Wieviel Elterngeld bei vorherigem Krankengeldbezug????

Hi Mädels,

Frage steht ja schon oben. Ich war im Krankengeldbezug von Februar bis 23.09. Am 24.09 begann meine Mutterschutzfrist. Jetzt würde mich mal interessieren, wie das Elterngeld berechnet wird, wenn man Krankengeld bezogen hat. Habe heute meine 1.Zahlung Mutterschaftsgeld erhalten(für die ersten 6 Wochen) und das sah zumindest auf dem ersten Blick sehr viel aus...(bin alleinerziehend)

Könnt Ihr mir weiterhelfen????

Lg Isa mit Maya(3) & #baby Joel ET-18

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#winke

Soweit ich weiß, wird das Elterngeld nach deinem Einkommen der letzten 12 Monate berechnet. Warst du also im Krankenstand, so wird dein Gehalt in den 12 Monaten VOR dem Krankenstand berechnet. So hab ich zumindest in so ner Fachzeitschrift für Eltern gelesen.

LG
Mini + Mia 35.SSW #sonne

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Zeiten, in denen Krankengeld aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezogen wird, gelten als Zeiten, in denen kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen wird.
Der Wegfall von Erwerbseinkommen wegen Erkrankung kann generell nicht anders behandelt werden als der Wegfall oder das Fehlen von Erwerbseinkommen aus anderen Gründen wie zum Beispiel der Arbeitsmarktlage oder anderen konkreten Lebensumständen der betreffenden Person.

siehe www.elterngeld.net

Du kriegst wahrscheinlich nur den Mindestsatz von 300 Euro mtl.

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wobei dies anderes gehandhabt wird, wenn die Krankschreibung wegen der Schwangerschaft ist.

Musst im Internet mal nachlesen, aber ich glaube mich zu erinnern, dass du in diesem Fall einen vollen Anspruch auf dein monatl. Gehalt zur Berechnung des EG hast...

Viel Glück #klee
columbia #winke

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DAs ist glücklicher Weise so pauschal falsch.
Zeiten indenen eine Einkommensminderung durch eine Schwangerschwangerschaftsbedignte Erkrankung vorliegen dürfen nciht berücksichtigt werden udn werden durch Monate davor ersetzt!
Nachzulesen im BEEG!

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Das kommt drauf an ob du schwangerschaftsbedingt Krnakengeld bekommen hast oder nicht.
Hast du schwangerschaftsbedingt Krankengeld bekommen, dann werden die 12 Monate vor dem Krankengeld berechnet, damit du keine Einbußen hast.
Warst du nicht schwangerschaftsbedingt krank, dann wird die Zeit nicht mit gerechnet & dementsprechend gibt es weniger Elterngeld.

Ich hatte das Problem 2008/09. Da hab ich Krankengeld eine zeitlang bekommen. Die Zeit wurde mir im Elterngeldantrag als 0 € Einkommen berechnet. Demenstsprechend hab ich weniger Elterngeld bekommen.

vg katreinerle

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Mutterschaftsgeld wird durch Krankengeld nicht verändert, müsste also mehr sein.
Elterngeld ist abhängig davon ob schwangerschaftsbedingt krank oder nicht.

Wenn ja und du das nachgewiesen hast, wird das Elterngeld vom Einkommen der 12 vollen Kalendermonate davor berechnet!