Schlechtes Gewissen - Krankschreiben oder BV?! Bitte Hilfe!

Hallo ihr Lieben,

ich hab hier vor ein paar Tagen schonmal geschrieben. Ich hab mir den Ischiasnerv eingeklemmt und es wird immer schlimmer! Ich bin Ballettlehrerin und muss die ganze Zeit irgendwelche Verrenkungen vormachen. Mich ständig bücken und wieder aufstehen. Ist einfach körperlich schon harte Arbeit.
Mit dem Ischias ist das inzwischen die Hölle.
Jetzt hab ich aber ein megaschlechtes Gewissen. Wenn ich ausfalle und meine Chefin mein Lohn fortzahlen muss und eine Vertretung zahlen muss kann sie die Schule gleich schließen.
Wenn ich jetzt zum Arzt gehe und krankgeschrieben werde oder ein Beschäftigungsverbot bekomme. Muss sie dann meinen Lohn weiterzahlen, oder bekommt sie das von der Krankenkasse zurück?

Auch wenn der Gedanke daran scheiße ist, aber ich kann nicht mehr lange so weitermachen. Ich will sie aber auch nicht ruinieren. Kennt sich vielleicht jemand aus?

1. Würde ich dann eine Krankmeldung oder ein BV bekommen?

2. Müsste meine Chefin die Kosten für mich alleine tragen?

Danke für eure Antworten!

Salma, 14.Woche

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Hallöle,
soweit ich das weiß bekommst du in beiden Fällen die ersten 6 Wochen von deiner Chefin. Wenn du danach krankgeschrieben bist gibbet 60% von der KK, beim BV € 13/ Tag von der KK, der rest bis zum Netto von deiner Chefin.

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ich würde da garnicht überlegen!
krankengeld wird NICHT auf das elterngeld angerechnet! sprich, wenn du nur einen einen monat krankgeschrieben bist (und ischias dauert nun mal) werden dir nur 11 monate lohn berechnet, aber durch 12 geteilt und davon nur 67%. das macht einiges aus ... hab ein ähnliches problem, daher weiß ich das.
außerdem geht es um dich und dein baby, wenn es dir schlecht geht und du schmerzen hast geht es dem baby auch nicht gut. ich glaube eine bv ist durchaus gerechtfertigt ... mein rat: denk an dich und dein baby und nimm die BV!

lg
matell

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Uh verdammt. Das ist ja gar nicht gut... Dann beiß ich lieber noch irgendwie die Zähne zusammen. Ich kann doch nicht so ein A....loch sein.
Aber danke für die Antwort!

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Bei einem BV bekommt der AG 80% deines lohns von der KK zurück und kann somit eine vertretung einstellen.
Vermutlich bekommst du ein BV da deine arbeit mit zunehmender ss nicht leichter wird.
Ich habe auch schon seit 6. SSW ein BV bis zur Geburt, ich den kriege vollen lohn weiter und mein chaf hat ne vertretung.

Hoffe ich konnte helfen :-)

LG Sara mit Ü#ei 17+4

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Danke für eure Antworten! Nochmal eine Frage, kann ich den Arzt fragen ob er mir, falls er mich krankschreiben will, lieber ein BV gibt oder ist das blöd??
Ich will schon an mein Baby denken und das es ihm gut geht, das ist mir dann doch wichtiger als die Arbeit!

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erklär ihm was du machst und frag nach ner bv!

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du kannst es mal versuchen... bei meiner freundin hat es nicht geklappt da ihr FA gegen BV ist und alles immer sehr übertrieben findet.

Mein FA dagegen ist total auf meiner seite, kann aber auch daran liegen weil mein AG mir voll stress wegen der ss macht.

Ich würde es versuchen !!! Mehr als nein sagen kann es ja nicht.

Tipp: mach es etwas schlimmer als es ist, und sag immer wieder das du dir sorgen ums kind machts. manchmal kann das helfen.

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Vielen Dank für eure Antwort. Ihr habt mir sehr geholfen! Drück euch alle!

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Wegen des Ischias wirst du wohl kein BV bekommen. Das ist zwar schmerzhaft und nervig, aber es stellt ja keine Gefahr für dich oder das Kind dar. Von daher darf dir der Arzt eigentlich nur eine Krankmeldung ausstellen.

Bei einer Krankmeldung bekommst du 6 Wochen lang deinen Lohn von deiner Chefin weiter bezahlt und danach Krankengeld von der Krankenkasse. Da es sich bei Ischias aber um keine schwangerschaftsbedingte Krankheut handelt wird das Krankengeld bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt und es ist so, als hättest du in dieser Zeit gar kein Einkommen gehabt.

Aber bei deinem Beruf als Balettlehrerin an sich könnte ich ein Problem sehen.
Ich nehme an, der ist auch mit sehr viel/ausschließlich stehen zu tun?
Bei rein stehenden/gehenden Tätigkeiten darf eine Schwangere gemäß Mutterschutzgesetz nur noch bis zum 5. Monat voll beschäftigt werden. Danach nur noch maximal 4 Stunden pro Tag.
Deine Chefin muss dir also entweder einen anderen Arbeitsplatz zuweisen, oder deine Stunden bei gleichem Gehalt reduzieren (also ein Teil BV sozusagen). Wenn sei beides nicht kann, dann muss sie dir ein BV von sich aus aussprechen. Da bekommst du dann dein Gehalt voll weiter und deine Chefin bekommt das von der Umlagekasse wieder. Sie hat also eigentlich keinen finanziellen Ausfall.

Ansonsten frag mal bei der Gewerbeaufsicht nach, wie das mit deinem Beruf aussieht. Ggf. muss dir der AG auch früher schon (also vor dem 5. Monat) einen alternativen Arbeitsplatz zuweisen, bzw. ein BV ausstellen.
Das BV muss übrigens nicht zwingend von einem Arzt kommen. Auch dein AG kann es dir ausstellen.

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Hallo salma,

also ich würde mich für ein BV entscheiden. Bei einer Krankmeldung zahlt deine Chefin weiterhin dein Gehalt und beim BV bekommt sie deinen Lohn von der KK zurückerstattet und noch ein paar Prozent oben drauf.

Das weiß ich gaaaanz sicher weil ein guter Freund von mir bei der AOK arbeitet und sich damit auskennt.

Ich wünsch dir alles gute!


Kerstin mit #10.SSW und
Madita & Leo *08.09.09+