Was,wenn ich doch früher wie geplant Arbeiten gehen will?(Elternzeit)

Hallo Mitmamis!

Hab da mal ne Frage...

Eigentlich sind wir uns mit meinem Mann ziemlich einig, dass ich nach 1 1/2 Jahren wieder zurück zur Arbeit möchte. Das teile ich auch dem AG so mit. Was, wenn ich nun nach 1 Jahr wieder zurück möchte zur Arbeit. Ich hörte, dass man da eine bestimmte Frist einhalten muss. Also im Prinzip würde das gehen.

Wisst ihr darüber mehr?

Lg,
Semy 20.SSW

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Ja, du musst dich für die ersten zwei Jahre festlegen... Sowohl für eine Verkürzung als auch für eine Verlängerung der Elternzeit brauchst du die Zustimmung deines AG. Diese kann er dir - meines Wissens - aber nur uner bestimmten Voraussetzungen verweigern.

Google mal zu dem Thema, da gibt´s einiges interessantes zu im Internet ;-)

LG

sunshine + püppi 36. SSW #verliebt

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Hi Semy,

du kannst deine Arbeit nur frueher wieder antreten, wenn dein AG damit einverstanden ist.

Willst du uebrigens nach den 1,5 Jahren wider Erwarten verlaengern, ist das zustimmungsbeduerftig. Nur, wenn du von vornherein 2 Jahre beantragst und willst dann verlaengern, bedarf es keiner Zustimmung durch den AG.

LG
Barbara

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Hallo Semy,

du MUSST dich für die ersten 2 Jahre nach der Geburt festlegen. Wenn du 1,5 Jahre Elternzeit nimmst, dann kannst du daran nur etwas ändern wenn du einen kulanten AG hast. Er muss dich aber nicht eher wieder nehmen!
Was anderes ist es wenn du nur noch Teilzeit (bis zu 30 Std/Woche) arbeiten willst. Dann musst du 8 Wochen vorher Bescheid sagen das du wieder kommen willst und er muss dir einen Job anbieten. Das gilt für alle Betriebe mit mehr als 15 Mitarbeiter.

LG

Judith

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Super! Deine Antwort hat mir weitergeholfen. Ich bin eh nur 75 %-Kraft, also nicht vollzeit. Ich müsste dann also 8 Wochen vorher Bescheid geben.

Danke!

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Willst du denn nach 1,5 Jahren wieder Vollzeit arbeiten? Ansonsten 2 Jahre anmelden und reinschreiben, dass du voraussichtlich ab 1,5 Jahren Teilzeit in Elternzeit wiederkommen willst.

BIs auf Kleinstbetreieb hast du da nämlich ein Anrecht drauf.