Probezeitverlängerung durch Krankschreibung in der SS möglich?

Hallo,

ich habe am 01.10 einen neuen Job als Sachbearbeiterin angefangen. Meine Probezeit dauert bis Ende März 2009.

Ich bin in der 11. Woche (10+5) schwanger und da meine erste SS schon recht kompliziert war befürchte ich, dass ich wieder einige Tage/Wochen ausfallen werde. Kann das Auswirkungen auf die Dauer der Probezeit haben? Wird die Probezeit möglicherweise um die Dauer der Krankheit verlängert, wenn ich nach dem Erziehungsurlaub wieder einsteigen will?

Liebe Grüße

Tonks mit Mini-Zwecke (10+5)

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Ich würde mich nicht darauf verlassen, überhaupt übernommen zuwerden. Denn es besteht in der Probezeit kein Kündigungsschutz.Aufgrund der SS darf er dich nicht entlassen, aber er könnte sich etwas anderes einfallen lassen, z.B. Krankschreibungen.

LG Yvi

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Also auch Krankschreibungen sind kein Kündigungsgrund, aber in der Probezeit darf man OHNE ANGABE VON GRÜNDEN kündigen. Weiß aber nicht ob das in der SS nicht außer Kraft gesetzt ist #kratz
Ist auch noch die Frage ob das ein normaler, unbefristeter oder auch z. B. 2 Jahre befristeter Vertrag mit Probezeit 6 Monate ist oder ob ein befristeter Probearbeitsvertrag (oder so ähnlich - gemeint ist ein Vertrag der befristet ist und die Befristung der Dauer der Probezeit entspricht um anschließend in einen unbefristeten Vertrag ohne Probezeit übernommen zu werden).
Ich würd mich da vielleicht mal bei den Rechtspflegern vom nächsten Arbeitsgericht erkundigen.

Und es ist ja nicht gesagt das diese SS auch wieder so Komplikationen mit sich bringt - man sagt ja immer jede SS ist anders...

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es ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einem Großunternehmen. Ich will´s mit der Krankschreibung auch nicht drauf ankommen lassen, aber wissen möchte ich es schon ganz gerne.

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Weiß der AG das Du #schwanger bist? Du hast ja gerade letzte Woche angefangen und bist in der 11 Woche.

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Nein, noch nicht. Ich wollte es erst so in der 18.-20. SSW sagen, wenn ich vorher nochmal beim FA war.

Ich hab zwar morgen nen FA termin, aber da ist die 12. Woche ja noch nicht um.

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Hi Tonks!

Also, wegen der Auswirkungen der Krankheit auf die Probezeit bin ich mir gerade ohne Buch zur Hand nicht ganz sicher... Ich glaube aber, dass es zumindest auf die Mindestfrist von 6 Monaten, nach der der gesetzliche Kuendigungsschutz greift, keine Auswirkung hat. Hast Du schon mal geschaut, ob Dein Arbeitsvertrag die Moeglichkeit einer Verlaengerung ueberhaupt vorsieht?

Ansonsten geniesst Du als Schwangere auch in der Probezeit nach § 9 MuSchG (Kündigungsverbot:Die Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft oder Entbindung bekannt war oder innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird; das Überschreiten dieser Frist ist unschädlich, wenn es auf einem von der Frau nicht zu vertretenden Grund beruht und die Mitteilung unverzüglich nachgeholt wird. ) Kuendigungsschutz. Eine Ausnahme davon ist nur mit Erlaubnis der zustaendigen Behoerde moeglich, die nur in Ausnahmefaellen erteilt wird. Wenn der Vertrag nur auf die Probezeit befristet ist, wuerde Dir der Kuendigungsschutz leider auch nichts nuetzen...

Lass das Ganze einfach mal an Dich ran kommen. Vielleicht geht diesmal alles besser? Oder Dein Arbeitgeber kommt gar nicht auf die Idee?

LG, das Strichlein