arbeitssuchend und Elterngeld

Hallo,

seit dem April 2011 bin ich beim Arbeitsamt arbeitssuchend für 30 Stunden angemeldet. Im Dezember bekomme ich mein Baby und möchte 3 Jahre in Elternzeit gehen...

Wie sieht das mit dem Elterngeld aus? Habe ih darauf Anspruch? Das Arbeitsamt sagt ja immer zu mir, sie wären mein AG.... Somit hätte ich doch auch Anspruch auf Elterngeld. Ich habe mal gegoogelt, aber nichts gefunden, wo man arbeitslos ist.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

DANKE

LG lilu

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Natürlich hast du auch Anspruch auf Elterngeld. Allerdings wirst du wohl nur den Mindestsatz von 300Euro (12 Monate lang) bekommen, was dir wiederum auf die Leistungen vom AA angerechnet wird. Also im Grunde hast du dann nicht mehr Geld zur Verfügung. Es könnte nur sein, dass es etwas mehr wird, da sich ja euer Anspruch durch das kind erhöht.

LG

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Auf die Leistungen der Arbeitsagentur wird nichts angerechnet - die Leistungen fallen mit Beginn der Mutterschutzfrist weg da die TE ja dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht. #nanana
Eventuelle Restansprüche auf Arbeitslosengeld (ALGI) können nach Ablauf der MuSchu-Fristen geltend gemacht werden, allerdings nur, wenn die TE eine Kindesbetreuung nachweisen kann und somit dem Arbeitsmarkt und der Vermittlung zur Verfügung steht (für mindestens 15 Stunden wöchentlich + Fahrzeit, das sind bei einer Teilzeitbeschäftigung noch mal 60 Minuten am Tag, also 20 Betreuungsstunden wöchentlich bei einer 5-Tage-Woche).
Angerechnet wird nur beim Arbeitslosengeld II, dieses kann im übrigen auch bezogen werden wenn man dem Arbeitsmarkt z.B. aufgrund von Kindesbetreuung nicht zur Verfügung steht.
Mit der Versicherungsleistung ALGI hat das ALGII jedoch nichts zu tun.

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Also für das Elterngeld sind ja die letzten 12 Monatsgehälter ab Geburt maßgebend.

Wenn du die letztens 12Monate nicht gearbeitet hast , hast du Anspruch auf das Minimum aldo 300€ im Monat.

die kannst du auf 2 Jahre verteilen . Das heißt du kriegst anstatt 1 Jahr lang 300€ , für 2 Jahre 150€ im Monat.

aber du hast auf jeden fall anspruch darauf......

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Jeder der nciht mehr als 30h/Woche arbeitet hat Anspruch, allerdigns gibts bei dir dann bloß 300 Euro.