Beschäftigungsverbot - Resturlaub ausbezahlen lassen vor Mutterschutz?

Hallihallo :-)

Ich habe seit der 8. SSW ein BV und hatte im Jahr 2011 noch keine Gelegenheit, Urlaub zu nehmen. Im September gehe ich dann in Mutterschutz. Nun meine Frage: Mir steht doch der Urlaub bzw. die Ausbezahlung zu oder? Wie mache ich das, bitte ich den AG einfach, mir den Urlaub meinetwegen mit dem letzten regulären Gehalt auszuzahlen?
Danke für Eure Tipps #winke

LG Julie mit Bauchzwerg 24.SSW#verliebt

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was machst du beruflich?

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huhu

so geht es mir auch. Nur das meine chefin sich irgendwie nicht meldet.

ich hab noch 14tg urlaub. Un bin schon im mutterschutz.
Dein chef kann dir den urlaub im BV noch anrechnen sprich dir urlaub verpassen.

Wenn du ihn nicht ansprichst, muss er dir am ende den urlaub auszahlen.
:)

Sprech dein chef/chefin einfach mal drauf an, eig müssten die es am besten wissen.

lg
corinna
#schwanger mit Leon 38ssw

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wie meinst du das, der chef könne urlaub "verpassen"? der urlaub bleibt doch bis nach dem muschu oder der elternzeit, je nachdem wie mans macht, erhalten, und dann kann man den nehmen bzw. auszahlen lassen. aber im bv kann da niemand was "verpassen".

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Das stimmt nicht.
Im BV muß sie nicht arbeiten, also auch keinen Urlaub nehmen und auszahlen muß der AG den Urlaub nur, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Gruß,

W

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Da man den Urlaub nicht verfällt und sogar nach der Elternzeit genommen werden kann, ist der AG nicht verpflichtet ihn auszuzahlen.

LG

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Ich habe mal darüber gelesen, dass man REsturlaub nach dem Mutterschutz nehmen sollte. Dann bekommt man nochmals länger Gehalt (oft ist es ja weniger, wenn man sich Urlaub auszahlen lässt). Also ich würde den Urlaub nach der Elternzeit nehmen. Somit bekommst du nochmals einen Monat Gehalt und danach erst Elterngeld

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Bei Deiner Lösung verliert sie Elterngeld.

Gruß,

W

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Aber sie muss ja nicht direkt nach dem Mutterschutz in Elternzeit gehen, oder? Man kann es doch frei im Formular angebeten oder sehe ich das falsch? Habe mich damit noch nicht wirklich befasst.

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Ich habe auch ein BV erhalten und konnte den Urlaub nicht mehr nehmen. Der kommt mir dann aber zugute, wenn ich wieder mit Arbeiten beginne... Unser Kleiner kommt dann in die Kita und ich kann so die Tage für die Eingewöhnung nutzen.

Grundsätzlich verfällt dieser Urlaub nicht. Ausbezahlen würde ich ihn nicht lassen... da hat Vater Staat mehr davon wie du!

LG

kleinerracker 41. SSW

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Danke für Eure Antworten...

Das Problem in meine Fall ist, dass ich - sagen wir - nicht gerade im Guten mit dem AG auseinander gegangen bin bzw. ins BV geschickt wurde von der FÄ und es auch immer sein kann, dass plötzlich die Insolvenz ins Haus steht... Somit ist mit dem AG sprechen auch schwierig, geht auf jeden Fall nur schriftlich oder über den Anwalt, wenns nötig sein sollte. Daher fänd ich es für meine Situation nicht schlecht, den Urlaub ausbezahlen zu lassen. Im Anschluss an den Mutterschutz bzw. die Elternzeit wieder dort zu arbeiten, ist so gut wie ausgeschlossen, da kann ich eher mit der sofortigen Kündigung rechnen, sobald dies möglich ist :-(

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Wenn Du so schlecht mit dem AG klar kommst, hast Du doch um so schlechtere Karten, den Urlaub ausbezahlt zu bekommen.

Gekündigt werden kannst Du erst am ersten Arbeitstag nach der Elternzeit mit der gültigen Kündigungsfrist.
Dann kannst Du den Urlaub immer noch entnehmen oder auszahlen lassen.

Gruß,

W

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Da hast Du schon Recht, andererseits kommt ja durch das Umlageverfahren die Berufsgenossenschaft für mein Gehalt auf... Alles doof #augen

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Du hast Anspruch auf den Urlaub, der auch nicht verfällt, aber nicht auf Auszahlung.

Das liegt im Ermessen des Arbeitgebers.

LG,

W