Elterngeld, wenn Kind am 31. o. 01. eines Monats geboren wird?

Hallo,

wie berechnet sich das Elterngeld, also welche Zeit ist relevant, bei folgenden Varianten:

ET 08.09.09

Variante 1:
z.B. tatsächlicher Geburtstag: 26.08.09

Variante 2:
z.B. tatsächlicher Geburtstag: 01.09.09

Bei Variante 1 gehe ich davon aus, dass für die Berechnung die Gehaltsmonate Juli 08-Juni 09 (da ab 28.07.09 Mutterschaftsgeldbezug, was ja nicht zur Berechnung herangezogen wird) relevant sind. Aber wie ist es bei Variante 2? Dadurch, dass das Kind ja im Monat vorher (wenn auch nur 1 Tag) geboren wird, ändert sich da der berechnungsrelevante Zeitraum?

Kurz: Ändert sich durch einen früheren tatsächlichen Geburtermin, die für die Elterngeldberechnung relevante Zeit vor der Geburt?

Ich steh grad glaub ich mächtig am Schlauch.... #kratz

Danke


Nadine (die "nur" #schwitznoch 88 Tage bis ET hat) mit Baby #baby mit Lennox Louis, genannt Lenny unterm #herzlich

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...blödsinn... natürlcih meinte ich Variante 2 im 2. Absatz und nicht Variante 1...

2

Hallo,

das Elterngeld wird auf 12 Monate berechne und du erfährst dann, was du pro Monat bekommst. Da ja nun nicht alle Kinder am 1. eines Monats zur Welt komme, wird das dann Tag genau berechnet, so dass es Endeffekt wieder hinkommt.

Viele Grüße
manonne

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Hallo,

nein, da hab ich mich wohl ungünstig ausgedrückt. Das Elterngeld wird sicherlich anhand der 12 Monate vor Geburtstag errechnet, aber ja nicht taggenau gesplittet. Deswegen wollte ich wissen, ob nun bei Geburt im August andere Monate vorher als Berechnunggrundlage herangezogen werden, oder ob es bei Juli-Juni bleibt, also vom eigentlichen ET unter Anrechnung des Mutterschutzgeldes...

Ich glaub das ist auch wieder nicht verständlich ausgedrückt #schwitz, aber momentan ist echt der Wurm drin. Schwangerschaftsdemenz ist ja eines, aber das ... #schock kenn ich so auch noch nicht.

Dank dir trotzdem


Nadine

4

Hallo,

die Demenz kenne ich ich - habe heute auch 4 mal tragisch versagt. Mein Mann meinte schon ich sei wohl etwas durcheinander.

Also es werden zur Berechnung die letzten 12 Monate herangezogen.

Aber wenn du vorher im Mutterschutz gewesen bist und davon gehe ich nun mal aus, dann werden diese Monate nicht genommen, sondern die entsprechende Zeit davor.

Kommt dein Kind also 8 Wochen zu früh, dann warst du noch gar nicht im Mutterschutz. Kommt dein Kind 4 Wochen zu früh, dann wird dieselbe Zeit genommen wie bei einer Geburt 1 Woche nach dem Termin, da du ja nur bis zu ein und dem selben Tag gearbeitet hast.

Wenn du krankgeschrieben warst (schwangerschaftsbedingt) und dadurch nur noch Krankengeld bekommen hast, dann werden auch diese Wochen nicht mitgerechnet, sondern wiederum die Zeit davor.

Wenn du schon innerhalb dieser Monate Elterngeld bekommen hast, dann werden wiederum die Monate davor als Berechnungsgrundlage genommen.

Ich hoffe, dass ich in meiner momentan etwas verwirrten Situation deine Frage richtig verstanden und beantwortet habe, so dass du es in deiner etwas verwirrten Situation auch verstehst ;-)

Ich bilde mir ein, dass es nach der Geburt immer wieder besser wird - kann auch sein, dass man es einfach irgendwann nicht mehr merkt....

Alles Gute
manonne

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