Fragen über Fragen.....

hey Mädels,

zu später Stunde - ich komme zur Ruhe - kommt wieder die eine oder andere Frage auf....

vielleicht hab ihr ja Antworten für mich, einige von euch sind ja nicht mit dem ersten baby schwanger sondern haben das alles schon mal mitgemacht...

ich bin jetzt in der 16.ssw und habe als ich meinem AG gesagt hab ich bin schwanger schon den Antrag auf Elternzeit bekommen, ich weiß schon das ich mir mit dem noch Zeit lassen kann...

erste frage:

Evtl.will ich ein und n halbes Jahr zu Hause bleiben mit dem Baby ...kann ich erstmal 1 Jahr raufschreiben und dann sagen ach nee doch n halbes Jahr länger?

Wann und wo muss ich das Mutterschaftsgeld (oder wie das heißt) beantragen?
Jetzt schon oder kurz vor der Geburt?

Das ist doch das was ich bekomme sobald ich in dem Mutterschutz gehe richtig?
Also 6 Wochen vor ET???

Gleiche Frage fürs elterngeld, wo muss ich das beantragen und wieder die Frage am besten jetzt schon oder kurz vor der Geburt oder erst wenns Krümelchen geboren ist?

Ich hoffe ihr könnt mir etwas Licht ins Dunkle bringen ;-)

Schönen Nikolaus-rest-tag euch noch.

Lg kitty-2011

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Hallihallo,

die Elternzeit kannst Du beim AG verlängern, Du kannst nur nicht verkürzen im Nachhinein. (Außer Dein Partner wird arbeitslos, dann muss Dein AG Dich zurück nehmen, aber das wollen wir ja nicht hoffen ;-))

Mutterschaftsgeld beantragst Du (glaube ich noch zu wissen - bitte mich korrigieren wenn's falsch ist) bei deiner Krankenkasse, frühestens 7 Wochen vor ET, mit einer Bescheinigung deines FA.

Und Elterngeld kannst Du erst nach der Geburt beantragen, weil Du dafür z.B. die Geburtsurkunde brauchst. Beantragt wird es bei der Bundeselterngeldstelle DEiner Stadt. Das Formular kann man sich aber online ausdrucken.

LG #winke

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ah ha also hab ich noch etwas Zeit ;-) gut zu wissen ....dachte schon so hmm nich das ich irgendwas zu spät beantrage und die dann nich püntklich zahlen können...

danke für deine Antwort(en)

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hallo kitty,

also du kannst erst sagen das du ein jahr zu hause bleiben möchtest und im anschluss kannst du gerne noch eins machen, aber das dritte kannst du dann nicht mehr beantragen, das musst du gleich zu anfang machen.

mutterschaftsgeld kannst du frühestens 7 wochen vor et bei deiner kk beantragen, dazu bekommst du estwas von deinem fa. du bekommst das dann in zwei teilen. für die 6 wochen vorher und die 8 wochen nachher (14 wochen mutterschutz) das wir dir allerdings an in das elterngeld angerechnet.

und elterngeld kannst du erst nach der geburt beantragen, da du hierzu eine geburtsurkunde brauchst. aber den antrag kann mann ja schon vorher ausfüllen.

so ich hoffe ich habe dir geholfen... :-)

liebe grüße und einen schönen abend und eine schöne ss noch.

gini 32. ssw

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danke dir hast mir sehr geholfen :-)

also schreib ich erstmal 1 Jahr drauf und geb dann einfach bescheid das ich n halbes Jahr verlängern möchte...

Elterngeld wird ja eh nur n Jahr gezahlt richtig?

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...du kannst dir das elterngeld auch auch zwei jahre auszahlen lassen, das heißt du bekommst dann 24 halbe monate gezahlt oder wie du schon sagtst 12 ganze monate..... :-)

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Hallo Kitty,

1. Frage:

Besser wäre es wenn du 2 Jahre beantragen würdest, da du auch während der Elternzeit bis zu 30h/Woche arbeiten gehen kannst.
Wenn du nur 1 Jahr nimmst, kann du deine Elternzeit nur mit der Genehmigung deines AGs verlängern und der kann diese auch ablehnen.

2. Frage:

Das Mutterschaftsgeld beantragst du ab der 36.SSW glaube ich! Du bekommst auf jedenfall von deinem Frauenarzt einen Bescheinigung die du zu deiner KK schickst. Die regelt dann alles weitere.

3. Frage:

Das Mutterschutzgeld bekommst du in den 6 Wochen vor dem ET und 8 Wochen nach ET.
Allerdings wird es auf einmal bezahlt.. also 6 Wochen im ganzen - bzw. 8 Wochen im ganzen. Zumindestens war es so bei mir.

4. Frage:

Den Elterngeldantrag kannst du vorbeireiten aber nicht abschicken, da du das Geburtsdatum deines Kindes benötigst. Du hast nach der Geburt 3 Monate Zeit den Elterngeldantrag abzuschicken..

Gib mal Elterngeldantrag im www. ein - dort kann man sich das Formular ausdrucken bzw. online ausfüllen!

MfG
Diana

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hmm dann müsst ich aber woanders n Job suchen ne?

ich kann ja schlecht meinem AG sagen ich bin in Elternzeit und bin dann doch arbeiten (die frage war nich wirklich ernst gemeint)

aber wenn ich zwei jahre sage und keine anderetätigkeit finde hab ich n jahr ohne einkommen....auch blöd...

ach der AG kann eine Verlängerung ablehnen? interessant das höhre ich zum ersten mal....gut zu wissen

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Natürlich kannst du mit Genehmigung deines AGs woanders arbeiten! Du kannst aber auch bei deinem aktuellen AG arbeiten!

Wie gesagt, du hast das Recht bis zu 30h/Woche arbeiten zu gehn. Allerdings wird der Verdienst auf das Elterngeld angerechnet.

Ja, wenn man nur 1 Jahr Elternzeit nimmt, kann der AG eine weiter Verlängerung ablehnen, deswegen ist es besser 2 Jahre zu nehmen.

Elterngeld kannst du dir auch auf 2 Jahre ausbezahlen lassen, aber natürlich nur, wenn du auch 2 Jahre Elternzeit nimmst.

MfG Diana

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Hi Kitty, mir scheint du bist genauso gründlich in Papiersachen wie ich, ich hätte da nen Buchtipp für dich:

"Schwangerschaft, Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Elternzeit, Elterngeld: und was dazu gehört" von Renate Korn.

Da werden echt alle Fragen um den ganzen Papierkram beantwortet, die Investition lohnt sich.

Eine schöne Schwangerschaft wünsch ich dir!
Marja