Leiharbeiterin und Beschäftigungsverbot

Hallo,

hab wie immer fragen.
Dieses mal ist es sehr wichtig für mich.
Und zwar ich arbeite in einer Fabrik für BMW.
Angestellt bin ich aber bei einer Leihfirma.
Da es momentan der BMW nicht so gut geht, stellt die Firma ein paar Leiharbeiter aus. (sprich weniger Stückzahl, weniger arbeiter) Leiharbeiter sind ja schnell wieder reingeholt.
Da mir das ja egal sein kann, ob die Fabrik pleite geht, muss mich ja die Leihfirma einen anderen Job suchen.
So jetzt mein Problem bzw. ihre Problems, der Typ von der Leihfirma sagte mir er kann mich nirgendswo einsetzen da ich schwanger bin und nichts schweres heben darf, sprich er hat keine arbeit für mich.
Er gab mir den Vorschlag, dass ich ins Beschäftigungsverbot gehen soll. Die Firma hat (angeblich) eine Versicherung für solche Fälle.
Ich bekomme bis zur Geburt, dass volle Gehalt außer die Fahrtkosten. Gut das währen jetzt eh nur 80 €.
Ich falle auch nicht nach sechs Wochen ins Krankengeld.
Es beläuft sích alles über die Versicherung von der Leihfirma.
Ich bräuchte nur eine Bescheinigung vom Frauenarzt.
Meiner macht das nicht, da ich ja gesund bin und arbeiten gehen kann.
Also hab ich eine Adresse bekommen von der Leihf.
die kennen einen Frauenarzt der macht das.

Mir kommts halt nur komisch vor, weil wer kann einfach mal so zuhause bleiben und bekommt Geld.

Ist das vielleicht von der Leihfirma normal?

Ich hab einen unbefristet Vertag und bin im Mutterschutz.

Ich hab schon ziemlich alle gefragt aber keiner kennt sich wirklich so aus.
Einige sagen nein ich muss es nicht annehmen.
Aber er sagte ja er hat keine arbeit für mich.

Was soll ich tun.

Alles liebe#schmoll

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wenn du ein Beschäftigungsverbot hast, bekommst du das Geld zu 100% von der Krankenkasse! Dein AG bezahlt dich weiter, aber er kann sich das Geld wieder holen! Geniess es doch, das nicht mehr arbeiten musst #schein

LG

3

HI Jenni....

dan hben wir mal wieder einen der Gründe, warum die Krankenkassenbeiträge steigen... Der Arbeitgeber muss sie bezahlen, nicht die Allgemeinheit.

Ich finde ja auch, dass es ihr gegönnt sein soll, vor allem wenn die Arbeit so schwer ist, aber der Arbeitgeber ist hier in der Pflicht.

LG
MOna

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Wenn nix da is!? Auf die paar groschen die das ausmachen kommts bestimmt an!#gruebel

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Hi!

Das wäre dann einfach mal Betrug von deiner Leihfirma. Lass dich da mal nicht reinziehen. Es ist sein Job dir was zu besorgen, was du machen kannst. Und wenn er dir was besorgt, was du nicht machen kannst, erst dann kannst du ein BV bekommen. Aber zunächst mal muss jeder arbeitgeber sich bemühen so umzustruckturieren, dass er dich einsetzen kann.

LG
Mona

4

Na was jetzt ?
Hört sich beides Realistisch an.
Aber in unserer Stadt nichts gibt was er sagte, dann müsste ich schon weiter weg fahren und das bissl Geld...

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Das ist kein Betrug! Er soll ihr ne Arbeit beschaffen die sie nicht machen darf? ->also gegen das Gesetz verstoßen und riskieren von der Genossenschaft eins drauf zu kriegen? Das macht kein AG!!! Und ist auch total widersinnig. Wenn er nix hat dann hat er nix basta aus.

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Also so weit ich weiß kann der AG auch selbst das BV ausstellen, wenn keine geeignete Beschäftigung vorhanden ist. Aber egal geh halt zu FA und freu dich auf die tolle Erholungsphase - such dir irgendeine Freizeitbeschäftigung damit dir nicht zu langweilig wird und geniese es. #freu
Am Ende ist es eine Zwickmühle nimmst du es nicht an was soll dein AG denn machen??? Er hat keine Arbeit für bei der er nicht gegen das Gesetz verstoßen würde - wobei wenn er dir eine solche Arbeit geben würde müsste dir dein FA ein BV ausstellen.

Gruß Conny

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Sorry, dass ich so negativ bin, aber ich habe selber mal in einer Leiharbeitsfirma gearbeitet (als "interner" Mitarbeiter) und weiss was er da vor hat. SInd überall die gleichen Tricks.

Gerade im Moment hat er zu wenig Aufträge insgesamt und versucht damit dich billig loszuwerden.

Das Problem ist, irgendwie wird er es schaffen, weil er dich sonst einfach viel zu weit fahren lässt oder sonstiges. Ist ne blöde Situation und warscheinlich ist es am besten Du machst was er vorschlägt, aber gut fnde ich es nicht, das das gesetzlich möglich ist. Und es gibt einen Grund, warum dein jetztiger FA sich weigert..

LG
Mona