teilweises Beschäftigungsverbot

Hallo,
ich hoffe, jemand kann mir ein bisschen weiterhelfen.
Ich arbeite wöchentlich 38,7 Stunden, fahre aufgrund der Entfernung zum Arbeitsplatz in einer Fahrgemeinschaft mit zwei Beamten, die 41 Wochenstunden arbeiten. Dadurch habe ich natürlich immer Überstunden gemacht und nun ist dies auch meinem Chef aufgefallen. Gerade in der Schwangerschaft ist es ja aber laut Mutterschutzverordnung oder -gesetz verboten. Da ich wegen der hohen Spritpreise aber nicht jeden Tag selber fahren kann und auch die tägliche Fahrerei als Belastung empfinden würde, habe ich überlegt meine FA nach einem teilweisen Beschäftigungverbot zu fragen. Weiß jemand ob die Stundenzahl, die man dann noch arbeiten "darf" auf die komplette Woche verteilt werden muss oder ob man auch drei Tage arbeiten und den Rest der Woche frei machen kann? Oder ist das schon dreist?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen kann - DANKE!
LG rosalie2000

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Hey :)

Alsoe meine Freundin hatte das, aber die hats bekommen weil sie keine 8h mehr arbeiten konnte, wegen Kreislauf und Übelkeit.

Sie hats also über die Woche verteilt...ich weiss nicht, meine Ärztin meinte sie kann mit ein BV nur ausstellen wenn das wohl des Kindes oder mein eigenes gefährdet is, ansonsten muss es der Betrieb selbst bzw der Betriebsarzt ausstellen...

LG Svenja

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Aus diesem Grund wirst du kein (teilweises) Beschäftigungsverbot bekommen.

Der Weg zur Arbeit ist Privatvergnügen. Ob du dir das selber fahren wegen der Spritpreise leisten kannst oder nicht hat weder deinen Frauenarzt, noch deinen Arbeitgeber zu interessieren. Das fällt alleine in deine persönliche Lebensplanung.

Du hast eine Wochenarbeitszeit von 38,7 Stunden und bist damit voll in den Regelungen des Mutterschutzgesetzes. Auch scheint deine Schwangerschaft normal zu verlaufen, und die Arbeit an sich weder dein Leben/Gesundheit, noch die des Kindes zu gefährden.

Wenn du auf die Fahrgemeinschaft angewiesen bist, dann musst du eben normal Feierabend machen und die restliche Zeit irgendwie totschlagen. Ein Buch lesen, Stricken oder sonst was.

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Achso, übrigens darfst du 8,5 Stunden pro Tag arbeiten (ohne die Pausenzeiten, die müssen noch addiert werden). Wenn du 41 Stunden pro Woche arbeitest, wie die Kollegen deiner Fahrgemeinschaft, dann bist du bei 8,2 Stunden. Also immer noch voll drin.

Überstunden darfst du natürlich machen, solange du eben unter diesen 8,5 Stunden pro Tag bzw. 90 Stunden pro Doppelwoche bleibst.

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Oder ist das schon dreist?

-Ja, finde ich schon. Das ist es bei dir nur Bequemlichkeit, ein bv bekommt man sicher nicht, weil einem die Spritpreise nicht zu sagen.

Lg tanja38ssw

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Ich finde dein Verhalten auch sehr dreist!!! Abgesehen davon, dass dein Arbeitgeber die ganzen Überstunden die ja freiwillig machst, nicht bezahlen müsste. Die sind nicht angeordnet worden, nur weil du dort länger sitzt zählt das nicht als Arbeitszeit!! Da hast du schon Glück, wenn du damit durch kommst. Das Beschäftigungsverbot wurde eingeführt um das Leben von der Mutter und Kind zu schützen und nicht wegen Bequemlichkeit und Spritpreisen.

Unglaublich

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Dann sprcih doch mit deinem AG, dass du nur noch drei Tage/ Woche arbeitest und an den anderen deine angesammelten Überstunden absetzt.

Beim BV geht es ja darum, dich und das Leben deines Ungeborenen zu schützen, das heißt, wenn du auf 4 Arbeitsstunden verkürzt wirst, darfst du auch nur 4 Stunden arbeiten.

Wie weit ist denn dein Arbeitsweg? Die Kollegin meiner Schwester bekam ein BV, weil die Ärztin sagte, dass der Arbeitsweg wegen der SS-Beschwerden nciht zumutbar sei, aber wie weit sie gefahren ist, weiß ich nicht.

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hey,
ich habe bei meiner ersten ss 40h in der woche gearbeitet und geschadet hat es mir nicht. mir ging es ja auch sehr gut bis zur geburt.
ein berufsverbot kann dir nur dein ag ausstellen und das nur, wenn du diese arbeit nicht mehr machen darfs laut gesetz. ich zb. würde ein berufsverbot bekommen, da ich zahnmedizinische fachangestellte bin. da ich nicht mehr an der stuhlassistenz arbeiten darf und auch nicht mehr röntgen darf. aber da ich mich mit meiner chefin unterhalten hab und ich kein bv möchte, mache ich jetzt einfach die rezeption. es gab bei uns zwar keine rezeptionistin, aber jetzt gibt es eben eine. bei uns haben eigentlich alle alles gemacht. ist auch ganz schön stressig.
aber ich würde mit deinem chef reden. vielleicht kann er ja deine arbeitszeit etwas verkürzen.

was die fahrerei betrifft, kannst dir ja auch ne andere fahrgemeinschaft suchen, die vielleicht früher zurück fährt.

glg andi

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Das BESCHÄFTIGUNGSverbot darf bei medizinischen Gründen der Arzt ausstellen und der AG, wenn er dir keinen mutterschutzgeeigneten Arbeitsplatz anbieten kann. Ein Berufsverbot wäre nicht so toll, dafür ist auch eine Schwangerschaft kein Grund ;-)

Aber bei der TE liegt ja gar nichts von beidem vor.

LG Steffi