Berechnungsgrundlage des Gehalts im BV

Hallo ihr Lieben!

Ich habe gestern schon eine Frage wegen eines BVs gestellt. Erstmal ein großes Dankeschön, an Alle, die sich die Mühe gemacht und die Zeit genommen haben, mir zu antworten! #danke

Jetzt nochmal eine kurze Frage zu dem Thema:

Man liest immer, dass das Gehalt, das man während des BVs erhält, auf Grundlage der letzten 3 Monate berechnet wird.
Aber welche 3 Monate sind gemeint???

- die letzten 3 Monate vor der SS (Feststellung durch den FA) oder
- die letzten 3 Monate vor Ausstellung des BV???

Bei mir wäre das nämlich ein großer Unterschied! Im 1. Fall wären das die Monate Sept./Okt./Nov. und in letzteren Fall vermutlich Nov./Dez./Jan. oder sogar Dez./Jan./Feb. und das könnte bei der Berechnung schon einen Unterschied bewirken.

Ich hoffe, ihr könnt mir dazu nochmal helfen!
Danke schonmal!

LG,
mari (15. SSW)

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Als Berechnungsgrundlage gelten die letzten 3 Monate vor dem BV. Nicht eingerechnet werden (auch vertraglich festgelegte) Einmalzahlungen oder Krankengeld.

Grundsätzlich zählt das Grundgehalt, wenn du Zuschläge und Spesen bekommen hast, dann ein Durchschnitt der letzten 3 Monate.

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Das ist falsch, das gilt nur fürs Mutterschaftsgeld!

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Und für bv. Ich hab auch alle Zulagen im Durchschnitt bekommen.

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Also eigentlich bekommst du im BV dein ganz normales Gehalt da muss nichts berechnet werden.

Bin seit Beginn der SS im BV und bekomme mein normales Gehalt und meine normalen Gehaltszettel.

Ich bekomme zwar jetzt keine Schichtzulagen mehr aber sonst alles normal.

LG anki (25+6)

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"Ich bekomme zwar jetzt keine Schichtzulagen mehr aber sonst alles normal."

Das ist falsch.

LG

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Du hast aber eine Anrecht auf die Schichtzulagen! Lass dir das Geld nicht entgehen!

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Achso, vielleicht sollte ich dazu nochmal sagen, dass ich auf 400-EUR-Basis arbeite und der Verdienst in den letzten Monaten unterschiedlich hoch ausgefallen ist.

Also, gelten jetzt

- die 3 Monate vor Feststellung der SS oder

- die 3 Monate vor Ausstellung des BVs?

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letzteres

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Nein, keines von beiden!

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Die letzten 3 Moante vor dem Eintreten der Schwangerschaft, also noch weiter zurück!

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Ein Blick ins Gesetz ist bei sowas hilfreich!
Das Gehalt während des Beschäftigungsverbotes berechnet sich gemäß § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder 3 Monate VOR DEM EINTRITT DER SCHWANGERSCHAFT!

Sollte sich danach dein Gehalt erhöht haben, dann wird die Erhöhung berücksichtigt.

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Ihr seid super! Vielen Dank für eure Hilfe!

Da habe ich offenbar auf den falschen Seiten recherchiert!

Danke für den Auzug aus dem Gesetzestext!

LG