Bin verwirrt, Mutterschaftsgeld bei 400 Euro Job.

Hallo,

da nun die Frage von Mutterschaftsgeld hier schon aufgekommmen ist. Und ich gerade mein Elterngeld ausgerechnet habe, womit ich nicht gerechnet habe mehr als 300 Euro zu bekommen. Bin ich sprachlos, weil ich damit nicht gerechnet habe. :-)

Aber nun wie ist es wenn wir 14 Wochen im Mutterschutz stehen. Wir 400 Euro Leute bekommen ja einmalig 210 Euro aber zahlt der AG auch nicht anteilig was dazu? Und wieviel wäre denn das?

Da ich noch zur Zeit BV habe, hieß das ich auch während der BV mein Durschnittsgehalt weiter. bekomme Hoffe das ist richtig, warte ja schon ob es überwiesen wird Ende des Monats. #gruebel

Wer kann mich da aufklären?

Danke im vorraus.

LG Netti
bin gleich off, antworte aber auf alle Fälle.

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hier kannst du alles nachlesen und auch anrufen, falls noch fragen offen sind:

http://www.minijob-zentrale.de/nn_112212/DE/2__AG/5__arbeitgebervers/InhaltsNav.html?__nnn=true

lg lily

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Danke die Seite habe ich gelesen, steige da nicht durch.

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als minijobber bekommst du gleich ab geburt elterngeld. für die wochen vor geburt bekommst du mutterschaftsgeld, wenn du selbst versichert bist. bist du familienversichert, kriegst du die 210 euro von der bundesknappschaft und 0,33 pro tag vom AG.

steht auch alles da:
"Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld entspricht dem Differenzbetrag zwischen dem Mutterschaftsgeldhöchstanspruch für die Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (13 Euro je Kalendertag) und dem durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelt der Arbeitnehmerin. Einmalzahlungen, wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld, bleiben unberücksichtigt. Die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen kommt daher nur bei Frauen zum Tragen, die regelmäßig ein Nettoarbeitsentgelt von mehr als 390 Euro im Monat erhalten. Bei einer Minijobberin, die monatlich 400 Euro verdient, beträgt der Zuschuss im Regelfall 0,33 Euro je Kalendertag."


lg lily

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Können Mini-Jobberinnen das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse erhalten?

Nein. Nur wer ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis (mindestens also einen "Midi-Job", siehe unten) ausübt, erhält von seiner Krankenkasse ein kalendertägliches Mutterschaftsgeld von 13 Euro. Dieses wird in der so genannten Mutterschutzfrist - sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung - gewährt. Insgesamt kommen dabei mindestens 1287 Euro zusammen.

Das Mutterschaftsgeld steht Arbeitnehmerinnen jedoch nur zu, wenn sie persönlich Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Eine Familienversicherung über den Ehepartner zählt dafür nicht. Statt des Geldes von der Krankenkasse gibt es für Mini-Jobberinnen nur das niedrigere Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt. Dieses zahlt auf Antrag einmalig 210 Euro.


Stand mal in einem längeren Bericht in der SZ:
http://www.sueddeutsche.de/jobkarriere/252/339098/text/

LG

Gabi

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Hallo,

danke dir. Also brauche ich damit nicht zu rechnen, schade. Aber gut dann habe ich es irgendwo mal falsch aufgeschnappt.

LG Netti

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Du kriegst natürlich einen Zuschuss vom AG, aber da der ja erstmal 13 Euro pro Tag abzieht (weil es für ihn egal ist, wie du versichert bist und ob du die bekommst oder nicht), bleiben da ca. 60 Euro für den kompletten Mutterschutz übrig ;)

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