Steuernachzahlung bei Elterngeldsgeld

Hallo Mädels,

an alle die Jetzt schon oder in Zukunft Elterngeld beziehen.

Erst werden 2 Monate gekürzt wegen dem Mutterschaftsgeld von der KK.

Danach könnt ihr euch schon mal auf ne kräftige Steuernachzahlung beim Jahresausgleich gefasst machen, bei mir sind es über 10% vom augezahlen Geld, das ich nun wieder an den Staat zurückzahlen kann.

Das ist doch die komplette Verarschung und Schönrederei vom Staat - dann sollen die lieber gleich vom Geld was einbehalten wie bei meinem Lohn.

Also legt lieber jeden Monat schon mal was auf die Seite!

Musste ich jetzt einfach los werden.

LG
Karin

1

wie 2 monate gekürzt-heißt das ich kann nicht zb-bis märz mutterschutzgeld bekommen-und dann im anschluß 12 monate elterngeld??das ist doch beschieß.
lg

6

Ne hab statt 12 Monate nur 10 geriegt, weil Mutterschaftsgeld angerechnet wird.

12

Das Elterngeld ist für das erste Jahr nach der Geburt, es steht doch überall in den Broschüren das es in den meisten Fällen nur 10 Monate sind. Dein Partner hätte ja den Rest beantragen können.

Ich musste keine Steuern nachzahlen, habe aber schon vorher weniger Elterngeld bekommen, da ich auf 400 Euro-Basis nebenbei arbeiten gegangen bin. Hätte ich das nicht getan wäre aber mein Job weg gewesen.

LG

weitere Kommentare laden
2

Huach, danke für die Info.

Bin verwundert, Eltergeld kriegt man doch erst nach Mutterschaftsgeld, hast Du das doppelt gekriegt?

Musstest Du deswegen 10 % zurückzahlen, oder noch dazu?

LG

5

Ne, hab statt 12 Monate nur 10 Monate gekriegt die 2 Monate kriegst du ja Mutterschaftsgeld von der KK!

3

Naja, so ne Überraschung ist das aber nicht. Steht ja unter Progressionsvorbehalt. Vorher informieren würd ich sagen.

11

Ganz ehrlich, hab das von vielen Bekannten schon gehört, bin deswegen schon drauf vorbereitet. Aber wenn du das dann schwarz auf weiß siehst, kriegt du trotzdem schnell ne Wut.

4

Hi... kenne ich --- kenne ich - ich sage: das letzte Elterngeld nicht ausgeben, sondern für die Nachzahlung aufbewahren... ;) Gruß

7

Aber du bist verheiratet oder?
Wenn du ledig bist kann man dir nichts abziehen weil der Progressionsvorbehalt ja vom Einkommen ausgerechnet wird. Kein Einkommen durch Elterzeit bedeutet somit auch keine Abzüge! So mein Wissen...

10

Hi,
aber nicht jeder ist genau von Jan. - Dez. in Elternzeit.

Und WENN es in dem jahr teilweise steuerpflichtige Einnahmen und teilweise Lohnersatzleistungen gab kann es einen genau so treffen.

Das Thema ist allerdings nicht neu, sondern schon seit das EG eingeführt wurde bekannt.

Viele Grüße
Miau2

15

Ja bin verheiratet, wusste aber nicht, das es am Tauschen der Steuerklassen liegt.

weitere Kommentare laden
8

#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn#gaehn

Erstens ist das jedem bekannt, der sich mit dem Thema Elterngeld schon ansatzweise beschäftigt hat.

Und zweitens trifft es auch nicht auf jeden zu - ich z.B. habe weder Mutterschaftsgeld bekommen (Freiberuflerin) noch hatte ich Steuernachzahlungen.

9

Wir brauchten nichts zurück zahlen. Wir haben beide die 4 behalten.

LG Susi

13

hi, ja die 4 behalten wir auch-weil ich oft gehört habe das man be 3/5 nachzahlen muß-schade dachte ich könnte dann 14 monate frei macen also 2 monate mutterschutz und dann 12 elternzeit-dann werde ich es so achen;)2monate mutterschutz-3 monate urlaub und dann elternzeit 10 monate-müßte ja gehen;)))))
lg

28

#aha Dein Mann kann noch 2 Monate frei machen...

14

Also das Thema ist nicht jedem bekannt, mir zB nicht und wer alles schon weiß, kann ja son Therad überlesen. Für die die davon noch nihct wissen, ist es eine Hilfe. LG

18

Ohne dass ich jetzt streiten will: Ein wenig sollte man sich eben mit dem Elterngeld befassen. Und es steht wirklich überall, dass es unter Progressionsvorbehalt steht. Wenn ich weiß was damit gemeint ist, bin ich nicht überrascht. Und wenn ich es nicht weiß, dann lese ich doch mal ein paar Zeilen drüber.

Und dass Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird steht doch auch überall.

23

Wenn Du das alles weißt, und andere hier auch, warum antwortet ihr dann? Dann ist der Thread doch für euch keine Info, und zB mir ist es nicht von Nutzen wenn geschrieben wird "das weiß doch jeder".
Ich hab den Antrag noch nicht gestellt, finde solche Infos gut, dann überlese ich nix.

weitere Kommentare laden
17

**Danach könnt ihr euch schon mal auf ne kräftige Steuernachzahlung beim Jahresausgleich gefasst machen**

Das stimmt so nicht.
Wir haben in dem Elterngeld-Jahr meines Mannes einige Tausender wiederbekommen, obwohl ich Stkl. 3 hatte
Es kommt eben drauf an, was man sonst so macht, also was man aonst abzusetzen hat. Wer z.B. hohe Fahrtkosten oder doppelte Haushaltsführung absetzen kann wie wir in dem besagten Jahr muss nicht unbedingt nachzahlen.

#aha Es wird ja eine Gesamtsteuerlast berechnet, für die Einkommen und Elterngeld addiert werden - vereinfacht ausgedrückt. Und die Steuersummer, die dabei rauskommt, müsst Ihr zahlen. Habt Ihr übers Jahr zuwenig gezahlt, müsst Ihr nachzahlen. Habt Ihr zuviel gezahlt so wie ich, bekommt Ihr was wieder.
Eigentlich ganz einfach :-)

Mein Tipp: Statt der 3/5 im Elternjahr einfach 4/4 nehmen, dann zahlt man vorher schon mehr und erlebt keine böse Überraschung.
So machen wir das diesmal auch, da ich hohes EG bekomme und nicht nachzahlen will.

LG, Nele

21

Also ich. Weiß auch das es unter progressionsvorbehalt steht und wir sind momentan beide in der 4.haben. dieses jahr geheiratet ich bin in der ausbildung und zahle keine steuern undhoffe das wir diesmal auch wieder nichts zurückzahlen müssen.man kann ja auch ne getrnnt veranlagung machen wenn man verheiratet ist da wird dann glaub ich nicht das einkommen vom mann mit eineberechnet.