Wiedereingliederung in Schwangerschaft

Hallo,

ich habe ein paar Fragen zu einer Wiedereingliederung, vielleicht kennt sich jemand ein wenig damit aus.

Ich bin in der 17. SSW und habe schon einen Sohn von 5 Jahren.
Ich war jetzt 2 Wochen krank geschrieben, hatte einen sogenannten Schwächeanfall höchstwahrscheinlich aufgrund meines stressigen Arbeitstages (12 h außer Haus, ich arbeite tgl. 8,5 h zzgl Arbeitsweg und Kita).

Mein Arzt hat es für besser befunden, meine Arbeitszeit herunter zu regeln auf 5 h / Tag zu meinem und des ungeborenen Kindes Wohl. Er meinte das können wir nach einer Krankschreibung in Form einer Wiedereingliederung machen.

Jetzt meine Frage:

- Wer übernimmt die Kosten, die KK oder der Arbeitgeber ?
- Geht das denn nach nur 2 Wochen Krankschreibung oder bekommt man da Probleme mit der Krankenkasse ?

Ich habe jetzt ein wenig Angst dass die Kasse nicht zahlen möchte und ich nur die 5 h/ Tag von meinem Arbeitgeber gezahlt bekomme.

Kann mich vielleicht jemand etwas beruhigen ?

Vielen Dank schon mal und liebe Grüße, p.m.

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Hallo,

also wenn dein Arzt sagt, dass du nur noch 5h arbeiten kannst, dann ist das ein Teil-Beschäftigungsverbot. In diesem Fall bekommst du natürlich weiterhin dein volles Gehalt.

LG

Judith

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Hallo!
Ich hab eine Wiedereingliederung in der SChwangerschaft mitgemacht. Allerdings war ich zuvor 8 Wochen krankgeschrieben, aber wie auch immer: ich habe mit 4 Stunden wieder angefangen und hab dann langsam auf 8 Stunden gesteigert. Die Zahlung lief so: die tatsächlichen Stunden, die ich im Büro war, zahlte der AG, den REst die KK so dass ichunterm Strich mein normales Gehalt bekommen hab.

Ich denke, wenn dein Arzt das so festlegt, sollte die KK auch mitspielen. Ist ja auch in deren Sinne, denn die Alternative wäre doch, weiter krank geschrieben zu bleiben, oder?

Und wenn´s über die Wiedereingliederung nicht klappt, kann dein Doc dich doch auch "rausnehmen", es gibt viele Berufe, in denen Schwangere nicht oder nur wenig arbeiten dürfen - da hast du meines Wissens auch keine finanziellen Einbußen. Ich glaube das heißt Beschäftigungsverbot...

Ich drück dir die Daumen!

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Ach ja: Sinn der Wiedereingliederung ist es, in absehbarer Zeit wieder "voll" zu arbeiten - wäre das denn überhaupt im Sinne des Arztes und in deinem Sinn?

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Hallo,

vielen Dank für deine Antwort.

LG, p.m.

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