Kennt sich jemand aus, Thema BaföG

Hallo ihr Lieben,

ich hab mal eine Frage, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Also ich bekomm Schüler BaföG(Bewilligungsbescheid bis Juli2012), und eine Freundin sagte mir ich muss nach meinem Mutterschutz entweder ALG II oder Elterngeld beantragen, weil mir dann kein BaföG mehr gezahlt werden würde.
Stimmt das??
Ich habe meine Bearbeiterin auch schon eine E-Mail geschrieben aber noch keine Antwort bekommen, und gegoogelt hab ich auch schon, aber da findet man ja alles und nichts...

Kennt sich jemand von euch damit aus??

lg Nicole + #baby Boy inside 34+0 #verliebt#verliebt

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Hallo,

das ist eine gute Frage weil es mir auch so geht. Ich habe auch gehört, dass man kein Bafög bekommt. Dies wurde mir so argumentiert, dass ich ja keine Leistungen erbringe (Mutterschutz und Elternzeit) daher natürlich auch nicht vergütet werden kann.

Vielleicht ist es aber auch unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.

lg Rina87

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Also mit dem schüler Bafög Kenn ich mich jetzt net aus ... In bekomm halt das normale, für Studenten. Und ich geh schon davon aus, dass ich weiterhin Bafög bekomme. Sogar zusatzlich zum Elterngeld. Der Bedarf ist sogar höher, da es ja noch nen kleinen Betrag fürs Kind gibt ....

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Allerdings studiere ich auch weiter. Ich mach jetzt kein freistemester, weil sonst hätte ich auch kein Bafög bekommen.

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hallo #winke

wenn du elternzeit nehmen möchtest, dann musst du, nach dem mutterschutz, auch elterngeld beantragen... sobald du im mutterschutz bist, bekommst du nämlich kein bafög mehr, sondern eben das mutterschaftsgeld. sollte dein mann/freund nicht wirklich viel verdienen (alles unter 1000,00€), dann kannst du versuchen aufstockend alg 2 zu bekommen... bei mann sagt wenn dein partner zwischen 1000 und 1100,- (netto) verdienen sollte, könnt ihr anstatt des alg2, versuchen wohngeld und kindergeldzuschlag zu bekommen. könnte sinniger sein, weil ihr dann evtl. mehr geld bekommt, als beim alg2.

ps: mein mann arbeitet im jobcenter, sitz also direkt an der quelle der information ;-)

glg #sternmami mit #babygirl 19.ssw

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Hallo Nicole,
ich habe bei meiner Tochter zwei Urlaubssemester genommen und dadurch kein Bafög bekommen. Wird beim Schülerbafög nicht anders sein, da es eine Ausbildungsbeihilfe ist und für die Unterstützung der Ausbildung da ist und nicht für die Kindererziehung. Studierst/ Lernst du weiter ohne Unterbrechung wird es weiter gezahlt.

Und Mutterschaftsgeld habe ich auch nicht bekommen, da ich nicht in einem sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis stand, wird bei dir nicht anders sein. Auch auf die Einmalzahlung hatte ich keinen Anspruch.

Du wirst höchstwahrscheinlich die Mindestsummer von 300 Euro im Monat an Elterngeld bekommen und Aufstockung durch ALG 2, mehr nicht. Immer dran denken, dass es sich bei allen Leistungen um Steuergelder handelt. Da ist der Staat streng mit der Verteilung ;-)

Gruß Anne, die dieses Mal die Elternzeit durch Job in vollen Zügen genießen kann.

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Hallo!

Ich studiere und bekomme Bafög. Ich habe schon mit meiner Sacharbeiterin telefoniert und gefragt, wie es aussieht. Ich bekomme weiterhin Bafög ( meinen normalen Satz) plus den Kinderbetreuungszuschlag (auch Bafög) und Elterngeld. Die rechnen mir da auch nichts an.
Wie es mit Schülerbafög aussieht, weiß ich nicht. Aber ich an deiner Stelle würde einfach mal bei deiner Sachbearbeiterin anrufen und fragen. Die kann es dir genau sagen.

Bekommst du denn Mutterschaftsgeld? Das kriegt man doch von der KK, wenn man nicht mehr arbeitet? Ich bekomme kein Mutterschaftsgeld, da ich Studentin bin (und weiter studiere).

Eine Bekannte von mir hat auch studiert und musste zwei Urlaubssemester einlegen. Sie bekommt aber kein Bafög, deswegen hat sie Hartz4 beantragt. Dadurch, dass sie Studentin ist, bekommt sie kein Mutterschaftsgeld.

Das ist allerdings wirklich ein komplexes Thema. Daher mein Tipp: Schau nach den telefonischen Beratungszeiten und ruf da an. Das ist das einfachste.

Liebe Grüße und eine schöne Restschwangerschaft

Snowburn mit #ei Glupschi 15+4

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hallo,
ich hab das gleiche problem damals gehabt.

hab drei jahre lang schülerbafög bekommen und dachte, es würde zumindest irgendwo angerechnet, doch pustekuchen.
wenn du länger als ein jahr arbeitslos oder schülerin warst, dann steht dir kein alg1 mehr zu und du musst wirklich zur hartz-4-stelle.
das bafög wird nicht als einkommen gewertet, weshalb du auch an elterngeld dann nur den basissatz von 300€ bekommst.
lg
sacredheart