Frage wegen Vaterchaftsanerkennung

Hallo ihr lieben,

ich habe grade seasons Frage wegen der Vaterschaftsanerkennung und dem Namen des Kindes gelesen. Und da ist mir ne Frage zu dem Thema in Sinn gekommen:

Mein Freund und ich hatten uns da auch schon informiert. Und uns wurde damals gesagt, die Vaterschaftsanerkennung können wir (nur) nach der Geburt machen, also wenn wir für den Kleinen uns die Geburtsurkunde austellen lassen. Stimmt das? Weil es haben so viele Leute geschrieben, das geht auch vorher und dass es dann nämlich nichts kosten würde.

Es kann natürlich auch sein, dass wir die Dame damals falsch verstanden haben oder das sie uns einfach nicht gesagt hat, dass es vorher auch möglich ist. Aber wenn es geht, dann würd ich es doch schon bald machen wollen.

Ach und noch ne Frage: Wenn wir die Vaterschaft doch vorher anerkennen können, können wir dann auch gleich das gemeinsame Sorgerecht beantragen - also auch vor der Geburt? Hab mal gelesen, dass man nach der Geburt innerhalb von 3 Tagen zum Standesamt muss. Aber es kann ja sein, dass ich länger im KH bleiben muss, dann müsste das ja mein Freund machen - was aber nicht geht, wenn er das Sorgerecht nicht hat (meiner Meinung nach).

Ich bedanke mich schon mal fürs lesen und würde mich über ein paar hilfreiche Antworten sehr freuen.

LG Haribo und Klein-Leon (34/2)

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Hallo Haribo!

Ihr könnt die Vaterschaftsanerkennung und die gemeinsame Sorgerechtserklärung schon vor der Geburt beim Jugendamt machen. Ging bei uns ganz schnell, kostenlos und sogar ohne Termin!

LG

Susanne + Alexia ET+8

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Hallo,

Du kannst beides schon vor der Geburt erledigen.
Meine Hebi hat mir schon bei der 1. Schwangerschaft gesagt das manche Ämter das nicht so gern haben, es aber geht und für uns auch einfacher ist.
Wir haben damals auch vor der Geburt alles problemlos beantragen können. Beides machst Du beim Jugendamt und Ihr müsst Eure Geburtsurkunden mitnehmen.
Als, lasst Euch nicht verunsichern. Fahrt zum Jugendamt und erledigt diese Dinge. Ich bin mir nur nicht mehr sicher ob wir damals einen Termin vorher gemacht haben. Ich denke schon. Ich werde es auch diesesmal wieder so machen. Es ist einfach entspannter. Wir mussten dann nur noch die Geburtsurkunde der Kleinen nachreichen, mehr nicht.

Liebe Grüße
Kathleen 25.SSW

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Hallo

Die Vaterschaftsanerkennun ist immer kostenlos.....Genauso wie das beantragen des Sorgerechts.....
Du musst aber das Kind nach der geburt trotzdem beim Standesamt anmelden..... Bei uns hier in Herne (NRW) hab ich damals (2002) dafür 7 € bezahlt.... Hab dann die normle Geburtsurkunde bekommen und noch die anderen die ich dann zum Versorgungsamt, zur Kindergeldkasse und zur Krankenkasse schicken musste und natürlich noch eine für Religiöse Zwecke, sprich Taufe.....

LG Sara &*Justin 29.07.02 & Lena Inside ET- 16

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Noch etwas wegen der Anzeige der Geburt beim Standesamt:
(Hab gerade den Gesetzestext vor mir)

Die Geburt eines Kindes muß innerhalb 1 Woche angezeigt werden (keine 3 Tage also!)

Anzeigepflichtige sind (in dieser Reihenfolge!):
1. Vater wenn er Mitinhaber der elterlichen SOrge ist
2. Hebamme die bei der Geburt zugegen war
3. Arzt der bei der Geburt zugegen war
4. jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist
5. die Mutter - SOBALD SIE DAZU IMSTANDE IST

Also keine Angst. Selbst unser Staat weiß, dass man als Wöchnerin nicht als erstes zum Standesamt rennen kann...

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Wir haben auch beides vor der Geburt gemacht. Erkundige Dich aber am besten vorher beim Jugendamt. Unser Jugendamt wollte unbedingt einen Termin für die Sorgeerklärung und die Vaterschaftsanerkennung sollten wir vorher beim Standesamt machen lassen.
Für die Vaterschaftsanerkennung brauchten wir nur beide den Perso und Geburtsurkunde, zur Sorgeerklärung das selbe + Vaterschaftsanerkennung.
Achja, mach den Termin beim Jugendamt an besten früh genug weil wir auch 2 Monate auf einen Termin warten mussten...

LG Sandra + Franziska *29.12.2005

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Hallo Haribo,

kann man auf jeden Fall vorher schon machen! Ist auch darum besser, weil dann bei der Geburt in die Geburtsurkunde des Kindes gleich der Name des Vaters mit eingetragen wird. Und falls mit Dir was passiert, kommt das Kind gleich zum Vater und nicht erst unter die Vormundschaft des Jugendamtes.

Wir machen es auch auf jeden Fall vorher (weil das Kleine auch den Nachnamen von seinem Vater von Anfang an haben soll!).

LG Steffi (24.SSW)

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Hallo,

habe ja vorhin schon mal geschrieben, wir haben das alles schon im Vorfeld erledigt. Bei uns gibt es im Rathaus eine Stelle für Vaterschaftsanerkennung und Sorgerechtsregelung.
Das einzige was wir noch machen müssen, wenn die Kleine da ist eine Geburtsurkunde vorlegen. Die Vaterschaftsanerkennung sowie die Sorgerechtsregelung vorgeburtlich haben wir hier zu Hause.

Liebe Grüße
Doro und Salina 28 SSW