Wie lange volles Gehalt? Auch noch in den 8 Wochen nach der Geburt?

Huhu ihr Lieben.

Kurze Frage, weil ich es immer noch nicht checke..

Bekommt man in den 2Monaten nach der Geburt noch das volle Gehalt und erst danach Elterngeld? Und ab wann dann Kindergeld? Und beginnt die Elternzeit offiziell erst nach den 8 Wochen MuSchu?

Sch****, ist das kompliziert #rofl

Danke schon mal!

#winke Eule mit Baby Boy inside (33.SSW)

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Joaaaa, so ist das. Sowohl 6 Wochen vor als dann 8 Wochen nach der Entbindung bekommst du anteilig dein Muschugeld von der Kk und erhälst den Rest von deinem Arbeitgeber. Danach greift dann das Elterngeld

LG

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Und wann beginnt die Elternzeit? Wenn die auch erst nach den 8 Wochen beginnen würde, hätte man ja ab Geburt insgesamt 16 Monate "frei"!? Ich dachte, ich hätte gelesen, dass das angerechnet wird.. #kratz Bin immer noch verwirrt...

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Musch gild sozusagen auch bereits als Elternzeit, danach hast du bis zum vollendeten 12ten Lebensmonat deines Krümels dann die Elternzeit und kansnt in diesem Zeitraum das Elterngeld beziehen

LG

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Ich will dich ja nicht nochweiter verwirren, aber Elterngeld und Elternzeit ist auch was verschiedenes...Elternzeit kannst du 3 Jahre beantragen, Elterngeld bekommst du aber nur 12 Monate

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Ja ok, das weiß ich. Hätte viell. dazu schreiben sollen, dass ich 1 Jahr Elternzeit nehme :-)

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Ging glaube ich nur ums liebe Geld ;)))), das aie ja auch noch aucf gesamt zwei Jahre splitten könnte wenn sie mag

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Nach bestem Wissen und Gewissen:
Bekommt man in den 2Monaten nach der Geburt noch das volle Gehalt und erst danach Elterngeld? - Ja
Und ab wann dann Kindergeld? - Steht euch ab Geburt zu, erste Zahlung kann sich je nach Antragstellung evtl. etwas verzögern
Und beginnt die Elternzeit offiziell erst nach den 8 Wochen MuSchu? - Ja

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PS: in dem Elternzeit-Antrag für den AG hab ich damals trotzdem geschrieben, dass ich ab Geburt ein Jahr nehmen möchte

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Okay, das heißt, wenn ich hypothetisch 1000 € netto verdiene, habe ich in den 2 Monaten nach der Geburt 1000€ (setzt sich aus AG-Anteil und Mutterschaftsgeld von KK zusammen) plus Kindergeld 184€ und nach den 2 Monaten für 12 Monate ca. 65% von 1000€ plus 184 € Kindergeld. Richtig?

Was ich jetzt noch nicht verstehe: wenn die Elternzeit erst nach den 8 Wochen beginnt, hieße das ja, wir hätten 14 Monate (mein Schatz nimmt auch 2 Monate) plus die 8 Wochen. Das wäre ja dann insg. 16 Monate!? Ich dachte immer, die 2 Monate nach der Geburt zählen schon zur Elternzeit..

Also angenommen, unser Zwerg kommt am 25.03. wie geplant, dann wäre MuSchu bis ca. 25.05. und dann wäre ab dem 25.05. bis 25.07.2013 Elternzeit?!

Sorry, ich nerve bestimmt... #rofl

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Elterngeld kannst du auch teilen.......also wenn du zwei Jahre Elternzeit nimmst kannst du auch dein Elterngeld von 12 Monate teilen,dass du 24 Monate Geld bekommst (dann nur die Hälfte)

princess in der 31 ssw #winke

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Hihi... süß. Danke, das weiß ich. Leider kann ich mir nur 1 Jahr zuhause bleiben leisten ;-) und ich möchte auch gerne danach wieder arbeiten.. bin ja noch jung. Dann nicht Vollzeit aber wenigstens stundenweise. Das ginge zwar auch in der Elternzeit aber das will ich nicht.

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So ich bin mittlerweile nun auch verwirrt. Gibt man beim Elternrechner alles fein ein und erwähnt das Mutterschaftsgeld in den ersten beiden Lebensmonaten dann gibt es dort nur die Mindestrate von 300 € #gruebel Also Mutterschaftsgeld plus 300 € Elterngeld im Lebensmonat 1 und 2 ?????#kratz

LG Anne, die noch ein paar Monate Zeit hat, dieses Mysterium zu klären ;-)

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Ganz einfache Lösung des Mysteriums;))). Muschugeld einfach NICHT mit eingeben bei der Berechnung. Das *reguläre* Elterngeld bekommst du ja schließlich erst NACH den 8 Wochen des Mutterschutzes nach der ENtbindung. Warum solltest du es dann mit einrechnen. Wenn man es genau nimmt, bekommt Frau nur !!!10!!! MOnate Elterngeld und dann der Partner nochmals !!!2!!! Monate, wenn er es in Anspruch nimmt.

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http://www.elterngeldrechner.de/

Der ist ganz gut. Kurz und knapp :)