Mutterschutzgeld/Elterngeld wo kann man mal anrufen??

Hallo,

hat einer von euch eine telefonnumer wo ich mich mal genau erkundigen kann wegen dem Mutteschutzgeld und Elterngeld und ob das trotz Krankengeld gezahlt wird undob beides Gleichzeitig 8 Wochen nach der Geburt gibt??? Danke für eure Hilfe

Viele Grüße Sandra

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Versuch es mal beim Versorgungsamt deiner Stadt.

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Hallo,

ich würde mal zu ner Schwangerenberatungsstelle gehen, die können umfassend Auskunft geben (Gesundheitsamt, Pro Familia, Donum Vitae)

Grüße
biba

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Hallo Sandra,

ich war letzte Woche bei der Schwangerschaftsberatung vom Deutschen Roten Kreuz. Man hat mich dort super beraten und ich kann auch jederzeit noch einmal hinkommen, wenn ich Probleme beim Ausfüllen der Anträge haben. So ein Termin lohnt sich wirklich und man gibt Dir dort gleich noch Infomaterial und Anträge mit.

Verschneite Grüße

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Geh am besten auf www.Elterngeld.de

Dort kannst du alles nach lesen es gibt auch Rufnummern und du wirst fündig !!

LG Jenny morgen 35 SSW

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Hi,

also wegen Mutterschaftsgeld rufst du am Besten bei deiner Krankenversicherung im Ort an. Die können dir das dann genau erklären.

Wegen Elterngeld musst du dich ans Versorgungsamt in deiner Region wenden.

Ich hab diese Woche auch bei beiden angerufen um mich bzgl. Mutterschafts- und Elterngeld zu erkundigen und hab super Antworten bekommen und bin beruhigt, was die Zukunft angeht, da ich nur einen befristeten Arbeitsvertrag habe, der genau 2 Wochen vor Beginn der Mutterschutzfrist endet.

Liebe Grüße

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Entweder du läßt dir die Broschüre vom Elterngeld schicken oder guckst mal unter www.elterngeld.net, da bekommst du auch alle Fragen beantwortet im Forum.

Ja, beides wird auch trotz Krankengeld gezahlt, aber gleichzeitig gibts das nicht. Es wird das höhere Geld von beiden in den 8 Wochen nach der Geburt ausgezahlt und dann gibts eben die restlichen Tage für die ersten zwei Lebensmonate taggenau Elterngeld!

Krankengeld ist allerdings kein Einkommen fürs Elterneld, also wird das mit 0 Euro angerechnet, bei der Berechnung, wenn die krankheit nicht schwangerschaftsbedingt war!