Ab welchem Tag beginnt die Elternzeit? Ab Geburt oder ab Ende MuSchu?

Hallo. Meine Frage steht ja schon oben ;-) :

Ab welchem Tag beginnt die Elternzeit, wenn ich nach der Geburt erst einmal zwei Jahre nicht mehr arbeiten gehen möchte? Ab dem Tag der Geburt (also z.B. Geburt 22.03.09, dann ab 23.03.09) ober aber ab Ende des Mutterschutzes (hier also Ende MuSchu 17.05.09, also Elternzeit ab 18.05.09)? Oder ist das egal? Was hat seine Vor- und Nachteile?

Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten! :-)

LG

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Hi,
gerechnet wird ab Tag der Geburt, heißt, du kannst einen Zeitraum bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag wählen.

Was das dann für Vor- und Nachteile hat hängt halt komplett von dir ab. Bzgl. des Elterngeldes macht es keinen Unterschied, ob du 2 Jahre oder 2 Jahre, 2 Monate oder 3 Jahre nimmst - der Anspruch besteht nur bis zum 1. Geburtstag (wenn man mind. bis dann Elternzeit nimmt), die Auszahlungszeit kann verdoppelt werden - aber die Summe ändert sich nicht.

Google mal nach Elternzeit, da kommt ganz oben der Link zur offiziellen Broschüre, da steht alles, was man wissen muss (auch z.B. über Fristen, Verlängerung usw.) drin.

Viele Grüße
Miau2

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Vielen Dank für deine Antwort. Ich möchte einfach nur ausschließen, dass ich, wenn ich ab dem Folgetag der Geburt Elternzeit beantrage, statt weitere 8 Wochen Mutterschaftsgeld für diesen Zeitraum lediglich 67 % Elterngeld erhalte.

Also, auch wenn ich Elterngeld bereits ab dem Folgetag der Geburt beantrage, erhalte ich trotzdem mein Mutterschaftsgeld für die folgenden 8 Wochen?

LG

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Hallo

Du bekommst dein Eg erst nach den 8 Wochen Mutterschutzgeld.

Bianca

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