Student - Krankenversicherung - Elternzeit??

Guten Morgen :-)
Also ich bin ja studentisch krankenversichert und frage mich ob ich dann ab der Geburt oder eventuell auch schon ab Mutterschutz von der Beitragspflicht bei der Krankenkasse befreit bin? Des Weiteren, weiß vielleicht jemand wer das Elterngeld in den ersen 2 Monaten zahlt? Bei Berufstätigen ja der Arbeitgeber, aber bei Studenten???

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Ach ich bin doch nicht die einzige schwangere Studierende hier ;-)

Also in der Broschüre zum Elterngeld (http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Elterngeld-und-Elternzeit,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf) steht auf S. 25:

"Wie ist die Krankenversicherung während des Bezugs von Elterngeld und Elternzeit geregelt?

...

Für versicherungspflichtige Studentinnen und Studenten besteht die Beitragspflicht fort, wenn sie immatrikuliert bleiben. Entsprechendes hat das Bundessozialgericht entschieden."

Das heißt, wenn du weiterhin eingeschrieben bleibst, dann musst du deinen Eigenbetrag weiterhin zahlen. Bei Beurlaubung sieht's, glaub ich, anders aus...

Da du in den ersten 8 Wochen nach der Geburt noch im Mutterschutz bist, zahlt das Mutterschaftsgeld die Krankenkassen oder/und anteilig der Arbeitgeber. In wieweit du Anspruch darauf hast, musst du bei deiner Krankenvz nachfragen.

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Bin auch Studentin ;-)

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Hab bei meiner Krankenversicherung nachgefragt, die wissen nix davon, dass sie die 8 Wochen Elterngeld zahlen sollen :-( also bekomme ich Elterngeld erst nach den 8 Wochen?! Ich werd wohl nochmal beim Bundesverwaltungsamt anrufen müssen, echt zum kotzen, eigentlich steht einem ja dann fast nix zu und Versicherung muss auch weiter gezahlt werden...

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hi, du kriegst kein elterngeld soweit ich weiss, sondern alg 2. beitragspflicht wird nicht aufgehoben. schau mal hier
http://www.studentenwerk-berlin.de/bub/sozialberatung/studieren_mit_kind/index.html
die bröschüre studieren mit kind kann ich dir ans herz legen. da steht alles zu den geldern drin.

lg
bb

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mit alsg2 anstelle stimmt nicht, elterngeld erhält man auch als studentin!!!! jeder erhält immer mindestens den sockelbetrag von 300 euro, egal ob man bisher ein einkommen hatte oder nicht... das sollte in der broschüre aber eigentlich auch drin stehen! ;-)
ich selbst bin auch schwangere studentin :-) und habe mich das mit der beitragspflicht auch schon gefragt, werde diese ganzen fragen im neuen jahr mal bei meiner krankenversicherung erfragen.
viele grüße,
claudi + #ei 11.ssw

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ajo, stimmt. bin auch schwangere studentin und noch ein bisschen im antragschaos verloren. danke für die korrektur!
wo beantragt man denn elterngeld wenn man ein urlaubssemester nimmt?

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