BV im Pflegeberuf. Schichtzulagen weiter bezahlt oder nicht?

Hallo ihr Lieben.

Bin bis zur Geburt im BV#huepf

Dachte eigentlich, dass ich jetzt bedeutend weniger Geld bekomme, weil die Zulagen ja wegfallen. Nun wurde mir aber erzählt, dass sich der Lohn aus den Letzten drei Monaten rechnet und somit ja die Zulagen mit drin wären. #kratz

Und wie sieht es mit dem Urlaub aus? Habe aus dem Jahr 2008 jetzt noch 13 Tage Resturlaub und nun den von 2009 bis zur Entbindung noch. Bekomm ich den noch nach meinem Jahr Elternzeit, da ich ja im BV bin???

LG und vielen Dank.
Jessica mit Bauchzwerg 15. SSW#huepf

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Hallo,
ich meine das die Zulagen da nicht mit gerechnet werden, so ist es auch später bei der Berechnung vom Elterngeld, da werden die Zulagen auch nicht mitgerechnet.
oh, mit dem Urlaub weiß ich leider auch nicht.
Aber beides kannst du in deiner Personalabteilung, Verwaltung oder im Notfall PDL erfragen, ruf doch mal an.
Gruß

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hallo,
du bekommst zwar keine schichtzulage mehr aber dafuer eine sogenante"schwangerenpauschale".du darfst ja auf grund einer schwangerschaft nicht finanziell im nachteil sein.bei mir sind das so ca 50 euro weniger als sonst.
urlaub nimmts du mit fuer nach der schwangerschaft.der verfaellt also nicht.wie das allerdings mit resturlaub ist weiss ich nicht...

LG

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hallo jessica,
wieso hast du denn ein bv bekommen??? nur weil du impflegeberuf arbeitest??? arbeite selbst als krankenschwester auf ner intensivstation und deshalbgibts doch net gleich nen bv#kratz.
also dadurch das du auch keinen schichtdienst mehr machen darfst in der ss,bzw spätdienst nur bis 20 uhr bekommst du nicht wirklich mehr schichtzulagen. deinen urlaubsanspruch müsste dir nach der elternzeit dann zustehen, allerdings hängt das meiner meinung auch davon aob, wie das bei euch mit resturlaub in neues jahr zu verschieben geregelt ist...
schöne restkugelzeit noch...
liebe grüsse mit inside klein emily in der 25ssw

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Hallo,
scheinbar liegt es wirklich nur daran, dass ich in der Pflege arbeite.
Bei uns kommen mitllerweile ALLE schwangeren in ein BV, egal ob sie in der Pflege, oder im Büro arbeiten. Denke mal, dass irgendetwas schlimmes vorgefallen ist(bei uns im Haus) das sie so krass reagieren#kratz

In meiner ersten SS habe ich bis zum Ende im gleichen Haus und auf der gleichen Station gearbeitet, ganz ohne BV und das liegt auch gerade mal 2,5 Jahre zurück.

Dir auch alles Gute
LG Jessica

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Hi Du,

also ich habe zwar kein BV, aber ich darf aufgrund der Schwangerschaft nicht mehr nachts bzw. am Wochenende arbeiten und somit unter anderem auch keine Rufbereitschaft mehr machen.

Im Mutterschutzgesetz steht dazu folgendes:

<<Setzt eine Frau wegen eines allgemeinen oder individuellen
Beschäftigungsverbotes ganz oder teilweise vor Beginn und
nach Ende der Schutzfrist mit der Arbeit aus oder setzt das
Unternehmen die werdende Mutter auf einen anderen zumutbaren
Arbeitsplatz um, so dass sie ihre Tätigkeit wechseln
muss, braucht sie trotzdem keine finanziellen Nachteile zu
befürchten. Sie behält mindestens ihren Durchschnittsverdienst
(Mutterschutzlohn). Der Mutterschutzlohn stellt
steuer- und beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.
Er muss wenigstens der Höhe des Durchschnittsverdienstes
der letzten 13 Wochen oder bei monatlicher Entlohnung
der letzten drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft
entsprechen. Einbußen durch das Verbot der Akkord- und
Fließbandarbeit oder der Mehrarbeit, der Sonntags- und
Nachtarbeit wirken sich nicht negativ auf die Berechnung
aus.>>

Dementsprechend bekommst Du einen Durchschnitt Deines Verdienstes der letzten 3 Monate vor dem BV. Inkl. Nacht- & Schichtzulagen.

Beim Elterngeld sieht das leider anders aus. Da fallen eben genau diese Dinge leider weg.

Gruß,

Verena