Einkommensverlust durch die Elternzeit?

hallo also mein freund will zwei monate elternzeit nehmen und zwar dirket nach der geburt und solange ich noch im mutterschutz bin ...das geht ja ...ich bekomme ja dann noch mutterschaftsgeldund mein freund beantragt ja dann logischerweise elterngeld , bekommen wir das zusammen oder nur wenn ein einkommensverlust durch die elternzeit besteht ? und wenn ja was zählt da alles dazu ? ich habe im verkauf gearbeitet und durfte während der schwangerschaft natürlich nur zu gewissen zeiten arbeiten und keine spätschicht , bzw nicht länger als 20 uhr , da ist mir natürlich auch bischen geld weggefallen wegen dem berufsverbot aber ich dachte und habe auch gehört das es geht das der vater während die mutter noch nachder geburt im mutterschutz ist elternzeit nehmen kann ( hoffe nur ohne eben diese auflagen ....danke schonmal fürs antworten

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Durch die Elternzeit besteht immer ein Einkommensverlust wenn man gearbeitet hat, egal ob für den Mann oder für die Frau. Leider....

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Wenn dein Freund 2 Monate nicht arbeitet, hat er quasi unbezahlten Sonderurlaub. Also in der Zeit 0% Gehalt. Dieses fängt das Elterngeld auf, indem es ihm 65% Gehalt erstattet.
Macht aber dennoch ein Minus von 35% Gehalt während des Bezugszeitraums. Partnermonate muss man sich also auch leisten können.
Dein Gehalt läuft in der Zeit voll weiter, danach bekommst du 65% deines Ursprungslohns und dein Freund wieder 100%.
Andererseits würde ich persönlich die Vätermonate nicht in den ersten 8 Wochen nehmen, da das Baby da eh meistens schläft. Dann lieber etwas später um eine bessere Bindung aufzubauen zwischen Vater und Kind und ihn z.B. mal mit Baby ins Pekip schicken, etc.

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Mein Mann nimmt auch die ersten beiden Monate. Allein aus dem Grund weil ich dann noch volles Gehalt bekommen und 2 mal nur 65% würde finanziell nicht gehen.

Und er kann mich dann auch mit der großen Tochter unterstützen, die ein paar Wochen danach in die Schule kommt.

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Hallo
Leider hat man immer einen Verlust wenn man nicht arbeitet.
Mein Mann nimmt jetzt beim 2. Kind auch seine Partnermonate. Allerdings splittet er das ganze - was auch möglich ist.
Ich werde ein Jahr voll zu Hause sein. Mein Mann ist ab Geburt ein Monat zu Hause und dann von 12-13 Monat des Kindes....sprich da wo ich wieder arbeite. Anschließend gehen wir beide wieder arbeiten....& die Kinder in die Einrichtung.

lg wasnun

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Es muss nur insgesamt in den 14 Monaten Elterngeld mindestens zwei Maonte ein Einkommensverlust vorliegen. DAs wird er bei dir ja wohl tun.

Übrigens hätte bei dir im BV eigentlich kein Geld wegfallen dürfen. Warum hast du im BV weniger bekommen? Es ist der Durchschnitt der letzten 3 Moante vor dem EIntreten der Schwangerschaft zu zahlen (inklusive ZUlagen). Also da würde ich noch mal nachhaken. Dir darf keine finanzieller Nachteil entstehen!

Also Spätschichten musstest du auch bezhlt bekommen, obwohl du sie nciht mehr machen durftest.

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Bist du dir sicher? Ich hatte gelesen, dass Zulagen ausgenommen sind.

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Ganz sicher!!!

Durchschnittsgehalt inklusive aller Zulagen.

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