Elterngeld:Nur Sockelbetrag bei 28 Std. Arbeit pro Woche???

Hi Mädels,

mein Adrenalin überschlägt sich mal wieder.
Zu mir: ich arbeite in der Woche 28 Stunden. Mit Überstunden die aber nicht gelistet sind sondern die ich halt automatisch immer habe jedoch mehr als die 30 Std..

Jetzt hab ich nen SS Kalender mit Tips. Da steht dass nicht voll erwerbstätige Eltern 300 € = Sockel erhalten. Nicht erwerbstätig ist nach Definition einer, der weniger als 30 Stunden die Woche arbeitet, also ich???

Laut Elterngeldrechner der nach meinem Einkommen fragt stünden mir fast 600 Euro zu. Gelte ich als nicht voll erwerbstätig aber nur 300????

Ich verdiene brutto 1400. Netto sind es ca. 850 €

Wer kann mich beruhigen? Ich bin total verwirrt dank meinem Kalender (schafft euch bloß das Ding nciht zu....#augen)

Ich kapier die Aussagen nicht. Bekomme ich 67 % oder nicht? Bin ich Geringverdiener da weniger als 1000 netto oder nicht voll erwerbstätig da weniger als 30 Std pro Woche???

Ist hier jemand in ähnlicher Stunden/Verdienstlage der EG bekommen hat??

Bitte helft mir!!!!!!!
DANKE#klee

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Verstehst du da nicht etwas falsch. Wenn du nach der Geburt mehr als 30h arbeitest bekommst du kein Elterngeld.

Wenn du weniger als 1000 Euro netto verdienst, bekommst du sogar mehr???

LG Jule

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Ja das ist schon verwirrend.

unter http://www.elterngeldrechner.de/ kannst du errechnen wieviel du bekommst.
Du kannst z.B. nicht arbeiten und bekommst 67% oder ab dem 01.01.11 65% von deinem Netto. Wenn du gerne 28h die Woche arbeiten gehst wird dir das anteilig vom Elterngeld etwas abgezogen. Insgesamt bleibt dir dennoch mehr.
LG sanella

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Also ich Arbeite auch nur 25 Std. in der Woche und so weit wie ich das verstanden habe und ausgerechnet habe mit so einem eltergeldrechner im Netz, bekommt man 67% des Nettolohns +1% je 20 € bis Du bei 1000€ angelangt bist (was Du als Nettolohn verdient hättest)
Ich hoffe ich habs einigermaßen verständlich erklärt und richtig verstanden!!!

LG

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so dachte ich das auch bis ich den Sch***Zettel da gelesen hab.
Ich zitiere
...Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind, erhalten einen Mindestbeitrag in Höhe von 300 Euro - auch wenn vor Geburt keine Erwärbstätigkeit bestand....
Heisst für mich, da nicht voll erwerbstätig laut googel heißt unter 30 Stunden, dass man da den Sockel bekommt - auch wenn man vorher nicht gearbeitet hat (Mutterschutz, arbeitssuchend etc.)
Und da sähe es für uns nämlich schlecht aus. Andererseits steht da auch
.... Geringverdiener Komponente: wer weniger als 1000 Euro verdient und nach Geburt zuhause ist kann bis zu 100 % seines bisherigen Gehalts beziehen...
Der Rechner rechnet mir ja fast 79% aus. Also falle ich für den wohl in diese Sparte. Aber warum dann dieser Satz mit nicht voll erwerbstätig? Wer daheim ist und so ist klar mit dem Sockel, aber sind nicht voll erwerbstätige nicht immer automatisch Geringverdiener (es sei denn sie hätten Bombengehalt??)
Lg

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Eltern, die nicht voll erwerbstätig SIND....also zum Zeitpunkt des Bezuges des Elterngeldes, oder?

Es heißt doch nicht...Eltern die vor Geburt nicht voll erwerbsfähig waren....oder?

Was für ein Zettel hast du denn da?

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du bekommst 67 % von dem was du vor der elternzeit bekommst - das hat nichts mit der stundenzahl zutun - es geht bei den std. nur um das nach der geburt....

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Ich stimme Jula zu. Die Formulierung ist vielleicht etwas uneindeutig.
Ich denke auch, dass es um den Zeitraum nach der Entbindung geht, also um Eltern, die DANN nicht mehr voll erwerbstätig SIND. Ob Du nun vor der Entbindung 25 oder 31 Stunden gerarbeitet hast, ist völlig irrelevant, Du bekommst die 67% bzw. bei dem geringen Einkommen ja sogar mehr.

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Dann hätten die beim mir die Sache aber richtig schlecht gerechnet.

Ich arbeite 20 h im offentlichen Dienst und bekam auf jedem Fall die 67 % des Lohnes plus noch etwas weil es ja nicht so viel ist. Und ich liege netto definitiv nicht über 1000 Euro.

Also, da stimmt etwas nicht was Du gelesen hast.

LG Maylu