hier schon mal vorfühlen... ;-)

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Hab grad nochmal nach geschaut. Ist definitiv der eigentliche ET.
Denn bei ner normalen Geburt kann es ja auch eher los gehen.
Die Wochen bleiben ja gleich. Wenn du 2 Wochen vor ET entbindest, hängen sich die Wochen halt hinten dran. Du hast 6 Wochen vorher und 8 Wochen nachher. Wenn du 4 Wochen vorher entbindest, hast du halt 10 Wochen nachher.

LG

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Hallo

Ich nehme mal an das da der eigentliche ET gilt,an den Wochen insgesamt ändert sich doch nix.

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Das nicht, hat aber Auswirkungen auf das Elterngeld was es im Anschluss an den Muschu gibt. Da fehlen dann die 2 Wochen.

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meine Tochter wurde 3 wochen vorm ET per KS geholt und nichts hat gefehlt.

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soweit ich weiss der normale ET, die verpasste EZ davor wird einfach hinten dran gehangen.