Mein Papa plötzlich verstorben frage...

Hallo mein Papa ist am 1.10.16 plötzlich und unerwartet an einen Herzinfarkt verstorben :-(

Er wurde am Samstag beigesetzt und findet hoffentlich mit 52 Jahren den Frieden :-(

Jetzt zu meiner Frage...
Ich bin 27 und meine Schwester ist 12 Jahre alt. Mein Vater ist seit ca5 Jahren von meiner Stiefmutter getrennt ( meine Schwester ist von meiner Stiefmutter die gemeinsame Tochter)

Am19.9.16 war die Scheidung , leider ist die nicht rechtkräftig da 4 Wochen vergehen müssten damit die Scheidung durch ist. Also heißt es das mein Vater mit meiner doofen Stiefmutter noch verheiratet ist!

Mein Problem und meine Frage ist da meine Großeltern kein Einsicht kriegen in Konten Kredite Erbe usw nicht einsehen dürfen sondern nur meine Stiefmutter da sie ja noch mit Papa verheiratet ist , hab ich als ältestes Kind das Recht Einsicht zu kriegen?

Weil meine Stiefmutter ist eine linke Person und will nicht das sie falls was vorhanden ist sie mehr einsackt als ihr und meine Schwester zu steht es soll gerecht sein ( auch wenn ich nix will und mein Papa wieder haben will) und bekommt meine 2 jährige Tochter auch was???

Sorry für den langen Text hoffe das mir einer hier drauf Antwort geben kann und wenn noch Fragen sind könnt ihr Fragen Hauptsache ich bekomme Antwort ... #winke

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Mein herzliches Beileid und ich wünsche Dir viel Kraft!

Ich vermute (!), dass Deine Stiefmutter nichts mehr erbt. Bitte befragt einen Anwalt hierzu.

§1933 BGB

1. Es liegt kein Testament vor und die Scheidung "gilt als akzeptiert", dann:
erben seine Kinder zu gleichen Teilen.

D.h. Du erbst 50% und Deine Schwester auch 50%. Deine Schwester wird einen Vormund bekommen, da sie minderjährig ist.

2. Es liegt kein Testament vor und die Scheidung "gilt als nicht akzeptiert", dann
erben a) Stiefmutter zu 25% (keine Zugewinngemeinschaft) b) seine Kinder zu gleichen Teilen, d.h. Du 37,5%, Deine Schwester 37,5 %

Deine Tochter erbt nichts, da Du ja lebst.

Als Erbe kannst Du einen Erbschein beantragen und so Einsicht bekommen.

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Herzliches Beileid #kerze

Es besteht eine 6-wöchige Frist, um das Erbe ausschlagen zu können. Die darfst du nicht verstreichen lassen. Wenn du nicht sicher weißt, dass nur Vermögenswerte und keine Schulden vererbt werden, solltest du dich schnellstens kümmern.

Sollte deine Stiefmutter dennoch erben, weil sie nicht rechtskräftig geschieden sind, muss sie alle Vermögenswerte offenlegen............ Lebensversicherungen zu ihren Gunsten, Schenkungen etc.pp. Das nimmt auch schon etwas Zeit in Anspruch. An deiner Stelle würde ich mir einen Anwalt nehmen, der dir eine verbindliche Antwort auf deine Frage gibt und notfalls die Stiefmutter auffordert, die Vermögenswerte offenzulegen.

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Hallo,

als erstes möchte ich dir mein herzliches Beileid aussprechen. #kerze

Mein Vater ist Ende letztes Jahr auch ganz unerwartet gestorben. Da er im Pflegeheim lag und einen gerichtlichen Betreuer hatte wusste ich nicht was an Geld da war und ob überhaupt noch etwas vorhanden war. Durch das Heim ging ja meiner Meinung nach alles für die Unterbringung drauf. Der Betreuer konnte mir nicht wirklich weiter helfen. Er hat mir einen ungefähren Kontostand gesagt. Da es aber Ende des Monats war wusste ich nicht ob bereits die Rente drauf war und wieder abgebucht wird ect. Es war also alles sehr unklar.
Auf der Bank habe ich natürlich auch angerufen. Ohne Erbschein - keine Auskunft. Auch nicht als Tochter.

Wir haben uns bei allen möglichen Stellen informiert. Wenn wir Einsicht auf die Konten wollten mussten wir das Erbe innerhalb von 6 Wochen antreten. Wir hätten damit einen Erbschein gebraucht. ABER in dem Moment hätten wir das Erbe angenommen...egal ob Schulden oder nicht! Daher haben wir das Erbe für unsere Kinder und mich ausgeschlagen.

Seine Mutter (meine Oma) ist 95, dement und hat auch eine Betreuerin. Diese hat aus den gleichen Gründen das Erbe ausgeschlagen. Als sie aber von den Ämtern (wie auch immer) mitbekommen haben das doch etwas Guthaben da war durften sie die Erbausschlagung rückgäng machen. Keine Ahnung ob das bei uns auch so einfach gegangen wäre aber innerhalb von ein paar Tagen war es bei meiner Oma durch und das Erbe war auf dem Konto.

Falls es immer noch nicht weißt ob du das Erbe annehmen oder ausschlagen sollst dann versuch so viel wie möglich in Erfahrung zu bringen. Von der Bank wirst du allerdings keine Auskunft bekommen, die dürfen das nur mit dem besagten Erbschein.

Wie es rechtlich mit deiner Stiefmutter aussieht kann ich dir leider nicht sagen, könnte mir aber vorstellen das sie als geschieden gelten.

Liebe Grüße Nadine