darf ich auf die Leiter steigen????

Hallo zusammen, hab mal ne Frage.
Ab Montag gehe ich wieder arbeiten und werde meinem AG mitteilen das ich schwanger bin.
Da ich im Lager arbeite muss ich täglich auf die Leiter steigen. (2 tritt oder 3 tritt)
Eine bekannte sagte mir nun das ich das in der Schwangerschaft auf keinen Fall machen darf!!!
Stimmt das?
Danke für eure Antworten
Liebe Grüße
Clana (12.SSW)

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Hallo,

wo kommen eigentlich immer diese Ammenmärchen her?
Was deine Bekannte behauptet ist Quatsch!

LG

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Hi,

und warum nicht?? Das hat sie Dir bestimmt nicht gesagt, oder?!?

Klar ist die Gefahr da, dass Du einen Fehltritt machst und runterdonnerst. Aber da ist die Gefahr auch nicht grösser, als wenn Du nicht schwanger bist.

Ich weiss nicht, wie oft ich in den letzten 35.SSWochen auf irgendwelche Leitern gekrabbelt bin. Mal Vorhänge gewaschen, dann den Gang gestrichen, im Garten irgendwelche Äste abgesägt.... mit Max auf seinen Kletterturm gekrabbelt.....

LG
Caro mit Max 4,5 Jahre und Lara inside 36.SSW

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ich denke, solange du deine füße sehen kannst, ist es doch in ordnung.

mir sagte mal jemand, ich dürfte kein auto mehr fahren und kein joghurt essen ! OK, beides gleichzeitig mache ich auch nicht:-p

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Wie? Beides gleichzeitig machst du nicht? Sowas! Skandal!
;-);-);-)

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Hallo,

was ist das denn für eine These??? #kratz
Also ich bin auch schwanger, und steige ständig auf der Leiter rum, zum putzen, zum streichen (neues Kinderzimmer)...

Du solltest halt aufpassen, dass Du nicht runterfällst.;-)

Gruß
Nicole

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hi,

ich wohne im 2.og ohne aufzug. da bleibt einem ja nix anderes übrig als stufen hoch und runter zu steigen;-) mein sohn hat letzte woche ein laufrad geschenkt bekommen. alleine kann er die treppe noch nicht bewältigen, heißt, kind an der hand, laufrad in der anderen, einkäufe über der schulter und babybauch vorne dran und hoch geht´s die stufen. schlecht wäre es nur, wenn du schwindel bekommst wegen dem kreislauf.

*lg*

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Hi,

ich würde das mal mit Eurem Arbeitgeber absprechen. Natürlich besteht die Gefahr, dass Du runterfällst und das könnte evetnuell bei Euch in der Unfallvorschrift(oder wie das heißt) notiert bzw geregelt sein.

Ich steige zwar auch immer mal wieder auf den Stuhl, die Leiter oder oder oder aber eben nicht jeden Tag und jetzt mit Bauch ist mir da auch hin und wieder etwas mumlig.

Im Lager ist relativ, denn das Gewicht was Du heben darfst ist genauso begrenzt.

Liebe Grüße von Kristin

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Hallo! Ich bin Arbeitgeber, und hier in Österreich besagt der Arbetnehmerschutz für besonders Schutzbedürftige(darunter fallen Schwangere und Jugentliche) dass wir keine SS auf Leitern steigen lassen dürfen. Fällt unter:
Arbeiten mit besonderer Unfallgefährdung
Hier alles zum Thema lg Spa of hair

Schwer heben, Stress und gefährliche Arbeiten – all das schadet einer schwangeren Frau und dem ungeborenen Kind. Deshalb sind derartige Tätigkeiten für Schwangere verboten. Grundsätzlich verboten sind schwere, körperliche Arbeiten. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsinspektorat darüber, welche Arbeiten gesundheitsgefährdend und somit verboten sind.

Die häufigsten gesundheitsgefährdenden Arbeiten


Heben und Tragen schwerer Lasten
Arbeiten, die überwiegend im Stehen verrichtet werden
Arbeiten mit gesundheitsgefährdenden Stoffen, Strahlen, Staub oder Dämpfen
Arbeiten, die unter Einwirkung von Hitze, Kälte oder Nässe ausgeführt werden
Arbeiten, bei denen die Gefahr einer Berufserkrankung besteht
Arbeiten unter Zeit- und Leistungsdruck
Arbeiten auf Beförderungsmitteln
Arbeiten mit besonderer Unfallgefährdung
Verbot der Nachtarbeit
Als werdende oder stillende Mutter dürfen Sie keine Nachtarbeit leisten, abgesehen von einigen zugelassenen Ausnahmen. Die Zeit der Nachtarbeit geht von 20 Uhr bis 6 Uhr.

Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Verkehrswesen, bei Musik- oder Theateraufführungen oder bei Krankenpflegepersonal. Werdende und stillende Mütter, die in diesen Branchen beschäftigt sind, dürfen bis höchstens 22 Uhr arbeiten. Im Anschluss an die Nachtarbeit müssen sie eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden haben.
Außerdem kann das Arbeitsinspektorat die Arbeitszeit für Frauen, die in nicht-mehrschichtig geführten Gastgewerbebetrieben tätig sind, im Einzelfall bis 22 Uhr ausdehnen.


Finanzieller Nachteil durch Beschäftigungsverbot
Durch die Beschäftigungsverbote darf einer Dienstnehmerin kein finanzieller Nachteil entstehen. Laut Mutterschutzgesetz muss die Dienstnehmerin trotz der Änderung bzw. Einschränkung ihrer Beschäftigung das Entgelt erhalten, das dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Änderung der Beschäftigung entspricht.


Sonn- und Feiertagsarbeit
Grundsätzlich dürfen werdende oder stillende Mütter an Sonn-und Feiertagen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen gibt es beispielsweise im Gastgewerbe, in Betrieben mit ununterbrochenem Schichtwechsel oder bei Musik- und Theateraufführungen. Das Arbeitsinspektorat kann im Einzelfall weitere Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsarbeitsverbot bewilligen.
Nach der Sonntagsarbeit hat die Dienstnehmerin in der darauf folgenden Woche Anspruch auf eine mindestens 36 Stunden dauernde Wochenruhe. In der Woche nach der geleisteten Feiertagsarbeit muss die Dienstnehmerin eine mindestens 24 Stunden dauernde ununterbrochene Ruhezeit im Anschluss an eine Nachtruhe einhalten können.


Überstunden
Werdende oder stillende Mütter dürfen keine Überstunden machen. Die tägliche Arbeitszeit darf keinesfalls 9 Stunden bzw. die wöchentliche Arbeitszeit keinesfalls 40 Stunden übersteigen. Bei dieser Regelung gibt es keinerlei Ausnahmen, auch nicht durch das Arbeitsinspektorat.


Ausruhen während der Arbeit
Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, ist ihr Körper in dieser Zeit nicht so belastbar wie sonst. Deshalb darf sie sich auch während der Arbeitszeit hinlegen und ausruhen. Der Arbeitgeber muss ein geeignetes Bett oder eine Liege bereitstellen. Wie oft und wie lange sich die Arbeitnehmerin ausruht, liegt in Ihrem Ermessen. Die Ruhezeit gilt als reguläre Arbeitszeit und muss auch als solche bezahlt werden. Legt sich die Arbeitnehmerin allerdings in einer unbezahlten, im vorhinein festgelegten Pause hin, wird diese Ruhezeit nicht bezahlt.
Wenn eine Arbeitnehmerin stillt, hat sie überdies Anspruch auf bezahlte Freizeit zum Stillen des Kindes. Diese Zeit beträgt maximal 90 Minuten pro Tag.


Zigarettenqualm in der Firma
Seit 1.1.2009 dürfen werdende Mütter in Räumen, in denen sie der Einwirkung von Tabakrauch ausgesetzt sind, nicht mehr arbeiten. Dies gilt nunmehr auch für Beschäftigte im Gastgewerbe.