Wenn man 2 Wochen über ET ist...

...verlängert sich der Mutterschutz ja automatisch oder?

Was mich interessieren würde, ist folgendes: Man bekommt ja sein Geld für 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt. Wenn der Kleine sich aber jetzt 2 Wochen länger Zeit lässt bis er kommt, habe ich da auch Anspruch auf Mutterschaftsgeld oder bekomme ich da einfach nix? (Verdienstausfall)

Das wäre nämlich schrecklich, weil ich Alleinverdiener bin#schmoll

LG
Maija

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Du bekommst mutterschaftsgeld bis zur geburt (auch wenns mehr als sechs wochen sind) und 8 wochen nach der geburt. Also wenn du 2 wochen überträgst bekommst du auch mutterschaftsgeld. keine sorge. kaum ein baby kommt zum termin.


alles gut
kathy

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hallo,

wenn das kind später kommt, ist es egal. das geld bekommst du . kommt das kind aber eher, also 2 wochen meine ich, so daß es kein frühchen ist, dann hast du pech gehabt. du bekommst dann nämlich nur die vier wochen vor der geburt und 8 wochen danach.

gruß kirsten

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Hallo!

Das stimmt so nicht (mehr)! Muschu-Geld gibt es IMMER mindestens 6+8 Wochen. Kommt das Kind zu früh, wird trotzdem bis zum errechenten Mutterschutzende gezahlt. das einzig bköd ist, daß dir dann halt 2 wochen Elterngeld durch die lappen gehen (oder wie viel früher das kleine eben kam, da ja rein rechnernisch sonst eine zahlung bis ein Jahr nach Et gegeben gewesen wäre, so aber nur eine Zahlung bis ein Jahr nach dem tatsächlichen Termin stattfindet)
aber das Muschu Geld bleibt davon unberührt!

Liebe Grüße
lisasimpson (die auch wieder auf ein bißchen früher hofft:)

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Puh, dann bin ich ja wirklich erleichtert #huepf

Ehrlich gesagt, wäre es mir auch lieb, wenn er z.B. zwei Wochen früher kommt (auch wenns dann nicht mehr Geld gibt), weil ich dann den Mutterschutz von vor der Geburt ja noch für danach habe...muss ja nach dem Mutterschutz und anschließendem Urlaub wieder arbeiten #schmoll

LG
Maija

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Das stimmt so nicht ganz.

Wenn dein Baby früher kommt, wird die Zeit hinten angerechnet. So das du auf jeden Fall auf 14 Wochen Mutterschutzfrist kommst.

Hier ein Artikel dazu:

http://www.das-baby.eu/html/recht___finanzen.html