Krankenkasse verweigert Mutterschaftsgeldzahlung

Krankenkasse verweigert Mutterschaftsgeldzahlung bei ALG I und rückwirkender Beantragung 10 Wochen nach der Entbindung

Hi hallo,
ich hab ein gewaltiges Problem:

Ich war bereits beim Feststellen der Schwangerschaft ALG I Empfängerin. Das Geld wurde zum Eintritt der Mutterschafts Schutzfrist mit einem Aufhebungsbescheid des Arbeitsamtes eingestellt - und mein Anspruch ruht vorerst, mit dem Vermerk auf Mutterschaftsgeld welches nun zu beantragen wäre.

Ich lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (er bekommt ALG II), dementsprechend wurde ihm ab dato auch dieses und ja de facto fehlende Geld trotzdem angerechnet.

Mein Kind ist nun bereits geboren und ab da beginnt der Spass: Wir haben nun also Antrag auf Mutterschaftsgeld bei der Krankenkasse gestellt.

1.)Nun teilte die Krankenkasse zunächst mit, das Arbeitsamt hätte ohne irgendeine Grundlage die Zahlungen eingestellt. Bei Klärung vor Ort kam heraus, NEIN das Arbeitsamt hatte aufgrund des kopierten Mutterpasses und dem dort notierten voraussichtlichen Geburtstermines den Eintritt des Mutterschutzes errechnet und somit zu diesem Zeitpunkt die Leistungen eingestellt.

2.)Aber der Krankenkasse fehle nun noch die gelbe Bescheinigung (eigentlich nur für den Arbeitgeber), und ohne diese ginge nichts, diese müsse doch bei Arbeitsamt auch vorgelegt werden.
Bei Rückfragen bei Arbeitsamt teilte man uns dort belustigt mit, dass so etwas nur bei Beschäftigeten von Nöten sei, dafür hätte ich ja den Aufhebungsbescheid erhalten. Aber man kopiere mir eben diesen gerne noch einmal.

3.)Somit wendete ich mich an den Gynäkologen der mich in der SSW betreut hatte. Und dort bekam ich diese Bescheinigung - obwohl total unnötig, wie man uns auch dort belustigt und offensichtlich irritiert mitteilte.

4.)Nun stellte die Krankenkasse fest dass mein Kind ja einige Tage später geboren wurde, als voraussichtlich berechnet. Somit sei klar dass ich ja gar nicht versichert gewesen sei und ich sowieso keinerlei Anspruch auf Mutterschaftsgeld hätte. Außerdem sei ich ja zum Beginn des Mutterschutzes ALG II Empfängerin gewesen, und die haben eh keinen Anspruch......... #zitter #schwitz

Hat Jemand da vielleicht ähnliche Erfahrungen oder kennt sich etwas besser aus? ????#augen #kratz

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Das mit der Geburt nach errechnetem Termin ist ja mal Quatsch. Kommen bei deren Versicherten sonst alle Kinder am Stichtag oder wie?

Wenn du zum Zeitpunkt des Mutterschutzbeginns ALG2 Empfängerin warst meine ich auch du hättest keinen Anspruch.Mutterschutzgeld gibt es nur wenn du gearbeitet hast.

LG

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http://www.mutterschaftsgeld.de/

Da steht genau ob du was bekommst oder nicht.

LG

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Hallo,

also bei meiner letzten SS war ich auch bei ALG I. Ich habe ca. 7 Wochen vor ET mir diese Bescheinigung vom FA geben lassen und bin damit zur KK. Die haben das mit dem AA geregelt. Sie haben dene mitgeteilt ab wann MuSchu ist und auf das Datum hin habe ich einen Aufhebungsbescheid bekommen. MuSchuGeld wurde aus den Angaben vom AA errechnet.

Warum hast du das erst nach der Geburt beantragt? AA wird wie ein normaler AG gehandhabt, nur das du das ganze MuSchuGeld von der KK bekommst.

Wärst du ALG II Empfängerin gewesen, dann hättest du tatsächlich keinen Anspruch. Aber du hättest ja noch länger ALG I bekommen, somit geht dies nahtlos über.

Das AA hätte die Zahlungen erst mit dieser Bescheinigung bzw. wenn sich die KK meldet einstellen dürfen. Denn im Mupa ist nur ein vorläufiger Termin. Also ein "Anhaltspunkt".

Hoffe ich konnte dir etwas helfen. So wird es diesmal bei mir wieder laufen. 7 Wochen vor ET Bescheinigung holen, damit zur KK und alles nimmt seinen Lauf - normalerweise.

LG kuebi

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Das Üroblem ist ganz klar. Wenn erst nach der Geburt Mutterschaftsgeld beantragvt wird, wird nicht der VET sondern der tatsächliche ET genommen.
Da ´das Arbeitsamt die Leistung aber schon eingestellt hat, warst du nicht versichert und bist somit nicht berechtigt Mutterschaftsgeld zu erhalten. Nun muss sich das AA was einfallen lassen, denn die dürfen erst nach der Bescheinigung von der KK eigentlich einstellen.

Aber verursacht hast du das Theater, weil du dich nicht rechtzeitig drum gekümmert hast. Wenn du aber einen guten Grund hast, dann sollte eine Bescheinigung darüber eigentlich reichen!

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Hallo ihr lieben,

erst einmal vielen lieben Dank für die Antworten. Das hat mir schon sehr viel weitergeholfen.#danke

Heute war ich beim Arbeitsamt - die haben mir nun einen Gesetzesauszug kopiert...welcher besagt dass ich nur aufgestocktes ALG I erhalten habe - also der Mutterschaftsgeld Anspruch besteht weiterhin.
Darüber hinaus habe ich eh noch ruhenden Anspruch auf ALG I. Ferner bekam ich eine Kopie der Versicherungszeiträume die das Arbeitsamt für mich versichert hatte.

Daraufhin war ich dann nun wieder bei der Krankenkasse (ich glaub die fangen schon an mich zu hassen :D). Dort teilte man mir nun mit, ich müsse zum Einen abklären, dass ich keinerlei Hartz4 Gelder bezogen hätte (denn sowohl das Arbeitsamt als auch die ARGE haben mich offensichtlich versichert - also doppelt) und zum Anderen müsse das Arbeitsamt den Berechnungszeitraum für den Mutterschutz vordatieren.

Gestritten wird hier um die zwei Tage die mein Kind später geboren wurde. Ich glaube da ich ja keine gelbe Bescheinigung hatte - damals - hat das Arbeitsamt keine Rückmeldung bzw. kein OK für den Mutterschutz von der Krankenkasse bekommen. Deshalb beziehen die sich jetzt auf den tatsächlichen Geburtstag.

Ich weiß selbst dass ich da nicht ganz unbeteiligt bin an diesem ganzen Chaos. Ich wußte es echt nicht besser...und letzten Endes bringt mich diese Erkenntnis und auch Vorwürfe in dieser Richtung ja leider auch nicht weiter.

Kann und wird das Arbeitsamt denn nun den Aufhebungsbescheid um zwei Tage nach hinten datieren, so dass der Beginn des Mutterschutzes bei der Krankenkasse und beim Arbeitsamt dann auf den selben Tag fällt?