Ultraschall - Gefahr für Ungeborenes??

Hey Mädels,

nach dem letzten Ultraschall war ich so happy, weil sich der Kleine so gezeigt und sich süß bewegt hat. #verliebt Voller Begeisterung hab ich meinen Eltern davon erzählt und wie TOLL meine FA ist, weil sie sich bestimmt 15 - 20 Minuten Zeit genommen hat unseren Krümel anzuschauen. Sie hat sogar ein 3d-Ultraschall gemacht (wobei er sich da versteckt und die hände vors gesicht gehalten hat...)

Na jedenfalls meinte mein Dad, dass das garnicht so gut für das Kleine wär. Er würd mir nen Link per Mail schicken wo das drin steht. Ich hab das gelesen und war erstmal geschockt. Da steht unter anderem (Zitat)

"Diese Geräusche haben die Lautstärke eines U-Bahn-Zuges, der in eine Station einfährt – nämlich 100 Dezibel. Die wilden Bewegungen, die die Ungeborenen sehr häufig bei den Ultraschalluntersuchungen machen, sind also wirklich kein freudiges Zuwinken, wie uns einige Ärzte weismachen wollen, sondern der verzweifelte Versuch, der Schallwelle auszuweichen."

Danach ist ne riesen Liste mit evtl. Schädigungen durch Ultraschall aufgeführt. #schock

Kann das wirklich sein? #kratz

Ich möchte mein Kleines sicherlich nicht quälen. Aber wenn das WIRKLICH so ist, warum sagt keiner der Ärzte was? #gruebel

Beim letzten US im Krankenhaus hat der Kleine im US geschlafen (was mir wirklich ein Rätsel ist, ich hatte Schmerzen als würd ich gleich sterben und dann noch der U-Bahn-Ultraschall..??)

Ich weiß nimmer was ich glauben soll - echt nicht. Ich würd nur ungern auf die US verzichten wollen, vielleicht zeitlich einschränken, ok. Aber wenn das Kleine nur Schäden dadurch hat..??

Hier ist übrigens DER Link http://www.zentrum-der-gesundheit.de/ultraschall-ia.html

Was meint ihr dazu?

Liebe Grüße
Cherry mit Fred (16. ssw) #verliebt

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Dazu gibts viele unterschiedliche Meinungen.

HAbe auch schon mehrere Ärzte dazu befragt, auch im KH und die sagten alle die Kleinen könnten davon nix hören. Was sie merken is das ctg später.

LG Deluxestern

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Also das mit dem CTG kann ich bestätigen,Emily hat das gehaßt.Dabei hat sie die ganze Praxis fast abgerissen,so hat sie dann immer rumgestrampelt. Selbst danach war sie dann immer sehr unruhig. Ultraschall war ihr schnuppe, solange ich dabei nicht ganz auf dem Rücken liegen brauchte. das hatte aber glaub ich was mit der vena cava zu tun.
Wenn es dich sehr beunruhigt frag deinen FA oder deine Hebi danach. Dein Fa scheint sich ja viel Zeit zu nehmen, da nimmt er dir deine Angst bestimmt am besten. Alles andere sind doc mehr Laien-Meinungen und im Zeitalter von Internet ist ja zu jedem Thema immer jemand dabei, der denkt er hat die Weisheit gepachtet. Mach dir nicht solche Sorgen bis dahin, deinem Mäuschen wird nichts passiert sein.

LG Nini

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tja, ich beschränke mich auf das nötigste.
Also die 3 standard US, bitte drum, dass die FA nicht unnötig lange schaut (mir persönlich geben die US eh so gar nichts) und vertraue ansonsten auf meine Hebamme, mein gefühl und die verbindung zum Baby.
Da muss aber jeder für sich seinen weg finden!!
Es gibt verschiedene Fachmeinungen zu dem thema...
Lg,
1374

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Wenn man das alles so genau nimmt dann darf man auch garnicht mehr raus gehen. Also ich denke mal nicht das es soo schädlich ist vielleicht vor 20 jahren und doch heute nicht mehr

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Ärzte wollen den US natürlich verkaufen, informieren oft NICHT über Risiken in jeglicher Art.

US sollte nur mit Indikation angewandt werden, nicht als Baby TV. Die Unschädlichkeit von Ultraschall konnte bisher nicht bewiesen werden.

Der Kopf des Kindes vibriert messbar beim Ultraschall und ich bin mir ziemlich sicher, das Kind DAS merkt



lg

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Sehr interessant dazu auch das hier:

Absender sind folgende Verbände:

GreenBirth e.V.
Vorsitzende: Irene Behrmann
Tel.: 05145 284289
E-mail: info@greenbirth.de

Deutscher Fachverband für
Hausgeburtshilfe e.V.
Präsidentin: Eva-Maria Müller-Markfort
Tel.: 02382 84508
E-mail: geschaeftsstelle@dfhhebammen.de

Gesellschaft für Geburtsvorbereitung –
Familienbildung und Frauengesundheit
Bundesverband e.V.
Vorsitzende: Elisabeth Geisel
Tel.: 0551 56647 E-mail: gfg@gfg-bv.de

Internationale Gesellschaft
für Prä- und Perinatale Psychologie und Medizin e.V.
Präsident: Dr. Sven Hildebrandt
Tel. 0174 2165513
E-mail: info@dr-sven-hildebrandt.de


An den
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
z. Hd. Frau Sibylle Laurischk
Platz der Republik 1
11011 Berlin
per Email

Nicht angeforderte Stellungnahme zu Drucksache 17/6256
„Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen“
(Kinderschutzgesetz – BkiSchG).

Kinderschutz: Regelungslücke in der Schwangerschaft und während der Geburt

Sehr geehrte Damen und Herren im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend,
bei der Lektüre des uns vorliegenden Gesetzentwurfes sehen wir eine gesetzliche
Regelungslücke zum Kinderschutz in der Schwangerschaft bis zu den Eröffnungswehen
und während der Geburt. Wir sehen die Notwendigkeit und Dringlichkeit, diese
Lücke zu schließen und bitten den Ausschuss, die dafür erforderlichen Schritte
einzuleiten.

Zum Sachverhalt
In den vergangenen Jahrzehnten hat sich in den Kreißsälen eine technologische und
medikamentenorientierte Entwicklung vollzogen, deren Nutzen für die Gesundheit
des Kindes unter GeburtsmedizinerInnen umstritten ist. Zu beobachten ist, dass geburtstechnologische
Routinen zu Geburtskomplikationen disponieren und damit das
Wohl von Mutter und Kind gefährden. Gegen derartige technische und medikamentöse
Interventionen gibt es keine Handhabe, da nach der deutschen Gesetzgebung
kindliche Grundrechte von der Zeit zwischen der 13. Schwangerschaftswoche bis
einschließlich Geburt nicht ausreichend definiert sind.

Erst ab Beginn der Eröffnungswehen greift das Strafrecht, es kommt jedoch nicht
zum tragen, weil ein rechtsverbindlicher Maßstab, medizinische Routinen als Körperverletzung
im strafrechtlichen Sinne einzustufen, fehlt.

So konnten riskante Techniken und Untersuchungsmethoden routinemäßig bei Hunderttausenden
gesunder Kinder in der Schwangerschaft und bei der Geburtsbegleitung
zum Standard werden - ohne jede Rechenschaftslegung der Handelnden und
weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit:

Die Gesundheit von Kindern gefährdende Interventionen vor/ während der Geburt

· Kopfschwartenelektrode: Während der Geburt, noch bevor der Kopf des
Kindes sichtbar ist, werden zwei Drähte durch den Muttermund eingeführt
und die gebogenen spitzen Drahtenden unter die Kopfhaut des Kindes gedreht,
genannt „interne Ableitungstechnik“ als Verfeinerung des CTG zur
Herztonüberwachung.
Diese Körperverletzung wird seit mehr als 20 Jahren ungefragt routinemäßig
praktiziert. Der medizinische Nutzen steht in keinem Verhältnis zur Verletzung
des Kindes. Verbreitung: Bundesweit, mit abnehmender Tendenz.

· Mikroblutuntersuchung (MBU): Dem Kind, das sich mitten in seiner Geburt
befindet, werden eine oder mehrere Schnittverletzungen am Kopf, je
nach Dauer der Geburt, zur Blutgewinnung zugefügt. Man rechtfertigt diese
Körperverletzung damit, dass dadurch unnötige operative Eingriffe vermieden
werden könnten. Eine evidenzbasierte Risiko-Nutzen-Bewertung, welche
die kindlichen Interessen berücksichtigt, fehlt. Auch diese Körperverletzung
ist bundesweit üblich geworden – mit steigender Tendenz.

· Ultraschall: Ultraschall lässt den Kopf des Ungeborenen messbar vibrieren.
Eine Wirkung auf chromosomaler Ebene wurde nachgewiesen. Aus
gutem Grund bezahlen Krankenkassen nur drei dieser Untersuchungen.
Der Gebrauch dieses Gerätes wurde immer weiter zu einer visuellen
Dienstleistung ausgebaut („Baby-TV“).

· CTG: Das CTG wird in der Schwangerenbetreuung ohne medizinische Indikation
in äußerst bedenklichem Umfang eingesetzt, obwohl eine erhebliche
Belastung des Kindes durch hochenergetische Dopplerwellen bewiesen
ist.
Auch das CTG unter der Geburt bietet international anerkannt keinen Vorteil
für das Kind oder den zu erwartenden Geburtsverlauf. Im Gegenteil, die
Anwendung der Technik über eine Indikation hinaus ist in Fachkreisen
umstritten.

· Medikamente: Während der Geburt werden z. B. Opiate, Psychopharmaka
und hochpotente Schmerzmittel meistens routinemäßig verabreicht.
Die Verabreichung setzt das hormonelle Zusammenspiel zwischen Mutter
und Kind außer Kraft, und die Medikamente gelangen in den Blutkreislauf
des Kindes. Medizinische Folgeinterventionen bis hin zum Kaiserschnitt
sind fast die Regel. Kinder werden durch medikamentöse Eingriffe in ihrer
körperlich-seelischen Gesundheit verletzt.

· Geburtseinleitungen: Auch nicht indikationsgerecht verabreichte Wehenmittel
bringen das hormonelle Zusammenspiel zwischen Mutter und
Kind durcheinander, was zu Komplikationen führt und dadurch weitere medizinische
Interventionen nach sich zieht. Die Praxis der Geburtseinleitung
hat sich weiter verschärft, indem Kinder ab der 38.Woche + 1 Tag (dann
zählt das nicht als Frühgeburt) per Kaiserschnitt geplant „geholt“ werden,
obwohl die damit verbundenen Gefahren für den Geburtsverlauf und für die
Gesundheit von Mutter und Kind bekannt sind.

· MRT–Diagnostik: Trotz des Mutterschutzgesetzes werden MRT-Untersuchungen
bereits vor der Geburt durchgeführt, obgleich Schädigungen
durch Lärm, Vibration (ausdrücklich im MuSchG § 4 erwähnt) und
Magnetwellen nicht auszuschließen sind. Magnetwellen in dieser Stärke
kommen in der Natur nicht vor. Es ist unklar, welche Wirkung sie auf das
fetale Hämoglobin (Eisenatome) haben, - mögliche Störungen von Zellkernen,
z.B. der Keimzellen, würden erst in vielen Jahren deutlich werden.
Die Spitze des Eisberges von Technikeinsatz in der Geburtsmedizin stellt
die Geburt von Kindern im MRT dar. Auch dies ist möglich, weil der gesetzliche
Schutz fehlt.

· Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL): Vor der Frist von 12 Wochen
sind Ungeborene durch den § 218 geschützt. Danach „dürfen“ gesunde
Kinder ungestraft durch Diagnostikangebote des Gesundheitsmarktes in ihrer
Entwicklung verletzt, gestört, gestresst, beschallt, geschnitten, mit
Magnetresonanzwellen torpediert werden und sterben, z. B. als Folge der
gefährlichen Fruchtwasseruntersuchung.

Junge Frauen finden immer schwerer die erforderlichen Informationen zu einer normalen
Geburt. Sie bekommen schon jetzt längst nicht mehr den gesellschaftlichen
Schutz, auf den sie in ihrer Schwangerschaft und bei der Geburt angewiesen sind
und wie es die WHO bereits 1985 forderte. Die Praxis heutiger „Schwangerenvorsorge“
hat gewollt oder ungewollt eine Lenkungsfunktion bekommen hin zu immer mehr
und immer aufwändigeren Untersuchungen, zu immer mehr Risikoaspekten und immer
mehr Unsicherheit im Blick auf die eigenen Fähigkeiten, als Frau gebären zu
können. Wo Apparate angeschafft werden, finden sich auch Diagnosen, um die entsprechenden
Untersuchungen durchführen zu können.

Wir sehen:
1. Regelungslücke zwischen der 13. und 42. Lebenswoche
Der fehlende gesetzliche Schutz von Kindern vor der Geburt führt zu routinemäßigen
Handlungen, die ursprünglich für den Krankheitsfall entwickelt worden waren. Auch
da kommt es zu Verletzungen des Kindes, und es müssen Schaden und Nutzen abgewogen
werden. Zug um Zug flächendeckende Anwendung von Krankenhausroutinen
bei gesunden Kindern und Frauen stellt eine gravierende Fehlentwicklung dar.
2. Das Mutterschutzgesetz braucht zum Schutz ungeborener Kinder Ergänzungen:
§ 4(1) „Werdende Mütter dürfen nicht mit schweren körperlichen Arbeiten und nicht
mit Arbeiten beschäftigt werden, bei denen sie schädlichen Einwirkungen von gesundheitsgefährdenden
Stoffen oder Strahlen, von Staub, Gasen oder Dämpfen, von
Hitze, Kälte oder Nässe, von Erschütterungen oder Lärm ausgesetzt sind.“

Das Mutterschutzgesetz dient dem Kinderschutz während der Berufstätigkeit. Aber
es ist angesichts der Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt und dem Diagnostiksektor
der Geburtsmedizin zu erweitern. In Kenntnis heutiger Forschung der Neurobiologie,
Psycho-Neuro-Immunologie, Pränatalpsychologie und Psychotraumatologie
ist der Schutz vor Schadeinwirkungen durch den Einsatz schwangerschafts- und geburtsmedizinischer
Routinen in das MuSchG aufzunehmen.

Unsere Vorschläge:
1. Der strafrechtliche Schutz des Ungeborenen über § 218 hinaus muss um den
Schutz vor körperlich-seelischen Verletzungen bis zur Geburt ergänzt werden.
Die Straftatbestände der Körperverletzung eines Kindes gelten derzeit erst ab Beginn
der Eröffnungswehen. Vorher ist die körperlich-seelische Verletzung eines ungeborenen
Kindes straffrei möglich.

Kinder sollten rechtlichen Anspruch haben, ca. 42 Wochen lang interventionsfrei
bzw. interventionsarm im Mutterleib heranwachsen zu dürfen. Jeder einzelne Eingriff
in den naturgegebenen Verlauf einer Schwangerschaft und Geburt bedarf einer eindeutigen,
evidenzbasierten und die Rechte des Kindes achtenden Begründung.

2. Verbraucherinnenschutz bezogen auf Angebote des Gesundheitsmarktes,
die das Leben und die Gesundheit von Kindern vor und während der Geburt
gefährden.
Um Beeinträchtigungen der Gesundheit des ungeborenen Kindes zu vermeiden,
müssen Vorsorge einerseits und Angebote des Gesundheitsmarktes andererseits
von schwangeren Verbraucherinnen klar unterschieden werden können.
Medikamente, technische Geräte und Eingriffe, die in Schwangerschaften und bei
der Geburt üblich geworden sind und von den Frauen inzwischen als normal angesehen
werden, müssen auf den Prüfstand: Z.B. Tests, Beschallungen und invasive
Techniken, soweit sie nicht eindeutig medizinisch indiziert sind, sondern auf dem
Gesundheitsmarkt als sog. „Individuelle Gesundheitsleistungen“ (IGeL) angeboten
oder zu Forschungszwecken eingesetzt werden.

3. Ethikkommissionen tragen eine öffentliche Verantwortung für die Unversehrtheit
aller Kinder. Ihre Entscheidungen sind öffentlich zu machen.
Wir fordern, dass eine unabhängige Ethikkommission sämtliche Medikamente, technische
Geräte und Eingriffe, die in Schwangerschaften und bei der Geburt üblich geworden
sind, prüft.

4. Zur WHO-Empfehlung von 1985
Wir fordern die Umsetzung der WHO Empfehlungen von 1985 in nationales Recht.
Darin geht es um Informationen für Eltern über verschiedene Geburtsorte, um den
Erhalt der Bindung zwischen Mutter und Kind und um die Beachtung physiologischer
Prozesse während der Geburt.
Wir hoffen, mit diesen Ausführungen hinreichend Informationen zusammengestellt zu
haben und bitten um Aufnahme unseres Anliegens in die Beratungen.

Mit freundlichen Grüßen
Für die o.gen. Verbände
Irene Behrmann 1.10.2011

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Hallo

Fakt ist, esgibt keinerlei langzeitstudien zum Thema. Niemand kann mit Sicherheit sagen das es schadet, ABER es kann dir auch niemand garantieren das es absolut ungefährlich ist.
was man aber mit sicherheit festgestellt hat ist, das es unter Kindern die sehr viel und lange ind er SS geschallt wurden mehr Linkshänder gibt und das man bei Mäusen festgestellt hat das dort veränderungen im gehirn vorgekommen sind. nun sind menschen keien Mäuse und linkshändigkeit kein Drama, aber es zeigt schon das es Auswirkungen hat und niemand kann garantieren das da nicht noch mehr ist und nicht auch wirklich schädliche Nebenwirkungen dabei sind, die erst 40 Jahre nach der Geburt zum tragen kommt. Und solange das so ist werde ich sowenig US wie nur möglich machen lassen. Außerdem finde ich ganz persönlich es ziemlich indiskret da ständig reinzugucken.

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Hallo :-)
<<<
das es unter Kindern die sehr viel und lange ind er SS geschallt wurden mehr Linkshänder gibt<<<

#kratz meine Oma war auch ein Linkshänder sie wurde 1914 geboren. Da gab es keine US!

Zum Thema ich glaube auch das die US geräte nicht ganz spurlos an den kleinen vorbei gehen zumindest denke ich das sie es " hören" oder " sehen" können.

Das es schädlich ist... Hmmm keine Ahung meine Mutter wurde ständig geschallt als sie mit mir schwanger war und ich kann von mir nicht sagen das ich schäden habe#rofl vieleicht die üblichen Macken#hicks:-p

Das Tehma ist sehr umstritten so wie alles in der Schwangerschaft und im Restlichen leben.#bla#augen jeder weiss immer irgenwas besser oder kann es besser!! Ich selber bin froh darüber das US gemacht werden hatte auch schon 3FG..
Man kann Herz fehler erkennen und Trisomien... Das ging alles früher nicht
Ich bin froh darüber das es sowas gibt muss aber nicht ständig zum Baby TV gehen...

LG

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Hallo

es sind ja nur deutlich mehr Linkshänder als ohne US. Linkshänder hat es schon immer gegeben, aber die Wahrscheinlickeit für linkshändigkeit steigt eben enorm wenn viel gestellt wurde.

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Niemand weiß mit Sicherheit, wie schädlich ein US wirklich ist.
Man geht davon aus, dass er dem Kind nicht schadet...

LG

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man interpretiert in ergebnissen einer studie immer das rein, was man gern hätte.
dasselbe ist mit paracetamol.
gegner des US werden natürlich sagen, dass es schädlich ist wie auch firmen die US geräte vertreiben das gegenteil sagen.

lg