Väterzeit-Pflicht 2 Monate! Grrrr

Hallo zusammen

kürzlich erst habe ich erfahren,dass der Vater entweder mind. beide Monate oder gar keine Elternzeit nehmen MUSS! Das ist wohl seit Januar diesen Jahres so geregelt. Vorher konnte man auch nur 1 Monat nehmen.

Bei der Elterngeldstelle des Kreises sagt man mir,ansonsten würde gar kein Monat Elterngeld (Mann)genehmigt! Das ist doch eine Sauerei,weil es doch eh freiwillig ist und außerdem eine Frage des Geldes!

Ja, man könne ja durchaus z.B. den 1. und den 12. Lebensmonat beantragen, damit nicht zwei Monate nacheinander weniger Lohn kommt. Aber auf die Frage,wie es denn mit dem Kündigungsschutz aussieht,der ja sonst ab Antrag nur 7 Wochen bis Elternzeit gilt und in diesem Beispiel 10 Monate dazwischen liegen, konnte er mir auch keine Antwort geben!
Zumindest habe ich es so verstanden,dass man(n) schon beide Monate sofort angeben muss beim Antrag.Oder gilt das nur für E-geld, nicht für die E-zeit beim AG?

Wie macht ihr das? Oder habt ihr andere Infos?
Hoffentlich könnt ihr verstehen,was ich meine#kratz
LG Silvia

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Also ich finde das Thema auch sehr kompliziert. Wir denken auch grade darüber nach, wie wir es am besten machen. Zur zeit planen wir, dass er direkt sie ersten zwei Monate als E-Zeit und als E-Geld nimmt und wir somit noch relativ normal gesetzt sind vom Geld her, da ich ja die ersten zwei Monate (bzw 8 Wochen) noch Mutterschaftsgeld bekommen müsste. Und da wir in etwa gleich verdienen wäre es somit keine Einbuße. Allerdings steht auch in den infos, dass die ersten Monate auf jeden Fall auf die Mutter gehen, andererseits darf man beide ja auch gleichzeitig nebeneinander nehmen... oder so...#kratz

Natürlich weiß ich nicht, ob das bei dir anders ist. Grundsätzlich besteht in der Zeit selber glaube ich Kündigungsschutz, aber danach könnte dein Mann natürlich ganz normal gekündigt werden. Ebenso dumm ist es, wenn dann der Vertrag als Zeitvertrag einfach ausläuft. Grundsätzlich sollte der AG einverstanden sein, sonst wird man glaube ich nicht mehr glücklich in der entsprechenden Firma.

Deswegen mal schauen, weiß auch noch nicht so genau, wie eir es den nun machen werden... #augen

GlG
Sumselbiene (30.SSW)

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also das ganze väterzeit zu nennen finde ich schonmal blöde weil bei uns ist es genau umgekehrt. mein mann geht mindestens ein jahr und ich evtl. die zwei monate...

zum kündigungsschuzt weiß ich nur, dass dir gesetzlich kein nachteil aus elternzeit entstehen darf...

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Es heißt ja auch nur bei einigen Vätermonate, der Gesetzgeber spricht von Partnermonaten! Ist also eine Volksverdummung des Volkes ;)

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Der Vater kann auch einen Monat nehmen, aber dann zählt er nicht als Partnermonat. Áls Partnermonat müssen es eben mindestens 2 sein, ansosnten kriegt er einen und du nur 11!

Und nein beim AG musst du dich für die nächsten 24 Monate festlegen, beim Elterngeld musst du dies nicht verbindlich sagen vorher!

Kündigungsschutz besteht dazwischen nicht!

Wenn die Menge des Geldes das Problem ist, empfehle ich elternteilzeit, da hat das Kind mehr davon als wenn der Vater gar nicht zu Hause bleibt!