Befristeter Vertrag und Elterngeld

Hallo,ihr Süßen!!!

Es geht darum,dass mein Vertrag zum Mai hin ausläuft und nun zu meiner Frage.Wenn mein Kind zum errechneten ET kommt,endet der Mutterschutz noch ca. 2 Wochen vor Ende der Arbeitszeit.Wie sieht das denn da aus?
Bekomme ich danach direkt mein Elterngeld (Antrag ist klar) oder muss ich dazu Elternzeit beim Arbeitgeber beantragen(für die 2 letzten Wochen oder auch darüber hinaus),aber was ja eigentlich keinen Sinn hat,wenn der Vertrag ja eh ausläuft.
Hat da jemand Erfahrung damit und kann mir weiterhelfen???

Wäre für hilfreiche Antworten sehr dankbar!!!

Liebe Grüße

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Das Eltergeld ist davon völlig unabhänigig. In meiner ersten Schwangerschaft war es ähnlich. Du brauchst mit Deinem arbeitgeber gar nichts besprechen und gar nichts beantagen. Mutterschaftsgeld zahlt dann ab Vertragsende die Krankenkasse bei Dir und Elterngeld beantragst Du ganz normal bei der entsprechenden Stelle und bekommst es von dort auch.

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Achso okay,weil mein AG meinte,ich bekäme Elterngeld nur,wenn ich in Elternzeit gehen würde und dass ich das Geld zwar erst von der Elterngeldstelle bekommen würde,diese sich das Geld aber vom AG zurückholt,habe ich ja noch nie gehört...
Und weißt du vielleicht,wie das mit den 2 Wochen vor Ablauf des Vertrages ist???Weil,dass ich da nicht arbeiten gehen kann,mit so`nem kleinen Kind ist ja wohl klar.

Danke übrigens für deine Antwort!

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Nein, das ist nicht klar. Ich habe hier Frauen, die direkt nach Ende des Mutterschutzes wieder arbeiten gehen.

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Hallo,

Du musst unabhängig vom Elterngeld natürlich Elternzeit bei Deinem Arbeitgeber für die restliche Vertragslaufzeit beantragen. Alles andere ist Arbeitsverweigerung und kann von Deinem Arbeitgeber geahndet werden.

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Na toll,für 2 doofe Wochen:-) Muss ich das denn schon vorher machen oder erst,wenn das Kind da ist???Weiß das nämlich auch nicht genau,weil wer weiß schon,was es soweit ist.

Danke für die Antwort!!!

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Du kannst Elternzeit natürlich erst anmelden wenn das Kind da ist, da sich die Elternzeit im Normalfall nach Lebensmonaten des Kindes berechnet. Du hast Zeit bis 7 Tage nach der Geburt.

Lies dir am besten mal die Broschüre durch: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationen,did=89272.html

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Elternzeit kannst du nur bis Vertragsende haben, aber natürlich musst du die auch beantragen. Unabhängig davon gibts aber natürlich für die durchgängig Elterngeld.

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Vielen Dank für deine Antwort!!!Hat mir weitergeholfen:-)