BV in der Altenpflege

Hallo Mädels.

Ich hab heut mal eine Frage für eine Freundin. Sie ist jetzt etwa in der 7. SSW und arbeitet in einem Altenpflegeheim.
Bis jetzt hat sie (leider) noch nichts von ihrer SS gesagt, aber die Zustände bei denen sind wirklich fürchterlich. Der Druck von den Chefs grenz an Mobbing, Überstunden sind an der Tagesordnung und werden als normal angesehen - selbstverständlich unbezahlt - und sie muss allein richtig schwere Patienten heben und lagern und so weiter...
Ich hab ihr jetzt gesagt, das sie umgehend zum Arzt gehen soll und das sie bestimmt ein BV bekommt. Sie hat jetzt aber angst, das sie es nicht bekommt und als "Simulantin" abgestempelt wird, obwohl sie schon seit 3 Tagen über Bauchweh klagt und auch eine noch nicht völlig auskurierte Blasenentzündung mit sich rum trägt, weil sie sich damit nur 3 Tage "auszeit" gegönnt hat...

Was meint ihr, denkt ihr ich hab recht und sie bekommt das BV ohne Probleme? Sie hat die Hoffnung eh aufgegeben, nach der SS in dieses Heim zurückzugehen, die Arbeitsbedingungen dort sind einfach grausig und die Personalfluktuation ist extrem...

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Ich weiß es nicht, ob das so einfach geht.
Bin ungefähr in der selben Situation wie deine Freundin.
Arbeite im ambulanten Pflegedienst und bin auch alleine bei den Patient und muss nicht nur heben sondern auch jedemenge Behandlungspflege, d.h. Wundverbände, tracheostomapflege, BZ-messung und injektionen, Ausscheidungen entsorgen usw usw.
Meine chefin weiß auch noch nichts weil ich erst den Arzttermin am dienstag abwarten will ob alles ok ist.

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du weißt hoffentlich, das injektionen und bz-messungen etc verboten sind, oder?? wundverbände, tracheostoma ausscheidungen kannst du alles machen mit handschuhen, aber nichts, wo du dich selbst verletzten könntest (stichverletzungen etc)....und nichts infektiöses. tu dir und dem ungeborenen das nicht an und melde deine ss, sobald du beim arzt warst....

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Auf jedenfall sollte sie dem Arbeitgeber Bescheid geben. Vielleicht ändert sich dann ja schon was. Ansonsten erstmal für ne gewisse Zeit krank schreiben lassen, wenn sie Beschwerden hat. Wenn die Zustände bleiben, dann offen über ein BV sprechen. Bin eigentlich nicht so sehr für ein BV, solange man arbeiten kann. Aber ich selbst habe ähnliches erlebt (arbeite im KH als Schwester) und der letzte Ausweg war auch ein BV, was nie mein Ziel war. Ging aber nicht anders, es war die Hölle!!
Alles gute für deine freundin!!

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Das hab ich ihr auch schon gesagt. Sie muss es einfach sagen, aber sie hat Gewissensbisse. Sie denkt sich Sachen zu Recht wie "die Chefs denken jetzt das hab ich absichtlich gemacht" oder so einen Mist...
Ich meinte auch, auf jeden Fall soll sie sich krank schreiben lassen - wenn die Schmerzen nicht besser werden. Und wenn die - wie viele Chefs - das MuSchuG ignorieren und ihr keine andere Arbeit zuteilen - oder ne Hilfe zur Seite stellen (genug männliche Pfleger gibt es in dem Heim) - dann soll sie alles dran setzen um ihr Kind zu schützen....

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richtig. denn wenn dem kind was passiert wird sie sich das nie verzeihen....scheiß doch auf die reaktion vom chef. hallo?? sie ist schwanger, und wenn er das muschugesetz einfach missachtet, nur weil es ihm nicht passt, dann trägt er die konsequenzen. kann ich nicht verstehen sowas....bei aller liebe. ich habe auch wirklich sehr gerne auf meiner station gearbeitet, aber das was da kam, als ich sagte ich sei schwanger, das hätte ich nie gedacht. so asoziale reaktionen und grenzwertiges mobbing....bah, und das nach jahren im team!!!!

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sie muss zumindest erstmal sagen, dass sie schwanger ist und dann muss der chef das mutterschutzgesetz einhalten.
einfach so bekommt man kein bv.

lg

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Hallo!Deine Freundin bekommt ohne Probleme ein BV ich bin selber Krankenschwester und habe es auch bekommen man darf ja gar nicht mehr schwer heben geschweige denn Patienten zumindest im Intimbereich nicht mehr waschen nicht mehr mit ausscheidungen in berührung kommen!Sie soll schleunigst zu uhrem Arzt gehen!
Liebe Grüße und alles gute für deine Freundin
Bianca

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intimpflege und ausscheidungen sind nicht verboten, solange es nichts infektiöses ist ....

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Hallo Bianca,

nun, das man ein BV "ohne" Probleme bekommt würde ich jetzt nicht sagen. Kann sein, muss aber nicht.

Und wo steht geschrieben das man den Intimbereich der Patienten/Bewohner nichtmehr waschen darf?
Laut den Richtlinien in untem aufgeführten link sind Tätigkeiten im Bereich der Grundpflege erlaubt. Dazu gehört doch auch das waschen des Intimbereichs.

Wenn man Stomas wechseln darf wird man auch den Intimbereich pflegen dürfen.

Bitte versteh das jetzt nicht als Angriff, so ist das nicht gemeint, aber ich denke es ist einfach nicht ganz richtig was Du schreibst.

Lieber Gruss,

Claire

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http://www.konfliktfeld-pflege.de/dateien/text/recht/mutterschutz.html

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Mädels, ich danke euch vielmals! #danke#danke#danke

Ihr habt mir bestätigt das ich ihr genau das richtige geraten habe, denn ich hab zu ihr gesagt: DAS WICHTIGSTE IST DAS DU ES DEN CHEFS SAGST!!! Vorher können die ja gar nichts machen....

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Hallo,

so einfach geht das nicht mit dem BV. Ich habe bis zur 18 SSW in der ambulanten Alten- und Krankenpfelge gearbeitet (hatte dann leicht Aufgaben z. B. Verbände, Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Duschen & Waschen etc.) - danach habe ich ein BV bekommen weil ich eine Plazenta Praevia und Risikoschwangerschaft hatte und musste bis zur Entbindung liegen - teilweise im KH.

Der AG ist verpflichtet die Mutterschutzrichtlienen einzuhalten und ihr arbeiten zu geben, die sie machen kann, ansonsten soll sie sich an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt wenden. Kann der AG die Mutterschutzrichtlinien nicht einhalten kann auch er ein BV aussprechen. Im Heim hat man es doch einfacher als in der ambulanten Pflege da kann man immer eine Kollegin/Kollegen holen.

Ein BV sollte nur ausgesprochen werden, wenn das Leben oder die Gesundheit der Mutter oder des ungeborenen gefährdet sind. Der Arzt muss das BV auch gegenüber der Krankenkasse begründen. Früher gab es auch kein BV und nun schreit jeder danach - Mensch Mädels wir/ihr seid schwanger und nicht krank!

LG Johanna

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was du zuletzt ansprichst ist das indivieduelle BV vom arzt un das sollte man sicher nicht "missbrauchen"

etwas anderes ist das generelle BV welches der AG ausstellt, wenn er die auflagen des mutterschutzgesetzes nicht umsetzen kann.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/mutterschutzgesetz,property=pdf.pdf
ab seite 10 bzw 15

http://www.gesetze-im-internet.de/muschg/BJNR000690952.html#BJNR000690952BJNG000202308
§ 4

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Hier wird ja nach dem individuellen BV gefragt - das BV soll der Arzt ausstellen, wenn ich es richtig verstanden habe - und ich kann Euch sagen - 20 Wochen nur liegen ist nicht schön - dann lieber arbeiten - als ein BV haben!

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