Elternzeitantrag bei ET-Terminüberschreitung

Hallo zusammen,

bin jetzt bei ET+4 und wahrscheinlich wird am Freitag aus versch. Gründen eingeleitet, wenn sich der Kleine bis dahin nicht von alleine auf den Weg macht. Nun will ich den Elterngeldantrag den ich schon vor einiger Zeit vorbereitet habe noch ausfüllen, damit ich in am Ende wenns dann mit dem Termin passt nur noch drucken und unterschreiben muss.

Ich beantrage Elternzeit für mein Kind xy, geb. 29.07.2011.
Die Elternzeit soll wie folgt liegen:
Von 24.09.2011 bis 28.07.2013

Stimmen die Zeiten so? Mein Mutterschutz müsste ja dann bis 23.09. gehen und am 24.09. beginnt dann meine Elternzeit.

Wie ist das geldmäßig für die 6Tage Überschreitung? Bekomme ich da auch Mutterschaftsgeld oder falllen die unter den Tisch?

Danke und lg
maus2205

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huhu

ich habe bei meinem antrag einfach noch kein datum eingetragen und platz gelassen. den geb-termin kann man dann doch per hand eintragen...

was das mutterschaftsgeld angeht, kann ich dir leider nicht helfen. ruf doch einfach mal bei deiner KK an. würd ich machen...

lg

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Du musst deiner KK die Geburtsurkunde schicken. Sie berechnen das die Überschreitungstage + 8 Wochen MuSchu und klären das soweit mir bekannt ist auch mit dem Arbeitgeber ab.

Die Tage musst du nicht extra beantragen. Bekommst sie dann einfach mit dem restlichen MuSchu-Geld überwiesen.

lg mondlicht (35. SSW)

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Schreib doch anstatt des exakten Datums einfach "im Anschluss an den Mutterschutz bis zum vollendeten 2. Lebensjahr". Den 28.07.2013 kannst du vielleicht noch explizit nennen. Durch die miteingereichte Kopie der Geburtsurkunde weiß der AG dann eh über die exakten Daten Bescheid.

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Sei mir jetzt nicht böse, aber warum tut ihr das?

Du hast im Prinzip noch Zeit bis du deinen Elternzeitantrag stellen musst, bis zum Ende des MuSchu.

Wir waren schon echt schnell, aber haben es alles gemacht als ich aus dem KH zu Hause war. Das ist doch kein Akt das Ding zu schreiben, zu drucken und wegzuschicken.

Stresst euch doch ned auf den letzten Metern mit sowas. Genieß die letzten Tage SS und freu dich auf dein Kind.

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ganz falsch! elternZEIT muß man 7 wochen vor antritt beim ag anmelden, also spätestens 1 woche nach geburt in dem fall!

bitte richtig informieren.

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MuSchuGeld und Elterngeld beziehen sich immer auf den tatsächlichen ET, nicht nicht errechneten. Somit wäre das, falls das Kind am 29.7. kommt, MuSch bis 28.9. und danach Elternzeit.

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Mathe ist nicht so deine Stärke, oder?

29.7. rntbindungstermin heißt 8 Wochen dazu, ist dann der 24.9. Man hat keine 2 Monate Mutterschutz!

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#hicks
peinlich. natürlich hast du recht, sorry