Muschu- Gesetz ab 5. Monat

Ab dem 5. Monat darf man ja laut Gesetz darf man ja nicht im dauerhaftem Stehen arbeiten. Ich glaube mal gehört zu haben, dass man 4 Stunden stehend arbeiten darf.
Jetzt zu meinen Fragen.
1. Ab dem 5. Monat ist also ab der 16. Woche?
2. Nach den 4 Stunden, reicht es wenn man dann eine Pause im sitzen macht? Und wie lange müsste dann die Pause sein? Oder macht man dann Feierabend. Habe gehört, dass Teilschichten auch erlaubt sind.
Hoffe ihr könnt mir da helfen.
LG Isa + #ei (13+3)

1

Nee, ab der 20. SSW :-)
Hmm, wie das aber genau mit den pausen ist...wie lange die sein müssen wiess ich auch nicht....

2

Tja, also, ich weiß es juristisch nicht, aber wenn da "ab dem 5. Monat" steht, dann ist das nach dem 4. Monat, also nach 16 Wochen.
Seh ich also wie Du.

3

Ah, hier steht es im Text: NACH dem 5. Monat.

http://bundesrecht.juris.de/muschg/__4.html

nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,


"ständig stehen" sehe ich so, daß da durchaus kleine Pausen dabei sein können, aber eben hauptsächlich gestanden wird, wie zum Beispiel oft im Einzelhandel hinter der Kasse.

4

Also ich arbeite den ganzen Tag im Stehen (Gastronomie). Also darf ich nur 4 Stunden wahrscheinlich arbeiten und dann gehe ich nach Hause?
In meinem alten Betrieb musste die Schwangere nur alle 4 Stunden Pause machen.
Ach blicke da nicht mehr durch.

6

Zitat:
"(2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden "

"nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet,"


"dürfen nicht beschäftigt werden" klingt für mich nach Berufsverbot, nicht Teilzeit. Ich würde bei Krankenkasse UND Gyn. nachfragen und mir das schriftlich geben lassen. Wenn Du kannst, kannst Du dem AG eine Alternative anbieten, sonst soll der sich eine ausdenken oder Du bist eben freigestellt. Nicht nach 4 h, sondern generell. So seh ich das.

weiteren Kommentar laden
5

in österreich ist ab der 24 SSW die Arbeit im Stehen in eine sitzende Tätigkeit zu tauschen. ZB bei uns Friseuren gilt das sitzen auch wenn man am Schneidehocker arbeitet. sollten die 4 Std stehenschon erreicht sein muss der Arbeitnehmer nach Hause geschickt werden. Auch pausen müssen möglich sein. Die SS hat Anrecht, sich jederzeit zurückzuziehen und ein kleines Nickerchen machen zu können. Es muß eine Ruhemöglichkeit eingerichtet werden!!! ab Bekanntgabe der SS!!!!