Ermittlung Mutterschaftsgeld

Ich habe eine Frage an Expertinnen:

Mein Mutterschutz beginnt am 20. August.
Welcher Zeitraum wird exakt zur Ermittlung des Mutterschaftsgeldes herangezogen. Es heißt überall die letzten 3 Monate.

Sind das dann bei mir Juni, Juli und August oder Mai, Juni oder Juli?

Herangezogen werden ja wohl die entsprechenden Nettogehälter in dieser Zeit. Ich verstehe es nun so, dass sowohl das Urlaubsgeld (bei mir jetzt im Juli), als auch noch Überstunden (die bei mir mit der August-Abrechnung) ausbezahlt werden), also mit einfließen.

Ist das alles so korrekt?

Wenn der August nicht zur Berechnung herangezogen wird, wäre es ja wohl schlauer von mir mein dickes Überstundenpolster jetzt noch im Juli auszahlen zu lassen, oder?

HILFE!!!!
EILT!!!

DANKE!!!

dodo

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Die Überstunden zählen bei der Berechnung mit ein. Bei dem Urlaubsgeld würde ich eher auf nein tippen, bin mir aber nicht sicher.

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Mh, ich glaube du verwechselst da was, kann das sein?
Du bekommst einfach 6 Wochen vor der Geburt sowie 8 Wochen nach der Geburt 13 Euro am Tag von deiner Krankenkasse, und den Rest zu deinem Nettogehalt bezahlt dein Arbeitgeber. Das war´s!! Zuschläge wie Urlaubsgeld und Überstunden etc. haben mit dem Muschu-Geld nix zu tun.

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Hallo dodo, ich habe mal gegoogelt und hoofe das es dir hilft: Für die Zuschusshöhe ist das Nettoarbeitsentgelt maßgebend, das die Arbeitnehmerin in den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten (bzw. dreizehn Wochen) vor Beginn der Schutzfrist erzielt hat, und zwar einschließlich etwaiger Überstundenvergütungen.

Zur Ermittlung des kalendertäglichen Betrages ist das Nettoarbeitsentgelt der letzten drei Monate durch 90 (bei Wochenlohn durch 91) Tage zu teilen. Wird das Entgelt nach anderen Zeiteinheiten als nach Monaten (oder Wochen) bemessen, ist das Nettoarbeitsentgelt des Ausgangszeitraums grundsätzlich durch die tatsächliche Zahl der Kalendertage zu dividieren.Beispiel:

Beginn der Schutzfrist 20.9.; das Arbeitsentgelt ist nach Stunden bemessen.Nettolohn Juni 1.550 EUR
Juli 1.450 EUR
August 1.500 EUR
Gesamt 4.500 EUR

Nettolohn täglich (4.500 EUR : 92 Tage) 48,91 EUR
Mutterschaftsgeld - 13,00 EUR
Zuschuss des Arbeitgebers kalendertäglich 35,91 EUR



LG Caro

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Hallo Caro,
das bedeutet dann ja wirklich, dass die Ü'Stunden, die dann erst im August abgerechnet werden, bei der Berechnung durch die Lappen gehen, richtig?

Hmmm, mal sehen, ob ich das noch drehen kann. Wäre ja schön dumm, oder?

Aber lieben lieben Dank schon mal für die Hilfe!!!#liebdrueck
dodo

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Hallo :-)!
Ich gehe am 22.8. in den MS, die Gahälter (netto) aus Mai, Juni und Juli werden angerechnet. Einmahlzahlungen wie Prämien oder bei mir Fortbildungszuschuß werden nicht einbezogen, weil es eine Einmahlzahlung für den jeweiligen Monat ist ( steht leider auch so im MSGesetz). Ich habe mich auch letzte Woche mit meiner Personalabteilung lange hingesetzt.
Alles Gute,
Maus