2 Jahre Elternzeit & 1 Jahr Elterngeld - geht das??

Hallo!

Ich bin was diese Sache Elternzeit, Elterngeld usw. betrifft total ahnungslos. Wie läuft das denn genau ab?? Wann muss ich wo wieviel Elternzeit beantragen?? Kann ich 2 Jahre Elternzeit beantragen aber nur 1 Jahr Elterngeld?? Und was ist nach dem einem Jahr Elterngeld, was bekomm ich dann?? Zumal mein Vertrag eh nur bis Ende Oktober diesen Jahres geht, dann wird er nicht mehr verlängert. Und ab wann und von wem und wieviel Mutterschaftsgeld bekomme ich??? Irgendwie weiß ich da überhaupt noch gar nichts #hicks
Bei meiner ersten SS hatte ich das alles nicht, da ich nur nen Aushilfsjob hatte und noch Erziehungsgeld bekam.

HILFE!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

LG Nicole (24.SSW)

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hi:-)
also elternzeit und elterngeld ist unabhängig voneinander. du kannst also zwei jahre beantragen und bei dem antrag für elterngeld nur für 12 monate elterngeld beantragen. kannst aber auch für zwei jahre beantragen dann bekommt du eben nicht ein jahr 67 % sondern 24 monate 67%:2. that`s it.
mutterschutzgeld zahlt dir die kk..sollte eine differenz bestehen zu deinem normalen netto muss das der arbeitgeber zahlen. ich tu mir da leicht weil ich vom fach bin würde aber jeder mama pro familia empfehlen, die beraten einen kostenlos und sehr kompetent.:-)
alles gute
stephie

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Hallo Nicole!

Ja, du kannst zwei Jahre Elternzeit nehmen. Bis zu drei Jahren stehen dir zu. Das Eltergeld kannst du ein Jahr bekommen oder auf zwei Jahre aufteilen. Wenn du er ein Jahr bekommst, müsstest du dananch ALG 2 beantragen, vorausgesetzt, du hast Anspruch. Weiß nicht, wie das ist, wenn du verheiratet bist etc... . Das Mutterschaftsgeld bekommst du von deiner Versicherung soweit ich weiß. Bei mir war das aber anders, deswegen lieber nochmal nachlesen. Gibt da auch ne nette Seite: www. eltergeld.de oder.net? Viel Erfolg!

Nicole

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Wieso muss ich danach ALG2 beantragen?? Nicht ALG1???

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Hi!

Keine Ahnung. Ich habe bei der Arge angerufen und die haben mir ALG 2 gesagt und Informationen zugeschickt. LG!

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Hallo Nicole,
du bekommst nach der Geburt 8 Wochen Mutterschutz (zahlt der Abreitgeber) und dann 10 Monate Elterngeld (zahlt die Elterngeldstelle, in BaWü z.B. die L-Bank). Elterngeld muss du beantragen, Mutterschutz nicht. Das Elterngeld kann auch auf zwei Jahre verteilt werden (dann bekommst du sozusagen im Monat nur die Hälfte, aber dafür eben länger). Wenn dein Partner Elternzeit nimmt, dann kann er zwei Monate Elterngeld beantragen.
Nach dem Elterngeld gibts meist nichts mehr (Einkommen entscheidet, ob du Landeserziehungsgeld beantragen kannst oder nicht), abgesehen vom Kindergeld.
Ich hoffe, das war alles richtig so. Sonst schau dir doch mal die Homepage der L-Bank an! Da werden alle Fragen haargenau beantwortet, die haben auch ne Hotline, wo man Fragen stellen kann.
LG Nuschka

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Hallo Nicole

Elterngeld beantragst du nach der Geburt auf der für dein Bundesland zuständigen Behörde. Welche das ist, siehst du auf der offiziellen Homepage des Ministeriums http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76746.html Ich meine dort ist auch der Antrag zu finden.

Du kannst dir das Elterngeld auf 2 Jahre strecken lassen, bekommst dann eben jeden Monat nur die Hälfte von dem ausbezahlt, was du sonst innerhalb eines Jahres bekommen hättest, also quasi 33,5% deines durchschnittlichen Netto-Einkommens der letzten 12 Monate. Danach bekommst du eigentlich nichts mehr.

Die Elternzeit beantragst du ebenfalls kurz nach der Geburt, aber bei deinem Arbeitgeber, auch wenn dein Vertrag ausläuft.

Mutterschaftsgeld bekommst du 6 Wochen vor bis 8 Wochen nach der Geburt vom Arbeitgeber, allerdings glaub ich nur 13 Euro pro Tag oder so ähnlich. Jedenfalls zahlt deine Krankenkasse dir die Differenz zum Verdienst in der Zeit. Dazu kannst du dir von deiner Kasse einen Antrag schicken lassen, bzw. du holst ihn dir aus dem Internet. Dieser Antrag wird glaub ich frühestens eineinhalb Monate vor Mutterschutz akzeptiert, zumindest bei meiner Kasse.

Ich hoffe das hat dir ein bisschen helfen können :-)

Gruß
Melanie

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Anders rum, KK zahlt 13 Euro pro Tag, der AG die Differenz ;)

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Mutterschsftageld entspricht deinem letzten Durchschnittnetto in den drie omanten vor dem Mutterschutz. 13 Euro gibts von der KK, den Rest zahlt der AG dazu. Gibts 6 Wochen vor der Geburt und mindestens 8 Wochen nach der Geburt!

Der FA stellt dir eine Bescheinigung für die KK aus, allerdings erst 7 Wochen vor dem VET.
Wenn du die dort abgibst, dann regeln die alles weitere.